Kassengesetz Finanzministerium: Belegpflicht tritt zum 1. Januar in Kraft

Trotz Kritik an einer Bonpflicht, wird diese im neuen Jahr kommen. Wirtschaftsminister Altmaier hatte gefordert, die Belegpflicht aus Umweltgründen zu stoppen.

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Finanzministerium: Bonpflicht tritt zum 1. Januar in Kraft Quelle: dpa

Ungeachtet von Kritik von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) müssen sich die Händler auf die Bonpflicht von Anfang kommenden Jahres an einstellen. „Es bleibt (...) dabei, dass zum 1. Januar diese Belegpflicht in Kraft treten wird“, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Montag in Berlin. Der Handel habe mehr als drei Jahre Zeit gehabt, sich vorzubereiten. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte: „Dieses Gesetz hat seine Berechtigung.“

Mit dem 2016 verabschiedeten Kassengesetz will die Regierung Steuerbetrug etwa durch manipulierte Ladenkassen bekämpfen. Altmaier dringt auf Änderungen, so dass nicht in jedem Fall Kassenbons ausgegeben werden müssen. Ein Sprecher des Wirtschaftsressorts betonte, dazu sei keine Verordnung und kein parlamentarisches Verfahren nötig. „Es gibt die Möglichkeit, das untergesetzlich zu machen.“

So sei Altmaier davon ausgegangen, dass eine existierende Ausnahmevorschrift auf anonyme Massengeschäfte wie etwa beim Bäcker angewendet werde. Allerdings sei eine Anwendungsvorschrift sehr restriktiv ausgefallen, sagte er mit Blick auf das Finanzressort.

Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte zu den auch von Altmaier angeführten Bedenken, dass die Kassenbons aus Thermopapier umweltschädlich sind, dass es auch umweltschonendes „farbentwicklerfreies Papier“ gebe. Zudem gebe es ein viel größeres Umweltproblem im Handel – nämlich das der Einwegverpackungen.

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