Klage abgewiesen EuGH entscheidet: Keine "humanitären Visa"

Flüchtlinge haben kein pauschales Recht auf Einreisevisa nach Europa, urteilen die Richter in Luxemburg. Ein anderes Urteil hätte eine Krise ausgelöst.

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Europäischer Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Quelle: dpa

Flüchtlinge aus Bürgerkriegsländern haben kein Recht auf ein so genanntes humanitäres Visum für die Einreise in die EU. Das stellten die Richter des Europäischen Gerichtshofes heute in einem Urteil fest. Ein anders lautendes Urteil hätte die diplomatischen Vertretungen von EU-Staaten in unsicheren Ländern verpflichtet, jedem Menschen ein Visum auszustellen, der angibt, von Gewalt oder Folter betroffen zu sein. Dies ist bislang in der Regel nicht möglich.

Die Chronologie der Flüchtlingskrise

In dem Ausgangsverfahren für das EuGH-Urteil geht es um ein syrisches Ehepaar, das mit seinen drei kleinen Kindern aus dem lange umkämpften Aleppo nach Europa fliehen wollte. Es beantragte dazu im libanesischen Beirut Visa. Das belgische Ausländeramt lehnte die Anträge ab. Die Behörde argumentierte, dass sich die Familie länger als die mit einem Visum bewilligten 90 Tage in Belgien aufhalten wollte - schließlich wollten die Syrer dort Asylanträge stellen. Zudem seien EU-Staaten nicht verpflichtet, alle Menschen aufzunehmen, die eine katastrophale Situation durchlebten, hieß es.

Der zuständige EuGH-Generalanwalt Paolo Mengozzi hatte dieser Argumentation in einem aufsehenerregenden Gutachten widersprochen, dass zum Auslöser des heute beendeten EuGH-Verfahrens wurde. Er schrieb, die Erteilung nationaler Visa werde von einer EU-Verordnung geregelt. Damit gelte auch die Grundrechtecharta der Union. Die wiederum schreibt das Recht auf Asyl fest und verbietet Folter und andere unmenschliche und entwürdigende Behandlungen, die der syrischen Familie möglicherweise drohten. Damit müsse ein EU-Staat in solchen Fällen Visa zur Einreise vergeben und Schutzsuchenden die Möglichkeit geben, in Europa Asyl zu verlangen.

Mit dem heutigen Urteil ist für die Europäische Union eine drohende Krise abgewendet worden, denn ein solches Urteil hätte die Migrationspraxis der Mitgliedsstaaten grundsätzlich in Frage gestellt. „Wenn der Gerichtshof der Meinung des Generalanwalts folgt, dann explodiert eine Bombe“, hatte der auf Migrationsrecht spezialisierte Juraprofessor Philippe De Bruycker von der Freien Universität Brüssel vor der Entscheidung gesagt.

Das Gutachten stelle das Grundprinzip in Frage, dass Migranten es bis nach Europa schaffen müssen, um dort Asyl zu beantragen.

(Mit Material von dpa)

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