Kanzlerin-Gehalt Angela Merkel verdient mehr

Seite 2/2

Weg mit dem üppigen Übergangsgeld

Das verdienen unsere Staatsdiener
Geschichts-Unterricht an einer Hauptschule Quelle: dpa
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und seine Richter haben eine schwierige Aufgabe vor sich: Sie sollen klären, ob Richter und Staatsanwälte in Deutschland genug verdienen. Das Verfahren am Bundesverfassungsgericht ist nicht nur heikel, es könnte auch Signalwirkung für andere Beamtengruppen haben. Bis 2006 wurden alle Richter und Staatsanwälte nach einem bundesweiten Tarif bezahlt. Im Rahmen der Föderalismusreform sind nun die Länder für die allermeisten Angehörigen dieser Berufsgruppen zuständig. Der Bund zahlt die Gehälter für die Bundesrichter und Bundesanwälte. Wie Beamte auch können Richter und Staatsanwälte ihr Gehalt nicht frei aushandeln. Sie haben zwar Privilegien, dürfen zum Beispiel aber nicht streiken. Das Grundgesetz schreibt daher vor, dass Beamte nach dem „Alimentationsprinzip“ bezahlt werden. Das heißt, ihr Dienstherr muss ihnen und ihrer Familie lebenslang einen angemessenen Lebensunterhalt garantieren. Was das ist, sagt das Grundgesetz aber nicht genau. In der Ordnung „R“ gibt es zehn Besoldungsgruppen, wobei die drei höchsten Stufen von einem Festgehalt ausgehen. Zwischen etwa 3.400 Euro und 11.300 Euro verdienen demnach Richter und Staatsanwälte zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Quelle: dapd
Allgemein gilt für deutsche Staatsdiener, dass sie so entlohnt werden sollen, dass sie wirtschaftlich unabhängig und entsprechend vor Bestechung und Korruption geschützt sind. Das ist mit dem sogenannten Alimentierungsprinzip in Artikel 3, Absatz 5, des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Besoldungsbestimmungen sind in Bund und Bundesländern ähnlich, auch die Höhe der Besoldung. Angestellte von Bund und Kommunen können je nach Berufsbild mit einer Bezahlung ab 1900 Euro rechnen. Quelle: dpa
Professoren sind zum Teil in die Besoldungsordnung "W" einsortiert. Die Besoldungsgruppen W1 bis W3 bringen im Bund nach Angaben des Beamtenbundes dbb Grundgehälter von etwa 3.800 Euro bis 5.300 Euro brutto, in den Bundesländern selbst gibt es leichte Abweichungen. Darüber hinaus gibt es flexible Gehaltsbestandteile. Quelle: dpa
StudienratAls Studienrat erklimmt ein Lehrer einen wichtigen Schritt: Er ist dann nämlich von dem gehobenen in den höheren Dienst gewechselt. Die Eingruppierung in A13 bedeutet für ihn dann eine Bezahlung zwischen etwa 3.150 Euro und 4.300 Euro im Monat. Quelle: dpa
Im Ausland unterwegs und dort die deutschen Interessen vertreten: Ein Job im Auswärtigen Amt ist begehrt, der Posten als Botschafter ohnehin. Im höheren Dienst werden sie in den Besoldungsgruppen A15 bis B3 eingeordnet. Das bedeutet eine Bezahlung von etwa 4.700 Euro bis 6.600 Euro im Monat. Quelle: dpa
Der Job als Arzt ist aufreibend, gerade im Krankenhaus. Wenn es einer der „Götter in weiß“ dann aber mal bis zum Chefarzt gebracht hat, dann gibt es mit A14 eine Eingruppierung in den höheren Dienst. Zwischen etwa 3.300 Euro bis 4.700 Euro im Monat liegt dann der Verdienst. Quelle: dpa

Werden Politiker gut/ besser bezahlt, kann der Bürger zudem zumindest darauf hoffen, dass Politiker unabhängig entscheiden und mit Lobbyisten und Wirtschaftsbossen auf Augenhöhe reden, nicht aber die Grenze des Anständigen überschreiten. Auch wenn der Ex-Bundespräsident Christian Wulff seinen Politik-Kollegen keinen Gefallen getan. Wer glaubt, dass Politiker per se käuflich seien, irrt. Eine gute Entlohnung ist der beste Garant für unabhängige Politik.

Apropos Wulff: Der Ex-Bundespräsident stand im Kreuzverhör der Kritik als bekannt wurde, dass er seinen Ehrensold erhält. Bis zu seinem Lebensende kassiert Wulff nun jährlich 200.000 Euro.

Auch andere Spitzenpolitiker würden bei einem Ausscheiden weich fallen. Bereits nach einem Tag Amtszeit stehen einem Bundesminister knapp 58.000 Euro Übergangsgeld zu. Je nach Dauer der Amtszeit kann das Übergangsgeld auf rund 174.000 Euro steigen.

Auch wenn die Übergangsgelder ab dem zweiten Monat mit privaten Einkünften verrechnet werden, bleiben sie ein üppiges Polster, wovon viele in der Privatwirtschaft nur träumen können.

Großer Reformbedarf

Besonders großzügig sind zudem die Ruhegehaltsregelungen gefasst. Wer mindestens vier Jahre lang Bundesminister war, kann sich über eine Pension von rund 3567 Euro pro Monat freuen. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steigt die Pension um weitere 308 Euro monatlich bis maximal rund 9227 Euro.

Hier gibt es Reformbedarf. Eine deutliche Erhöhung der Bezüge der Bundeskanzlerin und der deutschen Spitzenpolitiker dürfte nur einhergehen mit einer Verkürzung des Übergangsgeldes und Einbußen bei der Altersvorsorge.

Maximal ein Jahr lang Übergangsgeld wäre vollkommen ausreichend. Ein guter Vorschlag kommt vom Bund der Steuerzahler. Die Kontrolleure der Staatsausgaben schlagen vor, dass ein Jahr als Minister einen Anspruch von einem Monat Übergangsgeld auslöst. Aber: Bei extrem kurzen Amtszeiten sollte eine Monatszahlung nicht überschritten werden.  

Fazit: Wer viel leistet, sollte gut entlohnt werden. Die Bundeskanzlerin hätte eine Gehaltserhöhung verdient; Politiker, die nach einem kurzen Gastspiel ausscheiden, sollten hingegen nicht jahrelang alimentiert werden.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%