IS-Rückkehrerin Generalbundesanwalt klagt deutsche IS-Heimkehrerin an

Einer deutschen IS-Heimkehrerin wird voraussichtlich in Stuttgart der Prozess gemacht. Sie war 2018 als einer der ersten Rückkehrerinnen festgenommen worden.

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S. hatte Ende 2013 Deutschland verlassen, um unmittelbar nach ihrer Ankunft in Syrien einen ihr bis dahin unbekannten höherrangigen IS-Kämpfer zu heiraten, mit dem sie zwei Kinder bekam. Quelle: dpa

Karlsruhe Einer deutschen Islamistin, die jahrelang bei der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien gelebt haben soll, wird voraussichtlich in Stuttgart der Prozess gemacht. Die Bundesanwaltschaft hat beim dortigen Oberlandesgericht Anklage gegen die 32-Jährige erhoben, wie die Karlsruher Behörde am Mittwoch mitteilte. Sabine S. war im Juli 2018 als eine der ersten deutschen IS-Rückkehrerinnen im Großraum Karlsruhe festgenommen worden.

Zu den Vorwürfen gegen die Frau teilte die Bundesanwaltschaft nun neue Details aus der Anklageschrift mit. Demnach hatte S. Deutschland Ende 2013 verlassen, um unmittelbar nach ihrer Ankunft in Syrien einen ihr bis dahin unbekannten höherrangigen IS-Kämpfer zu heiraten, mit dem sie zwei Kinder bekam.

Nach den Erkenntnissen der Ermittler pries S. in mehreren Internetblogs das Leben beim IS an und nahm als Zuschauerin an öffentlichen Hinrichtungen teil. Dabei habe der Ehemann extra um sie eine Gasse bilden lassen, damit sie für die Einheimischen deutlich als „IS-Frau“ zu erkennen gewesen sei. Sie soll außerdem Schießtraining bekommen und einmal zur Abwehr gegnerischer Truppen einen Sprengstoffgürtel getragen haben.

S. war demnach im September 2017 von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen worden, im April 2018 kehrte sie nach Deutschland zurück. Seit ihrer Festnahme sitzt sie in Untersuchungshaft.

Die Festnahme war für den Generalbundesanwalt ein besonderer Erfolg: Ein erster Versuch war am Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) gescheitert. Dieser war der Ansicht, dass er für einen Haftbefehl nicht genug in der Hand habe, der bloße Aufenthalt beim IS und die Teilnahme am Alltagsleben seien zu wenig. Dagegen reichte die Bundesanwaltschaft erfolgreich Beschwerde ein. Insgesamt wurden inzwischen fünf deutsche IS-Heimkehrerinnen festgenommen. In einem Fall hat die Behörde im Dezember in München Anklage erhoben.

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