
Bei Schröders zu Hause sind Oma und Opa schon voll eingespannt. Nur für den Notfall liegt im Büro der Bundesfamilienministerin eine Krabbeldecke bereit. Wenn Töchterchen Lotte betreut werden muss, dann sind häufig die Großeltern im Einsatz. Kristina Schröder erzählt das gern. Und zieht daraus auch ganz grundsätzliche Schlüsse.
Die CDU-Politikerin will eine umfassende Großelternzeit für die Kinderbetreuung auf den Weg bringen. Nach ihrem Gesetzentwurf sollen Omas und Opas, die noch berufstätig sind, einen Rechtsanspruch auf Freistellung und Kündigungsschutz bekommen, wenn sie sich um ihre Enkelkinder kümmern. Genau wie Eltern können sie dann bis zu drei Jahre im Job aussetzen. Die Pläne hat die Familienministerin seit Monaten vorbereitet. Ursprünglich hatte sie sogar geprüft, Omas und Opas auch (Groß-)Elterngeld auszuzahlen, wenn die Eltern selbst diese Leistung nicht in Anspruch nehmen. Ein finanzieller Lohnersatz ist nun aber nicht geplant.
Details der Regelung kann man durchaus bekritteln: Wie etwa soll die ältere Generation nachweisen, dass sie sich um ihr Enkelkind kümmert? Vor allem dann, wenn auch die Eltern selbst zeitgleich Elternzeit beantragen können? Anders als das ordnungspolitisch unsinnige und arbeitsmarktpolitisch fragwürdige Betreuungsgeld passt die Großelternzeit allerdings in die Welt. Sie könnte einige Probleme vieler Familien lösen.
Willkommene Hilfe
Gerade in Westdeutschland suchen immer noch viele Mütter und Väter händeringend nach einem Kitaplatz oder einer Kinderfrau für ihr Kleinkind. Oder würden gern arbeiten, wollen den Nachwuchs aber ungern in ganz fremde Hände abgeben. Der Einsatz von Oma und Opa kommt da mehr als gelegen. Dass sich die Großelternzeit zur kostspieligen Massenbelastung für die Wirtschaft entwickeln könnte, ist ohnehin nicht zu erwarten. Der Rechtsanspruch soll auf Mitarbeiter von Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten beschränkt werden. Da Schröder keinen Lohnersatz plant, müssen die Großeltern sich ihre Jobauszeit leisten können. Zum Massenphänomen würde sich eine neue Regelung vermutlich nicht entwickeln. Das Familienministerium selbst rechnet damit, dass rund 300.000 Großeltern einen Anspruch auf die Regelung haben. Zehn Prozent, so die erste Vermutung, könnten sie auch tatsächlich in Anspruch nehmen.
Die Betonung liegt auf: könnte. Konjunktiv also. Im Familienministerium heißt es, die Großelternzeit solle möglichst noch in dieser Legislaturperiode kommen. Dazu müsste sich die Koalition sich aber möglichst bald, am besten noch in diesem Jahr, tatsächlich einigen. Und beim schwelenden Krach um das Betreuungsgeld scheint das mehr als unwahrscheinlich.