Kindergeld Was Eltern 2024 über das Kindergeld wissen sollten

Kindergeld beantragen Quelle: dpa

Kinder kosten nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld. Um die Eltern zu unterstützen, gibt es das Kindergeld. So erhalten Sie den Zuschuss.

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Die Höhe des Kindergeldes ist zuletzt 2023 angepasst worden. Eltern erhalten seither unabhängig von der Anzahl der Kinder die gleiche Pauschale pro Kind. 

Ab Januar 2025 könnten erneut grundlegende Änderungen auf Eltern zukommen. Dann soll das Kindergeld nur noch als Teil einer einzigen Leistung, der Kindergrundsicherung, ausgezahlt werden, gebündelt mit anderen Geldern wie dem Kinderzuschlag oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Auf diese Weise will die Koalition erreichen, dass Eltern künftig auch alle Zuschüsse vom Bund erhalten, die ihnen zustehen. Die werden aktuell nur selten abgerufen, unter anderem, weil die Antragsmodalitäten kompliziert sind. Ob die neue Kindergrundsicherung aber tatsächlich eingeführt wird, ist derzeit noch offen. Denn: Für die Prüfung und Auszahlung der neuen Kindergrundsicherung sollen 5000 neue Stellen beim Bund geschaffen werden. Das stößt auf viel Kritik. Bis zu einer Einigung gelten die bisherigen Regeln.

Doch wem steht Kindergeld überhaupt zu, wie hoch ist es aktuell und wo muss das Kindergeld beantragt werden? Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Thema im Überblick.

Kindergeld beantragen: Höhe, Anspruch & Auszahlungstermine

Wem steht 2024 Kindergeld zu?

Alle Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben, bekommen das Kindergeld jeden Monat ausgezahlt. Ausländische Staatsbürger können unter bestimmten Bedingungen auch Kindergeld erhalten, wenn sie:

  • in Deutschland leben oder arbeiten und EU-Staatsbürger oder Bürger aus Norwegen, Schweiz, Großbritannien, Island oder Liechtenstein sind
  • sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, Arbeitslosen- oder Krankengeld beziehen und Staatsangehöriger von Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder Türkei sind
  • unanfechtbar anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigte sind
  • Besitzer einer gültigen Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis, mit der man in Deutschland mindestens sechs Monate gearbeitet werden darf

Wie viel Kindergeld bekomme ich 2024?

Seit Januar 2023 liegt das Kindergeld in Deutschland bei 250 Euro monatlich pro Kind. Dabei bleibt es auch 2024. Zuvor vergab die Familienkasse jeden Monat für das erste und zweite Kind 219 Euro, für das Dritte 225 Euro und für jedes weitere 250 Euro. Das ist nun einheitlich geregelt. Das heißt, Eltern erhalten unabhängig von der Anzahl ihrer Kinder immer 250 Euro.

Wo beantrage ich das Kindergeld und welche Frist muss ich beachten?

Kindergeld sollten die Eltern aktuell und idealerweise unmittelbar nach der Geburt des Kindes, spätestens jedoch sechs Monate danach, bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Denn: Das Kindergeld wird rückwirkend für maximal sechs Monate ab Beantragung ausgezahlt. Lediglich in einzelnen Fällen kann das Kindergeld auch über den Sechs-Monats-Zeitraum festgesetzt sein. Dies entnehmen sie dem jeweiligen Bescheid der Familienkasse.

Ein Antrag auf Kindergeld kann online ausgefüllt werden, um ihn dann auszudrucken und unterschrieben zu versenden. Vorher muss er verschlüsselt an die Familienkasse übermittelt werden. Soweit sich nichts an der Situation der Familie ändert, zahlt die Familienkasse jedes Jahr weiter. Daher ist auch kein zusätzlicher Antrag notwendig, um die aktuelle Pauschale von 250 Euro zu erhalten. Die Familie muss der Familienkasse aber umgehend mitteilen, wenn sie beispielsweise umgezogen ist. Das geht über das Onlineformular Veränderungsmitteilung. 

Bis wann gibt es das Kindergeld?

Kindergeld gibt es im Regelfall von der Geburt bis zur Volljährigkeit vom Staat. Einige Monate vor der Volljährigkeit bekommen die Eltern mit der Post ein Antragsformular geschickt, das sie ausfüllen können, wenn sie weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld haben. Diesen Anspruch gibt es in folgenden Fällen:

Vom 18. bis zum 21. Geburtstag:

  • Kinder mit Ausbildung ohne Arbeit 

Vom 18. bis 25. Geburtstag:

  • Kinder in der Ausbildung 
  • Kinder ohne Ausbildungsplatz 
  • Kinder in der Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen Schulabschluss und Beginn der Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes
  • Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst oder in einem anderen anerkannten Freiwilligendienst

Über das 25. Lebensjahr hinaus:

  • Behinderte Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können

Den Ausbildungsnachweis oder die Studienbescheinigung benötigt die Familienkasse immer spätestens im Oktober.

