




Ziel ist es, die selbst für Experten kaum noch verständlichen Vorschriften deutlich zu vereinfachen. Vor allem sollen für in- und ausländische Investmentfonds künftig gleiche Regeln gelten. Außerdem sollen weitere Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Die Besteuerung von Investmentfonds und ihren Anlegern zählt zu den kompliziertesten Bereichen im Steuerrecht überhaupt. So müssen Fonds für ihre Anleger mitunter über 30 verschiedene Besteuerungsgrundlagen ermitteln - je nachdem ob ihre Erträge aus in- oder ausländischen Aktien-Dividenden, Immobilienerträgen wie Mieten, Verkaufserlösen oder anderen Erträgen wie Zinsen stammen. Zudem gelten für in- und ausländische Fonds und ihre Anleger im In- und Ausland teils unterschiedliche Regelungen.
Wie AT&T und seine Töchter Steueroasen nutzen
Konzernmutter: AT&T Inc (Delaware, USA)
Mehrheitseigner: AT&T Global Network Holdings (Delaware, USA)
Vertragspartner im AGITA-Abkommen: AGNS Deutschland (Böblingen) und AGNS Niederlande (Amsterdam)
Kleine Weltmacht. Der US-Telekommunikationsriese AT&T hat seinen Geschäftssitz in Dallas.
Umsatz 2014: 132,4 Milliarden Dollar
Gewinn vor Steuern: 10 Milliarden Dollar
Tatsächlich gezahlte Steuern: 1,7 Milliarden Dollar
Steuerquote: 16,8 Prozent
Provinzidylle. Die deutsche AT&T-Tochter AGNS Deutschland hat ihren Sitz in Böblingen.
Umsatz 2005 bis 2014: 1267,7 Millionen Euro
Gewinn vor Steuern 2005 bis 2014: 43,9 Millionen Euro
Steuern 2005 bis 2014: 1,4 Millionen Euro
Steuerquote: 3,1 Prozent
Mit dem Gesetzentwurf, der der Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch vorlag, soll vieles einfacher werden. Künftig müssen Anleger für die Besteuerung nur noch vier Dinge wissen: Die Höhe der Ausschüttung, den Wert des Fondsanteils am Jahresanfang sowie am Jahresende und die Art des Fonds - also ob es sich um einen Aktienfonds, Immobilienfonds, Mischfonds oder sonstigen Fonds handelt. Ob der Fonds im In- oder Ausland sitzt, soll aus Sicht des Anlegers egal sein. Zudem soll die Steuerlast nicht steigen.
So hoch ist die Steuerquote in verschiedenen OECD-Ländern
In den meisten Industrieländern ist der Anteil der Steuern und Sozialausgaben an der Wirtschaftskraft erneut gestiegen. Im OECD-Schnitt kletterte er auf 33,7 Prozent.
Die sogenannte Fiskalquote ist in Dänemark mit 48,6 Prozent am höchsten.
In Frankreihc liegt die Steuerquote bei 44 Prozent.
In Österreich beträgt der Anteil von Steuern und Abgaben am BIP gut 42 Prozent.
In Schweden liegt die Fiskalquote bei 36 Prozent.
In Deutschland stieg die sogenannte Fiskalquote nur leicht auf 36,7 von 36,5 Prozent und damit das zweite Jahr in Folge.
Griechenland liegt mit gut 33 Prozent Steuerquote hinter Deutschland
Auch n Großbritannien liegt die Steuerquote mit 33,5 Prozent kurz unterhalb des OECD-Durchschnitts.
In Spanien machen Steuern und Abgaben rund 32 Prozent des BIP aus.
In den USA beträgt die Quote 25,4 Prozent.
In Mexiko ist die Quote mit 19,7 Prozent am niedrigsten.
Damit wird die Besteuerung erleichtert, aber nicht wirklich leicht: Bisher sind inländische Investmentfonds vollständig von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, während ihre ausländischen Konkurrenten vor allem bei inländischen Dividenden und inländischen Immobilienerträgen beschränkt steuerpflichtig sind. Künftig soll diese beschränkte Steuerpflicht mit einem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent für alle Fonds gelten. Das hat Folgen. Denn während bisher bei inländischen Fonds die Besteuerung alleine auf der Ebene der Anleger stattfindet, kommt es nun zu einer Belastung auf beiden Ebenen: Fonds und Anleger.
Damit es dadurch nicht noch komplizierter wird, wird ein sogenanntes Teilfreistellungs-Verfahren eingeführt: Auf Ebene des Privatanlegers werden die Ausschüttungen eines Aktienfonds zu 30 Prozent steuerfrei. Bei Mischfonds soll die Quote bei 15 Prozent liegen, bei Immobilienfonds mit vorwiegend inländischen Anlagen bei 60 Prozent und bei ausländischen Immobilien bei 80 Prozent. Wenn ein Fonds seine Erträge nicht ausschüttet, sondern reinvestiert ("thesauriert"), wird ein fiktiver Gewinn beim Anleger ermittelt und besteuert. Verkauft er seine Anteile, wird diese Vorabpauschale mit der dann fälligen Steuer verrechnet.
In der Bundesregierung wird eingeräumt, dass es nicht nur darum geht, den Fonds, ihren Anlegern und den Finanzämtern das Leben etwas leichter zu machen, sondern auch einer drohenden Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auszuweichen. Denn der EuGH hatte bereits im Fall von Frankreich und Polen die Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Fonds gerügt. Ausnahmen bei der Dividendenbesteuerung auf Fondsebene soll es nur bei gemeinnützigen Anlegern wie Kirchen oder bei Riester-Altersvorsorge-Sparern oder bei Basisrentenverträgen geben.
Von der Vereinfachung erhofft sich die Regierung auch eine geringere Anfälligkeit des Steuerrechts für legale und illegale Tricksereien. So soll mit der Reform auch der Verschiebung von Aktienpaketen vor und nach Dividendenstichtagen ein weiterer Riegel vorgeschoben werden: Um einen Anspruch auf Erstattung der bereits von der Aktiengesellschaft abgeführten Kapitalertragsteuer auf die Dividende zu bekommen, müssen die Anleger die Papiere künftig 45 Tage vor und nach dem Stichtag im Besitz haben. Diese Regelung soll bereits rückwirkend zum Beginn dieses Jahres gelten; der übrige Teil des Gesetzes Anfang 2018.