
Brüssel Bei der Dauer vieler Gerichtsverfahren liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld. Zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten dauerten 2015 in erster Instanz im Schnitt 190 Tage. Das geht aus einem Bericht zum Zustand der nationalen Justizsysteme hervor, den die Brüsseler EU-Kommission am Montag vorstellte. Die Dauer von Strafverfahren wurde dabei kaum erfasst. Verwaltungsverfahren dauerten allerdings mit 349 Tagen deutlich länger.
Am schnellsten liefen mit einer Dauer von 86 Tagen Zivil- und Handelsverfahren vor Luxemburger Gerichten ab. Das Großherzogtum gibt mit 187 Euro pro Jahr und Einwohner relativ gesehen auch das meiste Geld für sein Gerichtssystem aus. Mit 46 Richtern pro 100.000 Einwohner lag das Land ebenfalls vorn. Deutschland befand sich mit 150 Euro Ausgaben für Gerichte pro Jahr und Einwohner hinter Großbritannien an dritter Stelle. Bei der Zahl der Richter (24 je 100.000 Einwohner) lag sich die Bundesrepublik im europäischen Mittelfeld.
Schlusslicht war Zypern mit 638 Tagen Verfahrensdauer, allerdings nach jüngsten Zahlen von 2013. Bei den Ausgaben für das Gerichtssystem lag der Inselstaat mit 25 Euro pro Jahr und Einwohner ebenfalls hinten. Nach den aktuellsten Zahlen aus dem Jahr 2015 – die jedoch noch nicht für alle Länder vorliegen - befand sich Italien mit 527 Tagen Verfahrensdauer an letzter Stelle.
Als Gründe für lange Verfahrensdauer im Allgemeinen nannte EU-Justizkommissarin Vera Jourova komplizierte Abläufe, mangelnde Ressourcen und mangelnde Nutzung von Informationstechnologie.