Kirchensteuer 2023 Diese Regeln gelten 2023 bei der Kirchensteuer

Kirchensteuer Quelle: dpa

An der Kirchensteuer gibt es viel Kritik. Schuld ist nicht zuletzt die schwindende Bindung zwischen Kirche und Gesellschaft. Doch wer muss die Kirchensteuer zahlen und wie hoch fällt sie aus?

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Über 40 Millionen Mitglieder zählen die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland. Jährlich bescheren sie den beiden großen Kirchen mehrere Milliarden Euro an finanziellen Mitteln. Rund um die Kirchensteuer gibt es jedoch viele Fragen. Ein kompakter Überblick.

Was ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die durch verschiedene Religionsgemeinschaften in Deutschland erhoben wird. Im weitesten Sinne lässt sie sich als eine Art Beitrag zur Mitgliedschaft in einer Kirche beschreiben. Sie wird von vielen Glaubensgemeinschaften in Deutschland mithilfe einer Steuer eingezogen. Einige Glaubensgemeinschaften wählen auch andere Modelle. Sie finanzieren sich zum Beispiel vorwiegend durch Spenden ihrer Mitglieder.

Wer erhebt die Kirchensteuer?

Neben der katholischen und der evangelischen Kirche in Deutschland, gibt es nur wenige andere Gemeinschaften, die vom Modell der Kirchensteuer Gebrauch machen. So erheben etwa die jüdischen Gemeinden in Deutschland eine vergleichbare Steuer, die sogenannte Kultussteuer. Auch einzelne Freikirchen und weitere kleinere Glaubensgemeinschaften lassen die Beiträge ihrer Mitglieder per Steuer einziehen. Die Bedingung dafür ist die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft als Körperschaft öffentlichen Rechts durch den deutschen Staat.

Obwohl die Trennung von Kirche und Staat in Deutschland grundgesetzlich verbrieft ist, wird die Kirchensteuer von den Finanzverwaltungen der Länder einbehalten oder ist an diese zu zahlen. Die dadurch generierten Einnahmen werden in einem zweiten Schritt an die Kirchen weitergereicht.

Zu den Religionsgemeinschaften, die die Kirchensteuer nicht einziehen, gehören unter anderem die muslimischen Gemeinden mit über vier Millionen Mitgliedern. Ebenso verzichten die orthodoxen Kirchen auf eine Kirchensteuer. 

Wer muss in Deutschland Kirchensteuer zahlen?

Grundsätzlich gilt: Mit der Kirchenmitgliedschaft geht auch eine Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer einher. Maßgeblich sind die Volljährigkeit und ein deutscher Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland. Die Steuer muss dann an die Landeskirche im entsprechenden Bundesland gezahlt werden. Auch wer sich temporär im Ausland aufhält, ist von der Pflicht zur Kirchensteuerzahlung nicht entbunden. 

Einkünfte in Deutschland allein reichen jedoch nicht aus, wenn weder Wohnsitz noch Aufenthaltsort in Deutschland sind. Zudem bezieht sich die Steuer ausschließlich auf Privatpersonen, Unternehmen zahlen in Deutschland keine Kirchensteuer. Das mag selbstverständlich klingen, ist in einigen Ländern aber anders geregelt, zum Beispiel in Finnland.

Wie berechnet sich die Kirchensteuer in Deutschland?

Die Kirchensteuer orientiert sich proportional am Einkommen der Kirchenmitglieder. Die katholische und die evangelische Kirche erheben einen Satz von acht oder neun Prozent der zu zahlenden Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer. Dieser ist in §51a des Einkommensteuergesetzes geregelt. Während die Bundesländer für gewöhnlich einen Kirchensteuersatz von neun Prozent erheben, gilt in Bayern und Baden-Württemberg ein etwas niedrigerer Satz von acht Prozent.

Bei Arbeitnehmern wird die Steuer direkt über die Gehaltsabrechnung einbehalten. Arbeitgeber und Soloselbständige leisten in der Regel eine Vorauszahlung, die beispielsweise vierteljährlich erfolgt. 

Wie hoch die zusätzliche Steuerlast durch die Kirchenmitgliedschaft ist, kommt folglich auf den Einzelfall an. So zahlte eine ledige Person mit Steuerklasse I und 2000 Euro Monatseinkommen im Jahr 2021 ungefähr 15 Euro Kirchensteuer pro Monat. Eine Person mit einem Einkommen von 3000 Euro zahlte bereits 36 Euro im Monat.

Berechnen Sie Ihre individuelle Kirchensteuerlast im Jahr 2023 mit dem Brutto-Netto-Rechner der Wirtschaftswoche.

Welche Rolle spielen Kinder bei der Kirchensteuer?

Wer Kinder hat und zugleich Kirchenmitglied ist, soll auch bei der Zahlung der Kirchensteuer entlastet werden. Dies wird schon direkt bei der laufenden Erhebung von Kirchensteuer berücksichtigt. Deswegen bildet bei Arbeitnehmern mit Kindern nicht die Lohnsteuer die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer. Bei ihnen wird vielmehr eine fiktive Lohnsteuer herangezogen, die – vereinfacht gesagt – um die Kinderfreibeträge gemindert wird. Bei der Lohnsteuer selbst werden Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt, wegen des parallel ausgezahlten Kindergeldes. Erst bei einer steuerlichen Veranlagung, nach Abgabe einer Steuererklärung, wird im Rahmen einer Günstigerprüfung festgestellt, ob aufgrund der Kinderfreibeträge noch ein zusätzlicher Steuerspareffekt entsteht. Ähnlich läuft es in Sachen Kirchensteuer auch bei Selbständigen mit Kindern: Bei ihnen werden die Vorauszahlungen der Kirchensteuer um den Kinderfreibetrag verringert.

