Kampf gegen Altersarmut Von der Leyen will Rentenkompromiss bis Mai

Seit Donnerstag liegt der offizielle Gesetzentwurf der Arbeitsministerin zum Kampf gegen Altersarmut vor. Innerhalb der Koalition wird weiter um die Finanzierung des Kernelements Zuschussrente gerungen.

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Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will die Finanzierungsfragen zu ihrem Gesetzentwurf schnell klären. Quelle: dpa

Berlin Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sieht in der geplanten Zuschussrente für Geringverdiener ein Herzstück des Kampfes gegen Altersarmut. Vor allem Frauen, die Kinder erzogen und nur Teilzeit gearbeitet hätten, bringe die Zuschussrente mehr Gerechtigkeit, sagte die CDU-Politikerin am Donnerstag in Berlin: „Diese Frauen dürfen am Ende des Lebens nicht in die Grundsicherung fallen wie diejenigen, die nichts davon getan haben.“ Die Zuschussrente soll geringe Rentenansprüche auf einen Betrag von derzeit bis zu 850 Euro aufstocken. Der Sozialverband VdK kritisierte, die Hürden für die Zuschussrente sei viel zu hoch. Die etwa 400.000 Älteren, die heute schon auf die Grundsicherung angewiesen seien, gingen zudem leer aus.

Von der Leyen gab ihren Gesetzentwurf am Donnerstag in die Abstimmung in der Bundesregierung. Die Ministerin setzt darauf, dass bis Mai eine Einigung in der Koalition gelingt. Dann soll das Kabinett das Gesetz auf den Weg bringen. Bundestag und Bundesrat sollen die Neuregelungen in der zweiten Jahreshälfte verabschieden, damit sie zum 1. Januar in Kraft treten können.

Die Einzelheiten waren bereits bekannt und bei SPD, Linkspartei und Grünen wie auch den Gewerkschaften auf scharfe Kritik gestoßen. Auch in der schwarz-gelben Koalition sind die Details nicht unumstritten. Die FDP vermisst wie die Arbeitgeber eine klare Finanzierung der Zuschussrente allein aus Steuermitteln. Von der Leyens Ministerium hielt indes daran fest, die Kosten von insgesamt 4,4 Milliarden Euro würden „durch einen Mix aus Beiträgen und Steuermitteln getragen“. Die Zuschussrente für etwa 1,4 Millionen Ruheständler soll im Jahr 2030 etwa 3,4 Milliarden Euro kosten. Hinzu kommen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente im Volumen von rund einer Milliarde Euro.

Vorgesehen ist auch eine Kombirente, die für einen flexiblen Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand eine Teilrente mit Erwerbseinkommen kombiniert. Für Selbstständige ist eine gesetzliche Altersvorsorgepflicht geplant, die aber in einem eigenen Gesetzentwurf später geregelt werden soll.

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