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Keine Klagewelle Weniger Ausgaben für Betreuungsgeld als geplant

Wer sein Kleinkind in einer Kita betreuen lassen möchte, hat seit einem halben Jahr einen Anspruch darauf. Die Länder zeigen sich mit dem Kita-Ausbau zufrieden. Das Betreuungsgeld nehmen hingegen weniger Eltern in Anspruch als erwartet.

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Auch ein halbes Jahr nach Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für Kleinkinder ist die befürchtete Klagewelle ausgeblieben. Wie eine Länderumfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab, zogen Eltern bislang nur vereinzelt vor Gericht - so sind beispielsweise in Nordrhein-Westfalen fünf Verfahren offen, in Niedersachsen zwei.

Für das zeitgleich eingeführte Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder daheim betreuen, hat der Bund nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung (Samstag) bislang deutlich weniger Geld investiert als ursprünglich geplant. Demnach gab der Bund im vergangenen Jahr nur 16,9 Millionen Euro für das Betreuungsgeld aus. Im Haushalt 2013 waren 55 Millionen Euro eingeplant.


Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt kommentierte diese Zahlen mit den Worten: „Es zeigt sich, wie unsinnig das Betreuungsgeld ist, das nur als Wahlkampfgeschenk für die CSU durchgedrückt wurde. Das Betreuungsgeld ist ein Ladenhüter, das an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbeigeht.“ Im Haushaltsplan 2014 wird das Betreuungsgeld mit 515 Millionen veranschlagt, in den Folgejahren wird mit rund 1,1 Milliarden Euro gerechnet.

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz für ihre ein- und zweijährigen Kinder. Das alternativ gewährte Betreuungsgeld beträgt pro Kind 100 Euro monatlich, ab 1. August 2014 steigt der Betrag auf 150 Euro. Das Geld wird nur für Kinder bezahlt, die seit dem 1. August 2012 geboren wurden. Es kann bis zu 22 Monaten ausgezahlt werden. Das Betreuungsgeld wurde nach Angaben der Ministerien in einigen Ländern mehrere zehntausend Mal beantragt. So gingen im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW bis Ende 2013 etwa 30.000 Anträge ein. In Baden-Württemberg waren es mehr als 26.000. Im Osten nutzen dagegen nur wenige Familien das Angebot. Dort existieren ähnliche Rechtsansprüche in einigen Ländern - zum Beispiel Sachsen-Anhalt - schon seit Jahren.


Aufgrund des hohen Bedarfs an Kitaplätzen in manchen Städten und Kreisen war mit zahlreichen Klagen gerechnet worden. Vielen Ländern, darunter Rheinland-Pfalz oder den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, sind allerdings auch ein halbes Jahr nach Beginn des Rechtsanspruchs keine Klagen bekannt.

Mit dem Ausbau der Betreuungsplätze sind die Ministerien in den Bundesländern grundsätzlich zufrieden. Nur in manchen Gegenden müsse noch nachgesteuert werden, heißt es. So sieht beispielsweise das bayerische Familienministerium in Ballungsgebieten noch vereinzelt „Nachholbedarf“.

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