Jahresvorschau Bundesverfassungsgericht will 2019 über Mietpreisbremse entscheiden

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Jahresvorschau veröffentlicht: Es will in diesem Jahr über Mietpreisbremse und Parteienfinanzierung entscheiden.

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Ob die Mietpreisbremse in der Form bestehen bleibt, entscheidet das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr. Quelle: picture alliance/dpa

Karlsruhe Der Kampf gegen hohe Mieten und Wohnungsnot wird in diesem Jahr auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die Richter wollen sowohl zur Mietpreisbremse als auch zum Berliner Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum entscheiden. Das geht aus der Jahresvorschau des höchsten deutschen Gerichts hervor, die am Dienstag in Karlsruhe vorgestellt wurde.

Andere wichtige Verfahren, in denen eine Entscheidung angestrebt wird, betreffen die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung, das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe und die - derzeit ausgesetzte - Vorratsdatenspeicherung. 2018 gingen in Karlsruhe 5959 neue Verfahren ein, das ist ungefähr das Niveau der Vorjahre. Unter den 5633 Entscheidungen waren allein 174 Eilentscheidungen – ein neuer Rekord.

Nicht einmal zwei Prozent aller Verfassungsbeschwerden hatten Erfolg. Bei den Asylverfahren blieb der befürchtete Anstieg zunächst aus. Nach einer starken Zunahme 2017 sank die Zahl der Klagen sogar leicht von 399 auf 269. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle spricht im Vorwort zur Jahresstatistik von einer Arbeitsbelastung, die „gerade noch zu meistern ist“.

Unabdingbar bleibe dabei die Möglichkeit, auf eine Begründung zu verzichten, wenn die Richter Verfassungsbeschwerden gar nicht zur Entscheidung annehmen. „Sie versetzt das Gericht in die Lage, der hohen Verfahrenszahlen Herr zu werden und seine Ressourcen auch für die Beantwortung bedeutender verfassungsrechtlicher Fragestellungen einzusetzen.“ Die AfD im Bundestag hatte 2018 einen Vorstoß gemacht, das zu ändern. Ihr Gesetzentwurf unterstellt dem Gericht, sich „jeglicher öffentlicher Kontrolle" zu entziehen. Dadurch seien die Richter „dem Vorwurf der Willkür ausgesetzt“.

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