Keine Helmpflicht Scheuer plant Sonderverordnung für Hover- und E-Skateboards

Andreas Scheuer plant Sonderverordnung für Hover- und E-Skateboards Quelle: dpa

Elektrische Tretroller sollen bald legal im Straßenverkehr unterwegs sein – allerdings nach strengen Regeln. Auch für andere Mini-Fahrzeuge mit E-Antrieb, etwa Hoverboards und E-Skateboards, gibt es demnächst Regeln.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Parallel zu Elektro-Tretrollern will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auch die Nutzung von Hoverboards, Skateboards mit Elektromotor und ähnlichen Fahrzeugen regeln. „Wir werden eine Ausnahmeverordnung für Fahrzeuge machen, die keine Lenkstange oder Haltestange haben“, sagte der CSU-Politiker. Offen ist bisher etwa, wo diese Geräte dann fahren dürfen – etwa auf dem Radweg oder Bürgersteig. Die Verordnung soll mit wissenschaftlicher Begleitung erarbeitet werden. Bisher sind diese Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Wegen verboten.

Für E-Scooter – also Elektroroller mit Lenkstange – hatte Scheuer bereits einen Verordnungsentwurf vorgelegt, zu dem Verbände Stellung nehmen konnten und der gerade abgeschlossen wird. „Die Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange bekommen einen Versicherungsaufkleber. Bisher gab es dafür keine Versicherung“, sagte Scheuer. „Sonst wären die Verkehrsteilnehmer ohne Versicherungsschutz unterwegs. Wir wollen neue Mobilitätsformen natürlich ermöglichen mit Vernunft, Schutz und Augenmaß.“

Erlaubt werden sollen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde. Sie müssen auf dem Fahrradweg gefahren werden und dürfen nur auf der Straße unterwegs sein, wenn kein Radweg da ist. Eine Helmpflicht ist nicht geplant. Um einen E-Scooter in der Öffentlichkeit zu fahren, muss man den Plänen zufolge künftig mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führerschein haben. Wer einen anderen Führerschein etwa für Autos hat, muss keine gesonderte Fahrerlaubnis erwerben.

