
Einmal Beamter, immer Beamter. So mancher Bürger, der in jungen Jahren in den Staatsdienst gegangen ist, kommt dort nie mehr weg. Das wird spätestens dann zum Problem, wenn man die Besoldungsstufen genommen hat und – so mit vielleicht 40 Jahren – als einzige verbliebene Perspektive nur noch auf die Dienstalterszulagen hoffen kann. Das frustet. Ein beruflicher Wechsel, wie ihn fast jeder andere Arbeitnehmer dann anstreben würde, ist für den deutschen Beamten so gut wie unmöglich, jedenfalls außerhalb des Beamtendaseins.





Die ordentlichen Pensionsansprüche wirken wie eine goldene Fessel. Nicht nur, dass diese im Vergleich zum Angestellten sehr beachtlich sind – nach einem bösen Bonmot ist das eigentliche Streben eines Beamten der spätere Ruhestand -, schlimmer noch ist, dass mit einem Ausscheiden aus dem Beamtendienst sämtliche Pensionsansprüche verloren gehen.
Diese goldene Fessel will nun die schwarz-gelbe Koalition in Berlin lockern. Beamte sollen bei ihrem Wechsel in die freie Wirtschaft ihre bisherigen Pensionsansprüche behalten und in ihrem weiteren Erwerbsleben dann zusätzliche Ansprüche bei der Rentenversicherung erwerben können. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums hervor, den die Bundesregierung Ende Februar verabschieden möchte. Allerdings sollen die angesammelten Pensionsansprüche bei einem Wechsel in die freie Wirtschaft um 15 Prozent gedrosselt werden.
Die Koalition vollführt damit eine Gratwanderung. Einerseits möchte sie die allseits gewünschte berufliche Mobilität vergrößern und auch etwas für den Wechsel zwischen Behörden und Wirtschaft tun. Andererseits besteht aber auch die Sorge einer Abwanderung von (möglicherweise den tüchtigsten) Beamten aus den Amtsstuben. Angesichts der demografischen Entwicklung könnte sich der öffentliche Dienst damit selbst ins Abseits stellen. Natürlich ist hier der Einwand erlaubt, der öffentliche Dienst könnte sich ja auch durch weitere innere Reformen attraktiver für Mitarbeiter machen.