




Die Reaktionen auf die aktuelle Flüchtlingswelle, die uns in den Medien vermittelt werden, schwanken zwischen Hilfsbereitschaft und Willkommenskultur sowie Skepsis und Angst vor der immensen Aufgabe. Dabei gibt es längst eine dritte Sichtweise im Umgang mit dem an sich schwierigen Thema: eine pragmatische, die hilft, kreative Lösungen für Probleme zu finden. Ein Umdenken, das innovative Ideen hervorbringt, aus denen auch mehr werden kann, als ein spontanes Projekt.
Zudem entstehen rund um das Thema Flüchtlinge tausende neue Jobs. Denn Not macht bekanntlich erfinderisch, auch wenn es abgedroschen klingt. Und mal ehrlich: Haben wir eigentlich eine andere Wahl?
So viel Geld bekommen Flüchtlinge in den europäischen Ländern
800 Euro zahlt das Land im Monat pro Flüchtling. Die Summe muss allerdings versteuert werden.
Quelle: EU-Kommission / Frontex, Stand: 18. September 2015
Die Spanne, die der Inselstaat für einen Asylbewerber zahlt, liegt zwischen 85 und 452 Euro pro Monat.
400 Euro pro Flüchtling / Monat.
352 Euro pro Flüchtling / Monat.
330,30 Euro pro Flüchtling / Monat.
zwischen 85 und 290 Euro pro Flüchtling / Monat.
zwischen 176 und 276 Euro pro Flüchtling / Monat.
232 Euro pro Flüchtling / Monat.
225 Euro pro Flüchtling / Monat.
187 Euro pro Flüchtling / Monat.
177 Euro pro Flüchtling / Monat.
66 Euro pro Flüchtling / Monat.
33,23 Euro pro Flüchtling / Monat.
20 Euro pro Flüchtling / Monat.
18 Euro pro Flüchtling / Monat.
12 Euro pro Flüchtling / Monat.
0 Euro pro Flüchtling / Monat.
Eines der vordringlichsten Probleme wird die Integration der Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt sein. Seit dem 6. beziehungsweise 11. November 2014 gelten laut GGUA Flüchtlingshilfe e.V. für Asylsuchende mit Aufenthaltserlaubnis und Personen mit Duldung folgende Regelung: Die Wartefrist für die Arbeitserlaubnis verkürzt sich von bisher neun beziehungsweise zwölf Monaten auf die ersten drei Monate des Aufenthalts. Danach ist ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang möglich.
Hierbei muss für eine konkrete Beschäftigung eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden, die wiederum die Zustimmung der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) benötigt. Ohne die Zustimmung des ZAV können Flüchtlinge Ausbildungen und Praktika beginnen oder Jobs für Hochqualifzierte antreten, sofern sie mehr als 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen. Erst nach vier Jahren können alle Jobs angenommen werden. Eine Zustimmung der Ausländerbehörde ist aber dennoch in allen Fällen nötig.
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Neue Jobs durch Flüchtlinge
Das könnte sich ändern, denn nicht nur Daimler-Chef Dieter Zetsche will gezielt Flüchtlinge als Arbeitskräfte gewinnen und prognostiziert ein neues Wirtschaftswunder; auch Sterne-Koch Heinz Winkler bildet Flüchtlinge aus und die Bundesagentur für Arbeit richtet in Flüchtlingslagern Integration Points ein. Daneben entstehen durch die Flüchtlinge auch neue Jobs: Laut "Bild"-Zeitung benötigt Deutschland jetzt 20.000 bis 25.000 neue Lehrer, 20.000 Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, 15.000 Polizisten, 50.000 Sozialarbeiter und 6000 Ärzte.
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
Mediales Aufsehen erregten David Jacob und Philipp Kühn. Die beiden Studierenden des Kommunikationsdesigns haben als Bachelorarbeit die Seite Workeer.de gebaut, eine Jobbörse, die speziell Flüchtlinge mit potentiellen Arbeitgebern zusammenbringen soll. 868 Bewerber, 1508 Jobs und 1102 Arbeitgeber präsentieren sich bislang hier mit Profilen, Fotos, Angaben zu Sprachkenntnissen usw. Einen Schritt weiter geht das Projekt refupreneur.eu, das aus Flüchtlingen Unternehmer machen will und Flüchtlinge beim Crowdfunding unterstützen will.
Da eines der Grundprobleme bei der Jobsuche die deutsche Sprache darstellt, will das Projekt German for Refugees Flüchtlinge sowie potentielle Arbeitgeber mit einer Deutschkurs-Suchmaschine unterstützen.





Ende Oktober findet in Berlin der Refugee-Hackathon statt, bei dem digitale Lösungen für Probleme wie die Abstimmung von Spenden oder bürokratische Hindernisse bei der Integration gefunden werden sollen.
Etwas enttäuschend wirkt allerdings die Unterstützung der Bundesregierung für solche Projekte: Noch im August 2015 hatte sie ein Ankommer-Stipendium mit 12.000 Euro ausgeschrieben, allerdings erhalten die Sozialunternehmer in spe nur bei genauerem Hinsehen lediglich ortsgebundene Sachleistungen wie Büroräume.