Jugendschutz Weitere Tabak-Werbeverbote sollen Bundestag passieren

Schon ab 2021 soll Tabak nicht mehr vor Kinofilmen für Minderjährige beworben werden. Anschließend folgen Verbote für Plakatwände und Haltestellen.

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Nach jahrelangem Streit kommen nun weitere Werbeverbote für Tabakprodukte. Quelle: dpa

Nach jahrelangen Diskussionen sollen in dieser Woche weitere Werbeverbote fürs Rauchen beschlossen werden. „Tabak und Nikotin sind einmalig in ihrer Gefährlichkeit und Suchtpotenz, auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch“, sagte Unionsfraktionsvize Gitta Connemann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Werbung richte sich an jugendliche Nichtraucher, und sie wirke. Plakate zeigten aber keine Lungenkarzinome, sondern suggerierten Lebensgefühl. „Es geht also bei der Ausweitung der Werbebeschränkungen um die Gesundheit von jungen Menschen. Diese ist unverhandelbar“, sagte Connemann.

Zuerst soll ab 1. Januar 2022 ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen für herkömmliche Tabakprodukte kommen. Für Tabakerhitzer soll es ab 1. Januar 2023 greifen, für E-Zigaretten dann ab 1. Januar 2024. Schon ab 1. Januar 2021 tabu sein soll Kinowerbung fürs Rauchen bei Filmvorführungen, die für unter 18-Jährige freigegeben sind.

Die FDP kritisierte die Pläne. Fraktionsvize Frank Sitta sagte der dpa: „Das Verbot, für legale Produkte zu werben, ist nicht nur völlig unverhältnismäßig, sondern könnte sich im Endeffekt im Hinblick auf den Gesundheitsschutz als kontraproduktiv erweisen, wenn auf risikoärmere Erzeugnisse nicht mehr hingewiesen werden darf.“

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