Jahressteuergesetz Haus & Grund befürchtet drastischen Anstieg der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Immobilien zum Jahreswechsel

Quelle: imago images

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 sieht eine drastische Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für viele Immobilien vor. Experten sind alarmiert. Was dahintersteckt.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 sieht eine drastische Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für viele Immobilien vor. Bei Wohnhäusern und Eigentumswohnungen dürfte der Anstieg „leicht bei 20 bis 30 Prozent“ liegen, schätzt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Bei bestimmten, insbesondere (teil-)gewerblich genutzten Immobilien droht wegen der sich ändernden Wertermittlung sogar eine Verdoppelung. Die bisher so gut wie gar nicht beachteten Verschärfungen bei der Wertermittlung sind im Jahressteuergesetzentwurf der Bundesregierung enthalten, über den der Bundestag in den kommenden Wochen berät.

Die Neuregelung soll Ende des Jahres in Kraft treten, wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das entsprechende Gesetz wie geplant im Dezember unterzeichnet. Die neuen Regeln zur steuerlichen Bewertung würden vor allem Immobilien betreffen, die im Ertrags- und Sachwertverfahren bewertet werden, sagt Sibylle Barent, Leiterin Steuer- und Finanzpolitik bei Haus & Grund Deutschland gegenüber der WirtschaftsWoche. Das Sachwertverfahren werde vor allem bei Einfamilienhäusern angewendet, das Ertragswertverfahren bei Mietwohnobjekten.

„20 bis 30 Prozent Steigerung der steuerlichen Werte“

Barent spricht von „einigen unauffällig wirkenden Stellschrauben, die die Werte, die das Finanzamt ansetzt, gehörig nach oben treiben können“. Allein die Änderung der Ansätze bei den Bewirtschaftungskosten bei Mietobjekten könne schon 10 bis 12 Prozent ausmachen. „Nimmt man alle Stellschrauben zusammen, kommen da leicht 20 bis 30 Prozent Steigerung der steuerlichen Werte zusammen. Bei bestimmten Immobilien kann es sogar zu einer Verdoppelung kommen“, sagt Barent. Das bedeute eine entsprechend höhere steuerliche Belastung, obwohl kein Verkauf, sondern nur eine Übertragung stattfinde. Die Steuererhöhung dürfte viele Betroffene überfordern, so dass Notverkäufe drohen.

Das Bundesfinanzministerium verweist auf Anfrage der WirtschaftsWoche darauf, dass nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006  bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer der Verkehrswert der Besteuerungsmaßstab sei. Mit den Änderungen im Wege des Jahressteuergesetzes 2022 werde das Bewertungsverfahren an die aktuellen Marktverhältnisse angepasst.  Im übrigen bleibe bei den Betroffenen die Möglichkeit zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts unberührt.

Jetzt die ausführliche Analyse lesen: Achtung, die Erbschaftssteuer für Immobilien steigt!
 

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%