Studium:

Wenn das Kind im Ausland studiert, gibt es dennoch Kindergeld, solange es in Deutschland gemeldet ist und die Semesterferien vor allem in der Heimat verbringt. Ein Studium ist dann beendet, wenn die Prüfungsergebnisse schriftlich bekannt gegeben wurden. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn das Kind zur Verbesserung der Note das Studium fortsetzt, auch wenn es das Studienziel schon erreicht hat, gibt es weiterhin Kindergeld. Bei einem dualen Studium spielt es keine Rolle, ob das Kind die Lehre schon abgeschlossen hat und mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet. Solange das Studium Teil der Erstausbildung ist, bekommt es auch Kindergeld. Wenn ein Student vorher aber berufstätig war, zählt das Studium als Zweitausbildung. Für Studenten, die dann mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten, gibt es kein Kindergeld mehr.

Ausbildung: 

Eine Ausbildung ist beendet, wenn es der Vertrag vorsieht. Auch wenn die Prüfungsergebnisse schon vorliegen, steht bis dahin noch Geld zu. Für den Anspruch auf Kindergeld ist es grundsätzlich egal, ob es die erste oder eine weitere Ausbildung ist. Es gibt nur dann keinen Zuschuss mehr, wenn das Kind nach der ersten Ausbildung neben der weiteren mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet. Auch verheiratete Kinder, die sich in der ersten Ausbildung befinden, haben einen Anspruch auf Kindergeld.

Wer erhält das Kindergeld?

Der Berechtigte erhält das Geld von der Familienkasse im Laufe des jeweiligen Monats. Wenn das Kind bei beiden Elternteilen im Haushalt lebt, müssen sie untereinander klären, auf welches Konto das Kindergeld überwiesen werden soll. Großeltern können auch Kindergeld bekommen, sofern sich das Enkelkind langfristig in ihrer Obhut befindet.

Trennen sich die Eltern, bekommt der das Kindergeld, bei dem das Kind ganz oder überwiegend lebt. Selbst wenn die Eltern in verschiedenen Staaten der EU wohnen, steht dem Elternteil das Geld zu, bei dem das Kind wohnt – auch wenn es nicht Deutschland ist.



Zu welchem Zeitpunkt wird das Kindergeld 2024 ausgezahlt?

Wann genau Eltern das Kindergeld im jeweiligen erhalten, lässt sich nicht einheitlich sagen. Es kommt hierbei auf die letzte Ziffer der Kindergeldnummer an. Sie ist auf den Briefen der Familienkasse oder alternativ im Verwendungszweck der letzten Überweisung hinterlegt. Das Kindergeld wird, je nachdem, welche der Ziffern von 0-9 am Ende ihrer Kindergeldnummer steht, an einem bestimmten Tag innerhalb des Monats überwiesen. Grundsätzlich gilt dabei: Je höher die Ziffer, desto später wird das Geld im jeweiligen Monat planmäßig überwiesen. Einen Rechtsanspruch auf die Überweisung des Geldes zum genannten Zeitpunkt gibt es allerdings nicht. 

In der Tabelle finden Sie die jeweiligen Überweisungszeitpunkte für die aktuellen Monate im Jahr 2024.

Endziffer Kindergeldnr.Überweisung April 2024Überweisung Mai 2024Überweisung Juni 2024
004.04.202406.05.202405.06.2024
104.04.202407.05.202406.06.2024
210.04.202408.05.202407.06.2024
311.04.202413.05.202411.06.2024
412.04.202414.05.202412.06.2024
515.04.202415.05.202413.06.2024
617.04.202416.05.202414.06.2024
718.04.202417.05.202417.06.2024
819.04.202422.05.202420.06.2024
922.04.202423.05.202421.06.2024

Quelle: Agentur für Arbeit, Überweisungsplan 2024, Stand: 10.04.2024

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Wann bekomme ich den Kinderzuschlag?

Eltern, die wenig verdienen und kein Bürgergeld beziehen, haben zusätzlich zum Kindergeld einen Anspruch auf den Kindergeldzuschlag. Seit dem 1. Januar 2024 gibt es bis zu 292 Euro pro Kind und Monat (bis 31.12.2023: 250 Euro); die Familienkasse kann aber auch weniger zahlen, falls das Einkommen nach allen pauschalen Abzügen über dem Gesamtbedarf der Eltern liegt. Vorausgesetzt:

  • Das Kind ist unter 25 Jahre alt und lebt mit den Eltern zusammen
  • Die Eltern verdienen zusammen mindestens 900 Euro oder ein Alleinerziehender 600 Euro
  • Mit dem Einkommen, dem Kinder- und Wohngeld sowie dem Kinderzuschlag ist der Bedarf der ganzen Familie gedeckt
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