Karlsruher Urteil zu parteinahen Stiftungen „Keinen Zentimeter Platz den Feinden der offenen Gesellschaft“

„Es ist gut, dass die Arbeit der politischen Stiftungen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt wird“, sagte der Vorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung, Karl-Heinz Paqué. Quelle: imago images

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Finanzierungspraxis von parteinahen Stiftungen gekippt. Der Chef der Friedrich-Naumann-Stiftung begrüßt, dass nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss – und hofft auf Klarheit.

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Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben das Grundsatzurteil gefällt, das von vielen Seiten erwartet worden war: Die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen muss gesetzlich geregelt werden. Nur durch ein Gesetz werde „sichergestellt, dass alle Abgeordneten und die Öffentlichkeit in dem Gesetzgebungsverfahren die Gelegenheit erhalten, die geplanten Regelungen zu diskutieren und sich eine Meinung zu bilden“, heißt es zur Begründung. Es geht um rund 600 Millionen Euro staatlicher Zuwendungen pro Jahr.

Geklagt hatte die AfD, weil die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung bisher keine Förderung erhält. Kritiker fordern, dass dies so bleiben solle, weil sonst die Demokratie ihre eigenen Gegner finanziere.

Zustimmung zu einer gesetzlichen Regelung kommt nun von der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung: „Zur DNA der Naumann-Stiftung gehören das flammende Bekenntnis und aktive Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es ist gut, dass die Arbeit der politischen Stiftungen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt wird“, sagte der Stiftungsvorsitzende Karl-Heinz Paqué der WirtschaftsWoche. Aber, so Paqué weiter: „Die Arbeit der politischen Stiftungen muss sich auch künftig eindeutig am Grundgesetz und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung orientieren.“

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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts würdige die wichtige Arbeit der politischen Stiftungen für das demokratisch verfasste System, sagt Paqué. Zudem besitze der Bundestag bei der Ausgestaltung eines Stiftungsförderungsgesetzes Gestaltungsspielraum. Das beträfe auch die Gewährung der öffentlichen Zuwendungen.

Allerdings: „Die Feinde der offenen Gesellschaft bedrohen weltweit die liberale Demokratie, bis hin zu offener Gewalt“, sagte Paqué der WirtschaftsWoche weiter. Politische Stiftungen hätten bei der Gestaltung der politischen Bildungsarbeit eine große Verantwortung, denn sie stärkten dadurch die Demokratie. Daran dürfe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken geben. „Keinen Zentimeter Platz sollte die politische Bildung den Feinden der offenen Gesellschaft einräumen.“

Lesen Sie auch: Karlsruhe beanstandet Förderung parteinaher Stiftungen – Die Hintergründe zum Urteil.

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