Kampf gegen Steuerbetrug im Online-Handel Das steckt hinter dem Amazon/Ebay-Gesetz

Quelle: REUTERS

Der Online-Handel boomt - mit ihm aber auch seine Schattenseiten. Die Bundesregierung geht nun gegen „schwarze Schafe“ vor, die den Fiskus bei Plattformen wie Amazon oder Ebay um viel Geld prellen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Im Kampf gegen Steuerbetrug im Online-Handel verschärft die Bundesregierung die Regeln für Plattformen wie Ebay oder Amazon. Das erstmals unter der Leitung von Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) tagende Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, mit dem die Unternehmen künftig für Verkäufer von Waren auf ihren Plattformen haften sollen, wenn diese keine Umsatzsteuer zahlen. Besonders Händler aus Fernost umgehen dies oft. Ziel ist es, die Steuereinnahmen des Staates stark zu erhöhen.

„Wir beenden die illegale Praxis mancher Händler auf elektronischen Marktplätzen, die Umsatzsteuer hinterziehen und sich dadurch unlautere Wettbewerbsvorteile verschaffen“, sagte Finanzminister Scholz der Deutschen Presse-Agentur. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Ab 2019 sollen die Online-Marktplätze für die Umsatzsteuer ihrer Händler generell in Haftung genommen werden.

Die wichtigsten Hintergründe zum neuen Gesetz im Überblick:

Worum geht es dabei?

Dem Fiskus entgeht durch Umsatzsteuerbetrug auf Online-Marktplätzen jährlich viel Geld, von mehreren hundert Millionen Euro ist die Rede. Geld, das allen Bürgern zugutekommen könnte, für den Ausbau von Straßen, die Modernisierung von Schulen und Brücken, für mehr Investitionen in Schulen und Ausbildung. Ein Beispiel: Oft verbergen sich hinter Verkäufern von Elektronikprodukten auf Marktplätzen wie Amazon oder Ebay Händler aus China. Man zahlt einen Preis inklusive Mehrwertsteuer, aber die Ware kommt ohne Rechnung, die an den Fiskus abzuführende Umsatzsteuer des Händlers wird einfach nicht gezahlt. Das bleibt meist folgenlos, weil man diese Firmen nur schwer verfolgen und sie haftbar machen kann. „Das erhöht deren Rendite und ist eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth.

Auch die Onlineplattformen selbst stehen in der Kritik - sie seien nicht streng genug gegen die Probleme vorgegangen. „Amazon schnürt für chinesische Anbieter seit Jahren Rundum-sorglos-Pakete mit automatischer Warenauslieferung und Fakturierung, nur die Steuer vergessen sie dabei“, kritisiert etwa der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) im Gespräch mit der WirtschaftsWoche.

Wie soll so ein Betrug künftig verhindert werden?

Nach dem Steuerrecht müssen auch Anbieter aus Drittländern für in Deutschland verkaufte Produkte Umsatzsteuer zahlen, auch wenn sie diese über Produktlager oder Zwischenhändler in Europa schicken. Nach Schätzungen sollen sich tausende Händler gerade aus Fernost auf den Plattformen tummeln, die Steuerzahlungen umgehen. Scholz setzt mit seinem Gesetzentwurf zur „Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Internethandel“ bei den Betreibern der Plattformen an, die nun haften sollen. „Künftig werden die Betreiber elektronischer Marktplätze verantwortlich sein, wenn beim Handel über ihre Plattform die Umsatzsteuer nicht entrichtet wird“, sagt Scholz. Es gehe um mehr Steuergerechtigkeit. Das Ziel sind bis zu 500 Millionen Euro mehr an Steuereinnahmen ab 2019.

Wie soll das konkret laufen?

Es werden zahlreiche Steuerregeln geändert, ab 2021 ist das auch auf der gesamten EU-Ebene geplant. Künftig sollen auch Konzerne wie Google und Amazon, die in Europa Milliarden verdienen, aber kaum Steuern zahlen, mit einer Digitalsteuer stärker zur Kasse gebeten werden. Die Bundesländer sind für die Erhebung der Steuer zuständig, besonders Baden-Württemberg und Hessen hatten Druck für eine Regelung gemacht. Künftig sind alle Betreiber von Marktplätzen verpflichtet, von den dort tätigen Händlern Namen, Anschrift, Steuernummer, Liefer- und Versandadresse sowie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes zu erfassen. Nur wenn die Unternehmen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen, die bei ihnen aktiv sind, haften sie nicht selbst.

Gibt es bereits Auswirkungen der Verschärfung?

Ja. Wie die WirtschaftsWoche vor einigen Tagen berichtete, steigt die Zahl der chinesischen Händler mit einer deutschen Umsatzsteuernummer rasant an. Beim zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln hatten bis Mitte vergangener Woche 2920 Unternehmen aus China eine solche Steuernummer erhalten, während es vor einem Jahr erst 435 waren. Der Ansturm auf das Berliner Finanzamt hält dabei an, sagte Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) der WirtschaftsWoche: „Pro Woche kommen rund 400 Anmeldungen dazu.“ Damit die Beamten den Andrang bewältigen können, hat der Finanzsenator kurzfristig die Zahl der für China zuständigen Mitarbeiter beim Finanzamt Neukölln von 9 auf 15 aufgestockt. Kollatz-Ahnen ist sich sicher, dass noch einige weitere Tausend Händler dazukommen werden.

Wie reagieren Amazon und Ebay?

Amazon will das Vorhaben nicht kommentieren, ein Sprecher sagt aber: „Wir sperren ein Verkäufer-Konto umgehend, wenn uns eine deutsche Steuerbehörde benachrichtigt, dass ein Verkäufer sich nicht an seine steuerrechtlichen Pflichten hält. Auch ein Ebay-Sprecher betont: „Wir haben keinerlei Toleranz für Händler, die bei ihren Geschäften auf dem Ebay-Marktplatz ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen.“

Die deutschen Gesetzespläne aber stoßen bei Ebay auf Kritik, weil sie vor der geplanten EU-Regelung 2021 in Kraft treten sollen: „Alleingänge, die zu einer rechtlichen Zersplitterung führen, stellen für global agierende Unternehmen eine enorme Belastung dar. Überdies sind Regelungen, die massive Umstrukturierungen in den Prozessen verursachen, daneben aber keine längeren Umsetzungsfristen vorsehen, besonders belastend.“

Welche Folgen gibt es für Verbraucher und deutsche Händler?

„Für die Verbraucher ändert sich nichts, weil sie auch bisher schon die Umsatzsteuer bezahlen müssen“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel. „Wenn jetzt aber im Nachhinein die schwarzen Schafe gefasst werden, dann landet diese Steuer auch beim Staat, wo sie hingehört.“

Zwar zielt das Gesetz auf Händler aus Fernost - könnte aber auch Auswirkungen für Online-Händler aus Deutschland haben. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Pläne zwar - der Entwurf schieße aber an einer Stelle übers Ziel hinaus, sagt Genth. „Der Vorstoß, alle Händler in die Pflicht zu nehmen, auch die deutschen, geht zu weit.“ Wer in Deutschland seinen Unternehmenssitz und eine Umsatzsteuernummer habe, könne schon heute von den Behörden kontrolliert werden. Prothmann kritisiert, das Problem werde nicht wirklich gelöst. Die Verantwortung werde vom Finanzamt an die Marktplätze übertragen: „Es wird aber nicht geregelt, wie die schwarzen Schafe wirklich gefunden und aus dem System genommen werden können.“

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%