Klimaschutz Bundesregierung plant Pflicht für Solardächer bei Neubauten

Um die neuen Klimaziele zu erreichen, nimmt die Bundesregierung Privathäuser in den Blick. Verbraucherschützer kritisieren eine mögliche Solarpflicht für Neubauten.

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Die Solaranlagen-Pflicht könnte auch „bei größeren Dachsanierungen“ greifen. Quelle: dpa

Die Bundesregierung will die Vorgaben für Neubauten deutlich verschärfen. Das geht aus einem Entwurf zum geplanten Klimaschutz-Sofortprogramm für das Jahr 2022 hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

In dem Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium ist etwa für Neubauten eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen vorgesehen. Die Solaranlagen-Pflicht soll demnach auch „bei größeren Dachsanierungen“ greifen.

Der als vertraulich markierte Entwurf befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung, es handelt sich also um einen Zwischenstand. Erst am 23. Juni soll der Entwurf in seiner endgültigen Fassung im Kabinett verabschiedet werden.

Die Anforderungen für die Dämmung sollen ebenfalls verschärft werden. Ab 2023 müssen alle Neubauten dem Bericht zufolge den bisher höchsten Energiestandard EH-55 erfüllen. Das Erreichen dieses Standards war den Bauherren bisher freigestellt.

Die Regeln sollen ab 2025 weiter verschärft werden. Dann gilt der sogenannte Standard EH-40. Neubauten dürfen dann nur noch maximal 40 Prozent der Energie eines Standardgebäudes verbrauchen.

Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert Fokus auf öffentliche und gewerbliche Neubauten

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat sich unterdessen kritisch zu Erwägungen der Bundesregierung geäußert, durch schärfere Standards für Neubauten mehr Solaranlagen auf Hausdächern zu erzwingen.

„Eine allgemeine Solarpflicht wäre angesichts der angespannten Auftragslage bei den Handwerksbetrieben gegenwärtig gar nicht möglich“, sagte Verbandsvorstand Klaus Müller dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Samstag). Derartige Vorschriften sollten aus seiner Sicht zunächst nur für öffentliche und gewerbliche Neubauten gelten, „da hier aufgrund der im Durchschnitt größeren Dachflächen das Kosten-Nutzen-Verhältnis positiver ausfällt“.

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollten Solarstrom erzeugen und verbrauchen, sagte Müller. Bevor eine Solarpflicht für private Häuser komme, müssten die Vorschriften für Speicher, Eigenstrom und den Mieterstrom in kleinen Mehrfamilienhäusern verbessert werden. „Eine Solarpflicht für Verbraucher trägt auch das Risiko einer Verschlechterung der gegenwärtig hohen Akzeptanz in sich und sollte daher gut überlegt sein“, warnte Müller.

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