Klimakrise Neues Klimaschutzgesetz passiert Bundesrat

Die Freude über die Verabschiedung des neuen Klimaschutzgesetzes hielt nur kurz an. Schnell hagelt es Kritik von Grünen-Politikern.

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Die Neuregelung ist die Reaktion auf ein erst wenige Wochen altes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Quelle: dpa

Nur wenige Stunden nach der Verabschiedung des neuen Klimaschutzgesetzes durch den Bundestag hat dieses auch den Bundesrat passiert. Die Länderkammer verzichtete am Freitag darauf, dazu den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Die Grünen-Umweltminister von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, Anne Spiegel und Jan Philipp Albrecht, kritisierten das Gesetz allerdings als zu unkonkret und zu wenig ambitioniert. „Das, was hier als Klimaschutzgesetz vorgelegt wird, ist immer noch viel zu wenig“, sagte Albrecht.

Die Neuregelung ist die Reaktion auf ein erst wenige Wochen altes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte das bislang geltende Recht für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz enthält das neue nationale Ziel, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden – also nur noch so viele Treibhausgase auszustoßen wie wieder gebunden werden können.

Ursprünglich hatte sich Deutschland die Klimaneutralität erst bis 2050 vorgenommen. Das Gesetz muss jetzt noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ausgefertigt und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

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