Das neue Jahr verspricht viel Neues bei den E-Motorrollern
Zwar sind Elektroroller im Straßenbild noch nicht so präsent, trotzdem spricht einiges für die Annahme, dass sie sich in den großen Metropolen schon bald deutlich besser in Szene setzen. Die Neuheiten für das kommende Jahr werfen entsprechende Schatten voraus. Schaut man in die nahe Zukunft, muss man zuerst auf die Marke Vespa zu sprechen kommen: Es passiert nur selten, dass man in Pontedera/Toskana, wo seit über 70 Jahren das Vespa-Werk steht, grundlegend Neues zur Welt bringt. So wie die Vespa Elettrica. 6.390 Euro kostet die Elektroversion des Klassikers, ist nach der Norm L1e-B homologiert und damit ein „leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug“, das mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit den neuen Führerschein AM erfordert. Besitzer einer B-Lizenz, also eines Pkw-Führerscheins, dürfen solche Zweiräder ebenfalls fahren. Die Batterie-Vespa mit 4 kW/5,4 PS starkem E-Antrieb kommt maximal 100 Kilometer weit, schafft diese Distanz aber nur im stark leistungsreduzierten Eco-Modus. Noch im November sollen die ersten Kunden beliefert werden, dann kommen auch die ersten elektrischen Vespen zu den Händlern. Trotz eher mäßiger Leistungsdaten und der Tatsache, dass sich der Akku zum Laden nicht entnehmen lässt, dürfte sich die Elettrica bestens verkaufen. Quelle: Spotpress
Auf dem Bestseller-Thron sitzt derzeit und wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren die Vespa GTS 300 Super. 5467 Stück sind in Deutschland in den ersten zehn Monaten unters gut zahlende Volk gebracht worden, weitaus mehr als jemals zuvor. Das für 2019 angekündigte Nachfolgemodell der GTS 300, erstmals in fünf verschieden ausgestatteten Versionen lieferbar, hat einen neuen Motor, den stärksten je für eine Vespa gebauten: 17,5 kW/24 PS leistet der Einzylinder, er benötigt mit 3,2 Litern auf 100 Kilometern deutlich weniger Sprit. Anteil daran hat auch das überarbeitete CVT-Getriebe. Neben leichten optischen Veränderungen gibt es nun LED-Scheinwerfer und ein 4,3 Zoll großes TFT-Display mit diversen Konnektivitätsfunktionen. 5.990 Euro kostete die bisherige GTS 300 Super, die Hightech-Nachfolgerin dürfte teurer sein. Quelle: Spotpress
Eine Wiedergeburt erlebt derzeit die italienische Marke Malaguti, 2011 von der Bildfläche verschwunden. Im kommenden Jahr soll es neben einigen 125er Motorrädern mit dem Scooter Madison 300 auch einen Roller in der Vespa-Klasse geben, ausgerüstet mit dem bisher in der Vespa GTS 300 Super werkelnden Motor. Der Preis für den voraussichtlich ab April verfügbaren Malaguti Madison 300 beträgt 4.599 Euro. Quelle: Spotpress
Total etabliert auf dem Rollermarkt ist dagegen Yamaha. Fürs kommende Jahr bauen die Japaner ihre sehr erfolgreiche X-MAX-Reihe aus. Für die 300er und 400er Mäxe fügen sie eine Premium-Ausstattungslinie namens IronMax hinzu. Bei ihr sind so begehrenswerte Dinge wie eine spezielle Sitzbank, Alu-Fußrasten, ein verchromter Tachometer-Ring, Lackierung in „Sword Grey“, ein getöntes Rücklicht und als Höhepunkt lederne Polsterungen im Cockpitbereich serienmäßig. Die Preise stehen noch nicht fest. Quelle: Spotpress
Elektrisierte Roller für den AM-Führerschein gibt es hierzulande schon lange und in großer Zahl, vor allem aus China stammend. Neu ist, dass die E-Scooter an Geschwindigkeit zulegen. Die deutschen Marke Kumpan und Schwalbe bringen 2019 ICE-Ausgaben ihrer Modelle Kumpan 1954 Ri beziehungsweise E-Schwalbe. Das zweirädrige Flügelgetier mit seinem 4,7 kW/6,4 PS starken Motor schafft 90 km/h, wiegt 135 Kilo und weist zwei 2,4 kWh-Akkus auf. Der Preis beträgt 6.990 Euro, das optionale ABS erfordert 299 Euro Zuzahlung. Der Kumpel aus dem Rheinland – Kumpan sitzt in Remagen – hat serienmäßig zwei 1,5 kWh-Akkus an Bord, wiegt 110 Kilo und wird mit seinem 7 kW/9,5 PS-Motor 100 km/h schnell. Die Reichweite soll, so der Hersteller, selbst bei „richtigem Gasgeben“ immer für bis zu 80 Kilometer reichen. Wer weiter will, muss seinen im Retro-Stil gehaltenen Roller nachladen oder für 1.200 Euro einen dritten Akku zukaufen und installieren. Der Kumpan Electric 1954 Ri S kostet inklusive ABS 6.999 Euro. Quelle: Spotpress
Ein absolut verwechslungsfreies Design weist das Ottobike MCR II auf, ein Taiwan-Zweirad der etwas anderen Art. Bis Mai soll die mit modernster Technik – Keyless-System, Einarmschwinge, Brembo-Bremsen, USD-Gabel, TFT-Display, Navigationssystem, integrierte Kamera für Live-Streaming, sensorgesteuertes Licht – vollgestopfte Mischung aus Roller und Motorrad im Handel angekommen sein. Die Herstellerfirma beschreibt das Zweirad als „Mini City Racer“. Der bis zu 10 kW/14 PS starke Elektro-Motor soll das Bike auf 105 km/h beschleunigen können, der Stromvorrat soll für bis zu 220 Kilometer reichen – ob auch im Sport- oder nur im Eco-Modus ist nicht bekannt. 6.000 Euro kostet die schwächere, 8.000 Euro die stärkere Version. Quelle: Spotpress

Nächster Schritt für die Verordnung ist die vorgeschriebene Anmeldung bei der EU-Kommission und die Zuleitung an den Bundesrat. Damit kann die Verordnung voraussichtlich noch im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Die kleineren Geräte ohne Lenkstange sollen über die Ausnahmeverordnung ebenfalls noch im ersten Halbjahr 2019 legal gefahren werden können. Einer solchen Ausnahmeverordnung muss der Bundesrat nicht zustimmen, daher ist das Verfahren relativ schnell.

Mit Blick auf mögliche E-Scooter-Verleihe wie in anderen Städten warnte Scheuer: „In Städten wie Paris oder Madrid, sieht man, was passiert: Ein Miet-Fahrrad muss man richtig hinstellen, die Miet-E-Tretroller werden oftmals dort einfach auf dem Bürgersteig hingeschmissen. Das führt zu echten Auseinandersetzungen mit Fußgängern oder Radlern.“

Fußgänger- und Radfahrer-Initiativen warnen schon länger vor drohenden Unfällen, wenn die kleinen Elektrogefährte vermehrt unterwegs sind. Der Fußgänger-Lobbyverband Fuss etwa nannte E-Skateboards kürzlich „Elektro-Raser“ und „Knochenbrecher“. Der Radfahrer-Verein ADFC sprach vor „chaotischen Zuständen“ auf den Radwegen durch die angekündigten E-Tretroller. Radwege sind oft nicht breit genug, um langsamere Fahrzeuge sicher zu überholen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%