Jörg Meuthen AfD drohen Strafen von 400.000 Euro wegen Wahlkampfhilfen

Ein Politiker erhält im Wahlkampf gratis Plakate von einem Unternehmen. Ist das eine illegale Parteispende? Nein, sagt der heutige AfD-Chef Meuthen. Doch die Bundestagsverwaltung sieht das anders.

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AfD drohen Strafen von 400.000 Euro wegen Wahlkampfhilfen Quelle: dpa

Berlin In der Affäre um Parteispenden drohen der AfD nach Aussage ihres Vorsitzenden Jörg Meuthen Strafzahlungen in Höhe von rund 400.000 Euro. In der „Welt“ räumte Meuthen ein, dass er Anfang 2016 im baden-württembergischen Landtagswahlkampf von der Schweizer Werbeagentur Goal AG Unterstützungsleistungen mit einem Gegenwert von 89.800 Euro erhalten habe, die die Bundestagsverwaltung als illegale Spenden ansehe.

Im Fall des AfD-Bundesvorstandsmitglied Guido Reil, der im Jahr darauf im NRW-Landtagswahlkampf ebenfalls von der Goal AG unterstützt wurde, gehe die Bundestagsverwaltung von rechtswidrigen Zuwendungen in Höhe von 44.500 Euro aus.

In beiden Fällen setzt die Bundestagsverwaltung laut Meuthen eine Strafzahlung in dreifacher Höhe des Betrages an. „Zusammen wären es dann 402.900 Euro. Wir werden, sollte die Bundestagsverwaltung eine solche Strafzahlung tatsächlich festlegen, dagegen sofort Widerspruch einlegen und gegebenenfalls vor Gericht gehen.“

Es handele sich „um keine Spenden im Sinn des Parteienrechts“, betonte der AfD-Vorsitzende mit Blick auf die Gratisleistungen der Werbeagentur. „Und dies ist nicht meine persönliche Meinung, sondern die sorgsam gutachterlich gesicherte Rechtsauffassung meiner Partei.“ In seinem Fall habe sich die Wahlkampfhilfe so zusammengesetzt: „Es waren gerundet für Inserate 27.000 Euro, für Flyer 17.000 Euro, für Plakate 41.000 Euro und für Grafik 5000 Euro.“

Meuthen ist Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl am 26. Mai, Reil steht auf Listenplatz zwei. Meuthen versicherte in der „Welt“: „Ich habe weder von der Goal AG noch von deren Geschäftsführer Alexander Segert jemals Geld erhalten, noch habe ich einen Auftrag erteilt oder einen Vertrag geschlossen.“ Er habe lediglich im Februar 2016 eine Freistellungserklärung für die Goal AG unterzeichnet.

Danach durfte die Firma sein Foto und seine Daten für werbende Zwecke verwenden. Auf dieser Basis habe die Goal AG Flyer und Plakate produziert sowie Zeitungsannoncen für ihn als Landtagskandidaten in seinen beiden Wahlkreisen Bretten und Backnang geschaltet.

„Nach Auskunft Segerts (...) gab es wohl zehn Unterstützer, die die Goal AG mit Beträgen zwischen 6000 und 9700 Euro unterstützt haben. Es handelt sich durchweg um Deutsche im Sinne des Grundgesetzes beziehungsweise dem gleichgestellte Staatsbürger von EU-Mitgliedsländern“, sagte Meuthen weiter und versicherte, er sei mit keinem dieser Unterstützer persönlich bekannt.

Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind. Deshalb untersucht der Bundestag auch Spenden für den Bundestagswahlkampf der heutigen AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel aus der Schweiz. Hier geht es um rund 132.000 Euro, die 2017 in mehreren Tranchen an ihren Kreisverband am Bodensee überwiesen worden waren. Der Bundestag will klären, ob das Geld wirklich von Deutschen und anderen EU-Bürgern stammt.

Außerdem steht die Frage im Raum, ob einer der Spender womöglich mehr als 10.000 Euro gespendet hat. Denn ab diesem Betrag müssen Spender dem Bundestag namentlich genannt werden.

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