
Es scheint wie jedes Jahr: Das Bundeswirtschaftsministerium bastelt am Entwurf des Jahreswirtschaftsberichts, und andere Ressorts haben etwas zu mäkeln. Denn es ist ja ein Bericht der gesamten Bundesregierung, nicht eines Hauses. Und so lässt sich daraus ein Streit aufplustern, weil das Bundesfinanzministerium nicht mit allen Formulierungen einverstanden ist. Viel spannender für den Bürger und Steuerzahler ist die Nachricht, was nicht umstritten ist: Für die Senkung der kalten Progression ist leider auch künftig kein Geld da.
Zusätzliche Belastung für Familien (Ehepaar mit 2 Kindern) durch die kalte Progression in dieser Legislaturperiode ab einem zu versteuerndem Jahreseinkommen* von:
2014: 1115 Euro
2015: 1447 Euro
2016: 1787 Euro
2017: 2131 Euro
Gesamt: 6480 Euro
* Basisjahr 2010 (letzte Tarifreform), Annahmen: Tarif 2014; keine Tarifänderungen 2015 bis 2017; unterstellte Inflationsraten 2011 bis 2017: (2,1 %; 2,0 %; 1,5 ; 1,5 %; 1,8 %; 1,8 %; 1,8 %); Solidaritätszuschlag ist berücksichtigt; Quelle: Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler
2014: 1115 Euro
2015: 1447 Euro
2016: 1787 Euro
2017: 2131 Euro
Gesamt: 6480 Euro
2014: 663 Euro
2015: 887 Euro
2016: 1122 Euro
2017: 1366 Euro
Gesamt: 4038 Euro
2014: 298 Euro
2015: 420 Euro
2016: 543 Euro
2017: 671 Euro
Gesamt: 1932 Euro
2014: 151 Euro
2015: 230 Euro
2016: 312 Euro
2017: 400 Euro
Gesamt: 1093 Euro
Zwar gibt es unterschiedliche Bewertungen, wie dringend eine Entlastung der Arbeitnehmer wäre. Während jeder Finanzminister das Geld zusammenhalten will, spricht sich das Wirtschaftsministerium gern für eine Entlastung aus. Nicht nur, weil man damit den Konsum ankurbeln könnte, sondern auch, weil der Hausherr, im Nebenberuf Vorsitzender der SPD, daraus ein politisches Gewinnerthema für seine Farben machen will. Er möchte nicht nur etwas für Geringverdiener (Mindestlohn) oder Fast-Ruheständler (Rente mit 63) tun, sondern auch für die einstige Kernklientel der Sozialdemokraten, die Facharbeiter und normalen Angestellten.
Aber das ist nur die Theorie. Denn praktisch entwickelt auch das Bundeswirtschaftsministerium wenig Elan, die Bürger tatsächlich zu entlasten. Viel mehr Eifer verwendet es darauf, Argumente zu finden, warum die an sich so dringende Idee erstmal noch warten muss. Überschüsse, wie sie im vergangenen Jahr etwas überraschend entstanden sind, sollen nicht dazu genutzt werden, den Steuersatz zu senken. Gleich drei Argumente halten die Experten der Grundsatzabteilung bereit:
- Zum einen verteidigt man die "schwarze Null", schon weil man sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet hat.
- Die Guthaben, die im Bundeshaushalt auflaufen, sind jetzt und vermutlich auch in den kommenden Jahren gering. 2014 beispielsweise waren es 500 Millionen Euro. Daraus ließe sich steuerlich nicht viel machen, zumal die Bundesländer sich kaum an einer Entlastung beteiligen möchten.
- Viel sinnvoller sei es da doch, jetzt die Investitionsbedingungen weiter zu verbessern. Denn damit ließe sich langfristig und nachhaltig Wachstum schaffen, das dann – leider erst später – auch zu höheren Steuereinnahmen führe, die man dann für eine Senkung der kalten Progression nutzen könnte.
Für die Bürger heißt es, weiter zu warten und zu hoffen, dass aus den öffentlichen Forderungen Gabriels und den unverbindlichen Beschlüssen des jüngsten CDU-Parteitags etwas wird: Zum Jahr 2017 zumindest etwas weniger von Lohnerhöhungen für den Staat einzukassieren.