Ein Jahr Atomausstieg „Natürlich wäre der Strom mit Atomkraft günstiger“

Vor einem Jahr gingen die letzten drei deutschen Atomkraftwerke vom Netz. Kritiker halten das bis heute für einen Fehler. Zu Recht? Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm über mangelnden Pragmatismus und hohe Preise.

Volkswagens Sparprogramm VW macht Ernst: So will der Autobauer den Personalabbau vorantreiben

Die Volkswagen AG startet ihren Personalabbau: Dabei soll es auch ein Freiwilligenprogramm mit Abfindungen geben. Wer besonders schnell zusagt, erhält 50.000 Euro extra. Zudem wird die Altersteilzeit ausgeweitet.

Varengold Bank Was hat diese Hamburger Privatbank mit heiklen Irangeschäften zu tun?

Die Varengold Bank war Drehscheibe für den Handel mit dem Iran. Nun geben Dokumente Einblick in die mutmaßlichen Geschäfte – und offenbaren Mittelsmänner.

 Weitere Plus-Artikel lesen Sie hier

Kann man von der Kirchensteuer entbunden werden? Warum zahle ich keine Kirchensteuer?

Wer in der Kirche bleiben möchte, kommt in aller Regel nicht um die Zahlung der Kirchensteuer herum. Eine dauerhafte Befreiung von der Kirche geht letztlich nur mit dem Austritt aus der Kirche einher. Einen anteiligen Erlass von der Kirchensteuer kann es aber unter einigen Voraussetzungen geben. Im Fokus steht dabei jeweils das Einkommen, nach dem sich die Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer und damit auch die Kirchensteuer orientiert.

Grundfreibetrag und Arbeitslosigkeit

Wer weniger als 10.908 Euro* im Jahr verdient, demnach unter dem Grundfreibetrag liegt, wird von der Besteuerung seiner Einkünfte befreit. Dann ist auch die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer hinfällig. Für Arbeitslose gilt das ebenfalls. (*Stand 2023)

Außerordentliche Einkünfte nach §34 EStG

Haben Steuerzahler in ihrem Einkommen sogenannte außerordentliche Einkünfte zu verzeichnen, so ist ein anteiliger Erlass der Kirchensteuer auf diese Einkünfte möglich. Bis zu 50 Prozent der zusätzlich entstehenden Kirchensteuer können Steuerzahler dadurch sparen. Das Ganze muss zuvor allerdings beim zuständigen Kirchensteueramt beantragt werden. Auch hier gibt es zudem wieder Einschränkungen.

Zu den außerordentlichen Einkünften zählen:

  •  Veräußerungsgewinne
  •  Entschädigungen  
  •  Nutzungsvergütungen für einen Zeitraum von über drei Jahren, wenn diese nachgezahlt werden
  •  Vergütungen für Tätigkeiten in mindestens zwei Jahren und von insgesamt 12 Monaten oder darüber hinaus.

Ausnahmefälle

Andere Fälle, in denen eine teilweise Ermäßigung von der Kirchensteuer stattfindet, sind eher die Ausnahme.  

Wenn Arbeitgeber ihren Angestellten beispielsweise Zusatzvergütungen oder Aufwandsentschädigungen zahlen, fällt auf diese Einkünfte unter Umständen ein ermäßigter Kirchensteuersatz an. Die Bedingung dafür ist, dass der Arbeitgeber die Kirchenmitgliedschaft nicht individuell bei den Angestellten erfragt, sondern pauschal einen Satz von drei bis sieben Prozent (je nach Bundesland) abrechnet. Das nennt sich Lohnsteuerpauschalierung.

Personen mit einem Einkommen von über 150.000 Euro jährlich stellen ebenfalls eine Ausnahme dar. Sie können, damit ihre Kirchensteuerlast nicht mit den Einkünften exponentiell steigt, den Abzug von Kirchensteuer ab dieser Höhe begrenzen lassen. In diesen Fällen wird die Höhe der Kirchensteuer auf ungefähr (je nach Bundesland) drei Prozent des zu versteuernden Einkommens begrenzt. Man spricht von einer Kirchensteuerkappung. 

Wofür werden Kirchensteuereinnahmen verwendet?

Die Steuer soll einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der kirchlichen Arbeit leisten. Hierunter fallen die Gemeindearbeit und die Entlohnung der Geistlichen, die seelsorgerische Arbeit sowie die Öffentlichkeitsarbeit der Kirchen oder die Instandhaltung von Kirchen, Klöstern und Kulturstätten im kirchlichen Besitz. Hinzu kommen Aufwendungen für Kliniken, Kindergärten, Schulen und andere Bildungsstätten, die sich in kirchlicher Hand befinden – auch wenn diese ganz überwiegend aus anderen Quellen finanziert werden. Zu welchem Anteil die Gelder aus der Kirchensteuer für welchen Zweck verwendet wurden, legen die Kirchen jährlich in einem Haushaltsbericht offen. Einige dieser Bereiche werden zudem durch den Staat finanziell gefördert, unterliegen dann in der Regel einer Zweckbindung. Etwa 500 Millionen Euro lässt sich der deutsche Staat diese Förderung jährlich kosten.

Lesen Sie auch zum Thema Steuern: 

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%