Jahressteuergesetz Bundestag beschließt Steuervorteile für Forschung, E-Autos und Tampons

Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz verabschiedet. Es sieht einige Vergünstigungen vor. Der Bundesrat muss aber noch zustimmen.

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Vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen sollen zu Investitionen in Forschung und Entwicklung ermuntert werden. Quelle: dpa

Das Jahressteuergesetz fand sich an diesem Donnerstag im Bundestag auf der Tagesordnung. So entschieden die Abgeordneten mehrheitlich, dass forschende Unternehmen künftig mit einem Steuervorteil von jährlich mehr als einer Milliarde Euro gefördert werden sollen.

Vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen sollten dadurch zu Investitionen in Forschung und Entwicklung ermuntert werden, heißt es in dem Gesetz, das der Bundestag am Abend verabschiedet hat.

Allerdings muss noch der Bundesrat zustimmen, weil die Länder knapp die Hälfte der Fördersumme beisteuern sollen. Für das Jahr 2021 werden Steuermindereinnahmen von insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro erwartet. In den Folgejahren steigt die Summe nach und nach an.

Zur Förderung der E-Mobilität verlängerten die Abgeordneten unter anderem das auslaufende Steuerprivileg für Elektro-Dienstwagen und beschlossen zudem Sonderabschreibungen für elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge.

Bei der Neuzulassung von E-Autos gab es zuletzt zwar einen leichten Anstieg, doch die Zahlen bewegen sich noch immer auf bescheidenem Niveau. Darüber hinaus beschloss das Parlament steuerliche Verbesserungen beim Jobticket, damit Arbeitnehmer verstärkt auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.

Für weibliche Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden soll künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz verlangt werden. Wenn die Länderkammer ebenfalls grünes Licht gibt, sinkt die Umsatzsteuer auf Produkte zur Monatshygiene von 19 auf 7 Prozent. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz ist für wichtige Güter des täglichen Bedarfs vorgesehen. Zehntausende Gegner der „Tampon Tax“ hatten deshalb eine Online-Petition unter dem Motto „Die Periode ist kein Luxus“ unterstützt.

Für elektronische Bücher und Zeitungen – also sogenannte E-Books und E-Papers – sinkt die Umsatzsteuer ebenfalls auf sieben Prozent. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßte die damit nun hergestellte steuerliche Gleichbehandlung elektronischer und gedruckter Presseprodukte.

VDZ-Präsident Rudolf Thiemann hob hervor: „Mit dieser Entscheidung stärkt der Bundestag unsere freie und vielfältige Presselandschaft. Insbesondere freuen wir uns, dass die Abgeordneten den reduzierten Mehrwertsteuersatz auch auf Apps, Websites und Datenbanken mit Pressepublikationen erstreckt haben. Damit wird der Realität der digitalen Presse Rechnung getragen.“

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