Klagen drohen Aufstand der Dieselfahrer – Drei Viertel der Dieselbesitzer weigern sich Nachrüstung zu zahlen

Das Leipziger Urteil sollte genau das sein: ein wegweisender Beschluss zum Umgang mit der Dieselkrise. Doch viele Autofahrer sind verunsichert.

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Kommunale Behörden dürfen Diesel-Fahrverbote anordnen, wenn die Schadstoffbelastung der Stadtluft sich anders nicht wirksam senken lässt. Quelle: dpa

Berlin/Leipzig Mehr als drei Viertel der Diesel-Besitzer in Deutschland lehnen es ab, Nachrüstungen an der Abgas-Hardware ihrer Autos selbst zu bezahlen. Für den Fall von Fahrverboten droht mehr als die Hälfte dieser Verbraucher mit einer Klage gegen den Hersteller.

76 Prozent der Teilnehmer sagten in einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur, sie wären nicht bereit, die Kosten für Umbauten an Motorsteuerung oder Katalysator aus eigener Tasche zu finanzieren. Wiederum 53 Prozent davon würden einen Gang vor Gericht erwägen, um den Autobauer auf Rücknahme des Dieselwagens gegen Rückerstattung des Kaufpreises zu verklagen – sollte ein Fahrverbot konkret verhängt werden und der Hersteller die Nachrüstkosten nicht übernehmen wollen.

Nur 12 Prozent der Befragten wären damit einverstanden, eigenes Geld in eine Erneuerung der Abgasanlage zu investieren, falls dies technisch machbar ist und sich so ein Fahrverbot für den eigenen Diesel abwenden lässt. Die Autokonzerne beteiligen sich bisher an einem beim „Dieselgipfel“ beschlossenen Fonds und bieten kostenlose Updates der Abgas-Software an. Hardware-Umrüstungen schließen sie mit Verweis auf die hohen Kosten und die schwierige Umsetzung jedoch aus.

Ende Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass kommunale Behörden im Prinzip Diesel-Fahrverbote anordnen dürfen, wenn die Schadstoffbelastung der Stadtluft sich anders nicht wirksam senken lässt und die Verhältnismäßigkeit – etwa durch Ausnahmen für Dienstfahrzeuge oder Handwerker – gewährleistet ist. Nach wie vor ist allerdings ungewiss, ob die Entscheidung die erhoffte Signalwirkung entfalten kann. So gibt es etwa Streit um die Umsetzung eines früheren Gerichtsbeschlusses in Nordrhein-Westfalen. Nachdem das Umweltministerium in Düsseldorf aber betont hatte, sich rechtskonform zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu verhalten, zog die Deutsche Umwelthilfe ihren Antrag auf Zwangsvollstreckung des obersten Leipziger Richterspruchs zurück.

Auch die befragten Dieselfahrer geben sich eher verwirrt denn aufgeklärt durch die bisherige Rechtsprechung: 69 Prozent sagten, sie hätten heute eher weniger oder sogar viel weniger Klarheit in der Frage drohender Fahrverbote als vor dem Urteil des Bundesgerichts. Übersichtlicher ist die Lage für 21 Prozent geworden. Konsequenzen für die eigene Mobilität ziehen aber die wenigsten. 70 Prozent geben an, ihren Diesel wahrscheinlich oder mit Sicherheit nicht zu verkaufen, während 19 Prozent dies wohl oder auf jeden Fall tun wollen.

Unabhängig davon rechnet die Mehrheit der Besitzer eines Selbstzünders mit hohen oder gar drastischen Wertverlusten ihres Autos. Insgesamt 64 Prozent nehmen dies als Folge der Dieseldebatte an, 27 Prozent sehen demgegenüber nur geringe oder keine Verluste des Wiederverkaufswerts. In den vergangenen Monaten waren sowohl die Diesel-Anteile an den Neuzulassungen als auch die Restwerte von Dieseln auf dem Gebrauchtwagen-Markt schon stark unter Druck geraten.

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