Kanzlerkandidatur Baerbock muss zu spät nachgemeldete Ehrenämter öffentlich machen

Drei Ehrenämter musste Annalena Baerbock nachtragen. Auch wenn keines davon mit einer Aufwandsentschädigung verbunden war, hätte sie sie früher melden müssen.

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Die grüne Kanzlerkandidatin hat es versäumt Ehrenämter rechtzeitig zu melden. Quelle: dpa

Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hat drei ehrenamtliche Tätigkeiten auf ihrer Bundestagsseite hinzufügen müssen, die sie zu spät nachgemeldet hatte. Das bestätigte am Freitag eine Sprecherin der Grünen-Chefin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung über die verspäteten Nachmeldungen berichtet und dabei auf eine Mitteilung der Organisation abgeordnetenwatch.de vom Vortag verwiesen.

Demnach veröffentlichte die Verwaltung des Bundestags am Donnerstag drei neue ehrenamtliche Funktionen der Kanzlerkandidatin beim Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE), beim European Council on Foreign Relations (ECFR) und bei der Heinrich-Böll-Stiftung.

„Im Rahmen der im Juni vorgenommenen Aktualisierungen am Lebenslauf“ habe Baerbocks Büro dem Bundestag „aktive und beendete Mitgliedschaften“ nachgemeldet, teilte die Sprecherin mit. Die drei Ehrenämter seien Teil dieser Nachmeldungen gewesen. Nach der Prüfung durch die Bundestagsverwaltung seien „diese nun auch auf den Seiten des Bundestages veröffentlicht worden“. Baerbock habe für keine der Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Die Sprecherin bestätigte, dass die Aufnahme der Ehrenämter teils mehrere Jahre zurückliege und dass die Tätigkeiten früher hätten gemeldet werden müssen. Demnach wäre die Nachmeldung der Ehrenämter innerhalb von drei Monaten verpflichtend gewesen. Ein Sprecher des Bundestags ergänzte, dass die Anzeigepflicht innerhalb dieser Frist für entgeltliche und unentgeltliche Tätigkeiten gleichermaßen gelte.

Aus der Aktualisierung auf der Bundestagsseite geht hervor, dass Baerbock etwa die Funktion innerhalb der Heinrich-Böll-Stiftung bereits im Jahr 2018 aufgegeben hatte und sie viel früher hätte anzeigen müssen.

Baerbock hatte zuvor auch von ihrer Partei erhaltene Sonderzahlungen zu spät an den Bundestag gemeldet. In die Kritik geraten war die Kanzlerkandidatin der Grünen zuletzt auch wegen Korrekturen zu ihrem Lebenslauf und umstrittener Passagen in ihrem kürzlich veröffentlichten Buch.

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