Kampf gegen Terroristen Die Hürden für eine Ausbürgerung sind hoch

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Deutsche dürfen nicht gegen ihren Willen staatenlos werden

Der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft ist dagegen nicht einfach möglich. Denn einem Deutschen darf die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden, wenn er dadurch staatenlos wird. „Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird“, heißt es im Artikel 16 des Grundgesetzes. Das heißt, Deutsche können aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen werden oder sie zurückgeben, wenn sie sich in einem Staat einbürgern lassen. Sie dürfen aber keinesfalls staatenlos werden.

Ein Entzug der Staatsangehörigkeit kommt sehr selten vor. Möglich ist das zum Beispiel, wenn ein deutscher Neubürger bei seiner Einbürgerung gelogen hat – und damit die Vorrausetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft nicht erfüllt. Das sind etwa ausreichende Deutschkenntnisse, der Einbürgerungstest, aber auch die Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld.

Ob falsche Angaben gemacht wurden, lässt sich im Nachhinein oft nur schwer nachweisen. Wird zum Beispiel jemand verdächtigt, einer terroristischen Vereinigung anzugehören, muss der Staat beweisen, dass er dieser schon bei seiner Einbürgerung nahe stand.

Frankreich plant Verfassungsänderung

Es wird effektiv unter diesen rechtlichen Voraussetzungen kaum möglich sein, einem deutschen Terroristen die Staatsbürgerschaft abzuerkennen, wie es auch in Deutschland diskutiert wird, seit Frankreichs Präsident ankündigte, dies mit einer Verfassungsänderung ermöglichen zu wollen.

Im Falle von Straftaten, die im Kontext des internationalen Terrorismus begangen werden, wird statt der Ausbürgerung häufiger der Entzug bestimmter Rechte angewendet: So kann etwa der Zugriff auf das eigene Vermögen beschränkt oder Reisedokumente einbehalten werden, so dass mutmaßliche Terroristen schon an der Ausreise nach Syrien oder in den Irak gehindert werden. Damit hat Deutschland die UN-Resolution gegen "foreign fighters" umgesetzt. Die Resolution verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Gesetze gegen die Ausreise solche Kämpfer zu erlassen.

Dafür wurde in Deutschland der Strafrechtsparagraf 89a reformiert. Damit war die Ausbildung in sogenannten Terrorcamps unter Strafe gestellt worden. Auch die gerade angekündigte Obergrenze für Barzahlungen ist Teil dieser Maßnahmen: Denn Bargeld ist neben Prepaidkarten ein wichtiges Mittel für die Terrorfinanzierung.

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