Klage gegen Kernbrennstoffsteuer Verfassungsgericht entscheidet erst 2017

Der Europäische Gerichtshof billigte bereits 2015 die Kernbrennstoffsteuer. Trotzdem haben Eon, RWE und EnBW noch vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt. Eine Entscheidung wird es 2016 aber nicht mehr geben.

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Am Dienstag hat das oberste deutsche Gericht bereits geurteilt, dass die AKW-Betreiber E.ON, RWE und EnBW für den Atomausstieg einen Ausgleich erhalten müssen. Über die Kernbrennstoffsteuer soll erst 2017 entschieden werden. Quelle: dpa

Düsseldorf Das Bundesverfassungsgericht wird erst im kommenden Jahr über die Klage der AKW-Betreiber gegen die vom Bund erhobene Kernbrennstoffsteuer entscheiden. „Im laufenden Jahr wird es keine Entscheidung mehr geben“, sagte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag. Ein Urteil werde 2017 angestrebt.

E.ON, RWE und EnBW klagen auf eine Befreiung von der 2011 eingeführten Brennelementesteuer und auf Rückzahlung der abgeführten Steuern. E.ON hat nach eigenen Angaben bislang rund 2,7 Milliarden Euro an den Fiskus gezahlt, RWE 1,7 Milliarden Euro und EnBW 1,4 Milliarden Euro. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) billigte im Juni 2015 die Steuer. Das Bundesverfassungsgericht könnte sie noch kippen.

Die Versorger halten an dieser Klage ebenso fest wie an ihren Verfahren gegen das 2011 verhängte dreimonatige Betriebsverbot für mehrere Meiler, das schließlich in den beschleunigten Atomausstieg mündet. Forderungen, die Klagen nach dem Urteil vom des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg fallenzulassen, haben E.ON und RWE zurückgewiesen. Es handele sich um unterschiedliche Sachverhalte ohne unmittelbaren Zusammenhang, erklärte E.ON. Das oberste deutsche Gericht hatte am Dienstag geurteilt, dass die Versorger für den Atomausstieg wegen einiger Mängel zum Teil einen Ausgleich erhalten müssen.

Beim Atommoratorium klagt E.ON auf 380 Millionen Euro Schadenersatz, RWE auf 235 Millionen und EnBW auf 261 Millionen Euro. E.ON und EnBW haben vor Gerichten in Hannover und Bonn Niederlagen erlitten, jedoch Berufung eingelegt. Bei RWE steht ein Schadenersatz-Urteil des Landgerichts Essen noch aus.

Im Fall der Klage zur Entsorgungsfrage könnten die Versorger nach einer Vereinbarung mit der Bundesregierung zur Zwischen- und Endlagerung des Atommülls hingegen einen Rückzieher machen. Diese bei einer Einigung fortzusetzen, wäre sinnlos, hatte E.ON-Chef Johannes Teyssen gesagt. Im Grundsatz steht die Vereinbarung mit der Bundesregierung fest. Danach sollen die AKW-Betreiber 23,6 Milliarden Euro in einen öffentlich-rechtlichen Fonds einzahlen, der die Zwischen- und Endlagerung des strahlenden Mülls finanziert. Die Versorger pochen aber noch auf eine Vertrag dazu. „Für uns ist aber zunächst wichtig, dass wir die finale Fassung des Gesetzes zur Neuordnung der Entsorgung kennen und den Vertrag zwischen Unternehmen und Bundesregierung der zusätzlich geschlossen werden soll. Die Gespräche hierüber laufen ja noch“, erklärte RWE.

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