Kampf gegen den Terror Tunesier bleibt in Abschiebehaft

Ein Haftbefehl gegen einen terrorverdächtigen Tunesier wurde zwar aufgehoben, seither befindet sich der Mann aber in Abschiebehaft. Nach einer neuen Entscheidung ist diese auch weiterhin zulässig.

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Haikel S. bleibt in Abschiebehaft. Quelle: dpa

Frankfurt Der hochgradig terrorverdächtige Tunesier, dessen Haftbefehl vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden war, bleibt in Abschiebehaft. Das Frankfurter Landgericht wies eine Beschwerde von Haikel S. gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts zurück, wie ein Landgerichtssprecher am Freitag in Frankfurt mitteilte. Die vom Amtsgericht angeordnete Abschiebehaft sei zulässig, über die Rechtmäßigkeit der Abschiebung nach dem Gefährderparagrafen 58a müsse das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Die Sicherungshaft diene der Überbrückung der Zeit bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Anwältin von Haikel S. prüft, ob sie nun Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegt.

Der sogenannte Gefährderparagraf 58a im Aufenthaltsgesetz erlaubt die Abschiebung zur Abwehr einer terroristischen Gefahr. Das Amtsgericht Frankfurt hatte Abschiebehaft bis zum 23. Oktober angeordnet und damit einem Antrag der Ausländerbehörde entsprochen. Diese hatte den Antrag gestellt, nachdem der Bundesgerichtshof den Haftbefehl gegen Haikel S. aufgehoben hatte, weil er keine ausreichenden Hinweise auf die Vorbereitung eines Anschlags in Deutschland sah. Damit wurde der 36-Jährige rund ein halbes Jahr nach seiner Festnahme zwar aus der U-Haft entlassen – auf freien Fuß kam er aufgrund der Entscheidung des Amtsgerichts aber nicht. In seiner Heimat wird er zudem verdächtigt, am Anschlag 2015 in Tunis mit mehr als 20 Toten beteiligt gewesen zu sein.

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