Die neue WiWo App Jetzt kostenlos testen
Download Download

Kindertagesstätten Städte profitieren von Kita-Streiks

Die Kitas bleiben geschlossen, die Eltern sind ratlos: An kommunalen Kindertagesstätten in ganz Deutschland wird gestreikt. Den betroffenen Städten bringt das Einsparungen in Millionenhöhe.

  • Artikel teilen per:
  • Artikel teilen per:
Kita-Streik Quelle: dpa

Die Streiks in den kommunalen Kindergärten führen bei den betroffenen Städten zu Einsparungen in Millionenhöhe. Das zeigt eine Umfrage der WirtschaftsWoche unter den größten deutschen Kommunen, die von den Arbeitsniederlegungen betroffen sind. Demnach summieren sich die Kita-Personalkosten allein für Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Dortmund, Essen, Bremen, Dresden und Hannover pro Arbeitstag auf mehr als vier Millionen Euro.

Das Geld sparen die Städte zwar nicht komplett ein, da vereinzelt Notbetreuungen angeboten werden und der Verwaltungsaufwand steigt. Trotzdem rechnen sich die Arbeitsniederlegungen für die Kommunen. So kalkuliert etwa Hannover angesichts der bisherigen Warnstreiks mit einer „Streikersparnis“ von 110.000 Euro pro Tag. Stuttgart geht von knapp 68.000 und Dresden von 60.000 Euro pro Tag aus. Köln würde täglich sogar rund 500.000 Euro sparen, wenn alle 4000 Erzieher streiken würden.

Was Eltern zum Kita-Streik wissen sollten
Nicht nur Kitas und Horte werden geschlossen bleiben, weil Erzieherinnen streiken. Auch Behindertenwerkstätten und -einrichtungen, offene Ganztagsschulen, Jugendzentren und -heime können betroffen sein. Zum Streik im Sozial- und Erziehungsdienst haben drei Gewerkschaften aufgerufen: Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die im Beamtenbund zusammengeschlossenen Fachgewerkschaften. In Urabstimmungen hatten jeweils zwischen gut 93 und knapp 97 Prozent ihrer Mitglieder für den Ausstand gestimmt. Quelle: dpa
Betroffen sind allein kommunale Einrichtungen, nicht aber Kitas von kirchlichen oder anderen freien Trägern wie Arbeiterwohlfahrt, Rotes Kreuz oder private Eigner. Laut Statistischem Bundesamt gibt es in Deutschland knapp 17.700 Kindertagespflegeeinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft, in denen knapp 1,2 Millionen Kinder betreut werden. In den meisten Bundesländern beginnen die Streiks bereits an diesem Freitag, in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern erst am Montag. Allein in Nordrhein-Westfalen will Verdi 10.000 Beschäftigte in rund 1000 kommunalen Kitas mobilisieren. Quelle: dpa
Das entscheiden nach Angaben von Verdi-Chef Frank Bsirske die Arbeitgeber. Nach fünf erfolglosen Verhandlungsrunden liege der Schlüssel zur Lösung des Konflikts in ihrer Hand. Deshalb haben die Gewerkschaften zum unbefristeten Streik aufgerufen, bis ein aus ihrer Sicht zufriedenstellendes Angebot der Kommunen vorliegt. Quelle: dpa
Die Gewerkschaften wollen Sozial- und Erziehungsberufe aufwerten, in denen vor allem Frauen arbeiten. Gelingen soll dies durch eine höhere Eingruppierung in den Entgelttabellen des öffentlichen Dienstes. So wollen die Gewerkschaften etwa eine berufserfahrene Erzieherin, die in der Tarifgruppe S6 auf maximal 3289 Euro im Monat kommen kann, in die Tarifgruppe S 8 einstufen. Hier liegt das mögliche Endgehalt bei 3974 Euro, was einem Plus von rund 21 Prozent entspricht. Im Schnitt soll die höhere Eingruppierung den Beschäftigten nach Verdi-Angaben zehn Prozent mehr Geld bringen. Quelle: imago images
In jedem Fall muss der Arbeitgeber informiert werden. „Bei sehr kurzfristigen Streiks – ein bis zwei Tage – haben die Eltern Anspruch auf Gehaltsfortzahlung nach Paragraf 616 BGB“, sagt Marc Repey, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Berliner Kanzlei Abeln. Das gilt allerdings nur für kurze Zeit. Im Arbeitsvertrag kann die Gehaltsfortzahlung nach Paragraf 616 BGB jedoch ausgeschlossen sein. „Zuvor müssen Eltern sich um eine Ersatzbetreuung bemühen – etwa im Bekannten- und Verwandtenkreis“, sagt Reinhard Schütte, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden. Komme es zu einem Streit mit dem Arbeitgeber, müssten Eltern diese Bemühungen auch nachweisen. Quelle: imago images
Im Gesetz gibt es dazu keine klare Regelung. „Aus dem Pflegezeitgesetz lässt sich womöglich ableiten, dass Eltern pro Monat zehn Tage für die Betreuung ihrer Kinder freigestellt sind, dazu gibt es aber noch keine Rechtsprechung“, sagt Reinhard Schütte, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden. Wenn ein Streik schon längere Zeit vorher angekündigt wurde, können Eltern sich nicht mehr auf eine plötzliche Verhinderung berufen und müssen Urlaub beantragen. Quelle: dpa
„Der Arbeitgeber darf den Urlaub nur verweigern, wenn ein wichtiger betrieblicher Grund dagegen spricht“, sagt Anwalt Repey. Bei einem Streik spreche aber viel dafür, dass die Waage zugunsten des Arbeitnehmers ausschlage. „Der Arbeitgeber wird also grundsätzlich Urlaub gewähren müssen, es sei denn, es geht gar nicht anders im Unternehmen.“ Als Auffangnetz könne dann immer noch unbezahlter Urlaub vereinbart werden, so Repey. „Das ist sehr ungünstig für die Arbeitnehmer, aber immer noch besser als eine Abmahnung oder Kündigung zu riskieren, wenn man der Arbeit fernbleibt.“ Quelle: imago images

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%