Justizministerkonferenz Zwei Länder wollen härtere Strafen bei Übergriffen auf Verfassungsorgane

Bayern und Mecklenburg-Vorpommern preschen mit einem Beschlussvorschlag vor. Sie erkennen eine höhere Aggressivität und fürchten um die Symbolwirkung.

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Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin erinnerte an die unschönen Szenen vor dem Bundestag im vergangenen Jahr. Quelle: dpa

Bayern und Mecklenburg-Vorpommern fordern härtere Strafen für Übergriffe auf Verfassungsorgane. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag wollen die beiden Bundesländer bei der Justizministerkonferenz am 16. Juni einbringen, wie die Ressorts aus München und Schwerin gemeinsam am Sonntag mitteilten.

Bis August 1999 waren demnach Versammlungen innerhalb einer Schutzzone um die jeweiligen Verfassungsorgane strafbar, mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Der Straftatbestand sei abgeschafft worden. Derzeit drohten Bußgelder von bis zu 20.000 Euro. Dies solle sich nun wieder ändern, heißt es von den beiden Ländern.

„Der Vorfall im Sommer 2020, als vor dem Bundestag eine rechtswidrige Demonstration stattfand, war ein Alarmsignal für die Demokratie und stellt eine traurige Episode in der Geschichte der Bundesrepublik dar. Es ist den beherzt eingreifenden Polizeibeamten zu verdanken, dass die Situation nicht eskalierte und das Gebäude des Bundestags nicht weiter vereinnahmt wurde“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU).

Sie beunruhige die zunehmende Aggressivität gegen staatliche Institutionen, führte Hoffmeister aus. Auch die Geschehnisse im Kapitol der US-Hauptstadt Washington seien Anlass genug gewesen, die bisherigen Schutzregelungen zu hinterfragen. Bei den Unruhen in Washington Anfang Januar starben fünf Menschen.

„Mit dem versuchten Sturm auf das Reichstagsgebäude wurde eine rote Linie überschritten. Reichsflaggen und rechtsextreme Zeichen vor unserem Parlament sind nicht hinnehmbar. Wir dürfen nicht zulassen, dass Demokratiefeinde Symbole unseres Rechtsstaates missbrauchen“, betonte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU).

Von Angriffen auf die Verfassungsorgane gehe eine Symbolwirkung aus, die zum Nährboden für weitere Gewalttaten gegen den Staat werden könne. „Das Strafmaß muss dem Unrecht solcher Taten besser und spezifischer Rechnung tragen“, sagte der Minister.

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