Jamaika-Gespräche Knackpunkt Terrorabwehr

Sie ist seit Jahren umstritten und könnte nun auch zu einem Knackpunkt in den Jamaika-Gesprächen werden: die Vorratsdatenspeicherung. Das Instrument zur Terrorabwehr ist vor allem der FDP und den Grünen ein Dorn im Auge.

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Was wird aus der Vorratsdatenspeicherung bei einer Jamaika-Koalition? Grüne und FDP sind gegen das Terrorabwehr-Instrument, die Union dafür. Quelle: dpa

Berlin Für die Datenschutzbehörden der Bundesländer ist die Sache klar: Zur Verhinderung und Aufklärung schwerer Straftaten sollen die Sicherheitsbehörden nicht noch mehr Zugriff auf vorhandene Datenbanken bekommen. In einem Positionspapier fordern die Behördenchefs von der neuen Bundesregierung, das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu kippen.

Das Verhalten im öffentlichen Raum müsse „grundsätzlich von Beobachtung, Aufzeichnung, biometrischer Erfassung und automatisierter Auswertung frei bleiben“, heißt es in dem Papier. Denn eine massenhafte, verdachtsunabhängige Erhebung und Speicherung von Daten widerspreche den Grundrechten. „Die Vorratsdatenspeicherung ist daher in all ihren Ausprägungen auf den Prüfstand zu stellen.“

Das Thema könnte zu einem Knackpunkt in den anstehenden Jamaika-Gesprächen werden. Grüne und FDP forderten erst im Juni das Aus für die Vorratsdatenspeicherung, nachdem die Bundesnetzagentur den Speicherzwang für Internet-Provider und Telefonanbieter vorläufig ausgesetzt hatte. Die Behörde reagierte seinerzeit auf einen wegweisenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen. Bis zum Urteil im Hauptverfahren werde die Speicherpflicht nicht durchgesetzt, betonte die für die Überwachung von Telekommunikationsunternehmen zuständige Netzagentur. Die Bundesregierung hielt Schlussfolgerungen zur Zukunft der Vorratsdatenspeicherung damals für verfrüht.

Die Union gilt als vehemente Verfechterin des Datenspeicherinstruments zur Terrorabwehr. Gleichwohl zeigte sich deren Rechts- und Innenexperte Patrick Sensburg (CDU) zu Abstrichen an den bestehenden Regelungen bereit. „Die Vorratsdatenspeicherung kann nach den Vorgaben der Gerichte angepasst werden – abgeschafft werden darf sie aber auf keinen Fall“, sagte Sensburg dem Handelsblatt.

Die Grünen sehen keinen Nutzen darin, anlasslos Millionen von Bürgerdaten zu sammeln. „Statt einer solchen Massenüberwachung aller Bürgerinnen und Bürger brauchen wir endlich effiziente Instrumente und ein zielgerichtetes Vorgehen gegen konkrete Gefahren“, sagte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz dem Handelsblatt. „Dazu gehört personell wie technisch gut ausgestattete Polizei und in bestimmten Fällen eine lückenlose Überwachung und konsequente Strafverfolgung sogenannter Gefährder.“ 

Vor diesem Hintergrund werde die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten und insgesamt das Konzept anlassloser Massendatenspeicherungen bei den Koalitionsgesprächen, sollte es zu diesen kommen, „sicherlich eine wichtige Rolle spielen“. 

Die Vorratsdatenspeicherung sorgt seit Jahren für politischen Streit. Schon mehrfach hatten oberste Gerichte in Deutschland und der EU Einwände – und kippten die Vorgaben. 2015 hatte die große Koalition schließlich eine Wiedereinführung des Instruments beschlossen – im Namen des Kampfes gegen Terror und schwere Verbrechen.


Grünen sprechen von „rechtsdogmatischem Dammbruch“

Zehn Wochen lang soll gespeichert werden, wer wann mit wem wie lange telefoniert, simst, und wie sich jemand im Internet bewegt. Vier Wochen sollen die Standortdaten von Handy-Gesprächen aufbewahrt werden. Daten zum E-Mail-Verkehr sollen nicht erfasst werden, Kommunikationsinhalte ohnehin nicht. Die Sicherheitsbehörden sollen nur in bestimmten Fällen Zugriff auf die Daten bekommen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hatte indes in einem Eilverfahren entschieden, dass die deutsche Regelung zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Standort- und Verkehrsdaten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht in Köln steht eine Entscheidung noch aus.

Die Speicherpflicht von Nutzerdaten gilt in Deutschland seit Dezember 2015. Eine Übergangsfrist lief am 1. Juli 2017 ab. Ab dann wären die Anbieter eigentlich verpflichtet gewesen, gesammelte Daten bei Bedarf für die Strafverfolgung an Behörden zur Verfügung zu stellen.

Der CDU-Politiker Sensburg sieht in der Vorratsdatenspeicherung ein wichtiges Ermittlungsinstrument. „Wir leben in einer digitalen Welt. Da funktioniert es nicht, wenn Verbrechen 4.0 ausgeübt werden und die Polizei auf Niveau 1.0 ermittelt“, sagte er. „Die Vorratsdatenspeicherung ist daher zur Verbrechensbekämpfung notwendig.“

Gleichwohl steht auch noch aus, wie sich das Bundesverfassungsgericht zu dem Instrument verhalten wird. In Karlsruhe sind gegen die Vorratsdatenspeicherung 14 Verfassungsbeschwerden anhängig. „Wie viele andere haben auch wir vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Neuauflage dieses unverhältnismäßigen Überwachungsgesetzes geklagt“, sagte der Grünen-Politiker von Notz. 

Zur Begründung führte er an, dass die Vorratsdatenspeicherung aller Telekomunikations-Verbindungsdaten einen „rechtsdogmatischen Dammbruch“ darstelle. „Durch die anlasslose Speicherung sämtlicher Kommunikationsvorgänge wird die unserer Rechtsordnung immanente Unschuldsvermutung relativiert“, kritisierte von Notz. „Alle Bürgerinnen und Bürger werden zu potenziellen Verdächtigen in deren Grundrechte man verdachtsunabhängig eingreift.“

Auch die Bundesdatenschützerin Andrea Voßhoff hatte schon Vorbehalte geäußert – vor allem mit Blick auf die „Grundrechtskonformität“ des Gesetzes, weil „massiv“ in die Rechte der Betroffenen eingegriffen werde.

Die Landesdatenschützer fordern strengere Vorgaben für die Nutzung von Terrorabwehr-Maßnahmen. „Befugnisse zu Überwachungsmaßnahmen müssen einem gestuften System folgen, wonach sich die Rechtfertigung für einen Grundrechtseingriff an der Eingriffsintensität bemisst“, schlagen die Behördenchefs in ihrem Positionspapier vor. Betroffene müssten zudem über sicherheitsbehördliche Maßnahmen informiert werden. „Sollte dies nicht möglich sein, ist umso mehr eine unabhängige Kontrolle zu gewährleisten.“ Eine effektive Datenschutzkontrolle müsse Sanktions- und Anordnungsbefugnisse und auch die Kontrolle der Nachrichtendienste umfassen.

„Auch grenzüberschreitende Datenübermittlungen dürfen davon nicht ausgeschlossen sein“, heißt es in dem Papier. „Diese Prinzipien sind bei einer Änderung oder Neufassung von Sicherheitsgesetzen auch aus Anlass der Anpassung an Vorgaben der EU zu beachten.“

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