Klimaschutz Das steht im neuen Klimaschutzgesetz der Bundesregierung

CO2-Preis, Ticketsteuer und Ölheizungen: Die Maßnahmen des neuen Klimapakets sind umfangreich. Ein Überblick über die Änderungen für Unternehmen und Verbraucher.

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Die Große Koalition hat lange um das Klimapaket gerungen. Quelle: dpa

Die Bundesregierung hat am Mittwoch das Klimaschutzgesetz und das Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht. Das Gesetz legt erstmals konkrete jährliche Ziele zur Verringerung des Kohlendioxid-Ausstoßes (CO2) bis 2030 fest. Und es nimmt einzelne Bundesministerien etwa für Verkehr und Landwirtschaft in die Pflicht, die Einhaltung der Ziele sicherzustellen.

Konkrete Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes enthält auf rund 180 Seiten das „Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050“. Zur Umsetzung sind weitere Gesetze erforderlich, die zum Teil in der kommenden Woche im Kabinett anstehen. Es folgt eine Übersicht über die Details.

Klimaschutzgesetz

Sollte die zugelassene Emissionsmenge überschritten werden, muss das Ministerium innerhalb von drei Monaten nach Bestätigung der Emissionsdaten durch eine unabhängige Experten-Kommission „ein Sofortprogramm für den jeweiligen Sektor“ vorlegen. Die Sofortmaßnahmen sollen die Einhaltung der Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre sicherstellen.

Die Expertenkommission soll jeweils im Frühjahr eine Bewertung der vom Umweltbundesamt für das Vorjahr gelieferten Emissionsdaten erstellen. Die CO2-Minderungen können auch sektorenübergreifend erbracht werden, wenn ein Sektor das Einsparziel verfehlt. Die Tauschmöglichkeit wird auf die Bereiche Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft beschränkt. Die Gesamtsumme der CO2-Minderung muss am Ende gleichhoch sein.

In die Kabinettsvorlage neu eingefügt wurde, dass die Bundesregierung im Jahr 2025 „für weitere Zeiträume nach dem Jahr 2030 jährlich absinkende Emissionsmengen“ festlegt. Dies bedarf zudem der Zustimmung des Bundestages.

Klimaschutzprogramm

Darin sind auf 173 Seiten die Instrumente beschrieben, die zu einem geringeren CO2-Ausstoß führen sollen. Vorgesehen sind:

CO2-Preis: Die Koalition will auf Sprit, Heizöl und Gas einen CO2-Preis einführen. Es soll zunächst ein Festpreis für den CO2-Ausstoß pro Tonne gelten, der 2021 mit zehn Euro pro Tonne CO2 beginnt und bis 2025 auf 35 Euro steigt. Zunächst wird er den Liter Sprit um etwa drei Cent verteuern, im Jahr 2025 dann um etwa 12 Cent. Nach 2025 soll der Preis in den europäischen CO2-Rechte-Handel überführt werden.

Kfz-Steuer und Lkw-Maut: Die Kfz-Steuer soll ab 2021 für Autos mit höherem CO2-Ausstoß steigen. Damit soll die Ausweitung von Kaufprämien für E-Autos unter 40.000 Euro finanziert werden. Die Dienstwagensteuer bei dieser Preisklasse soll auf 0,25 Prozent gesenkt werden. Die Lkw-Maut wird ab 2023 stärker am CO2-Ausstoß ausgerichtet und bezogen auf jetzige Lkw verdoppelt.

Bahn: Der Schienenverkehr und die Deutsche Bahn werden gefördert. Das finanziell angeschlagene Staatsunternehmen erhält über das Eigenkapital jährlich bis 2030 einen Zuschuss von einer Milliarde Euro, insgesamt also zehn Milliarden Euro. Die Umsatzsteuer auf Fernbahn-Tickets soll auf sieben Prozent reduziert werden, so dass diese günstiger werden.

Flugtickets: Dumping-Flüge werden untersagt, indem der Preis mindestens so hoch wie Gebühren, Steuern und andere Entgelte sein muss. Die Luftverkehrsteuer wird in dem Maße erhöht, dass sie die Umsatzsteuersenkung im Volumen von etwa 500 Millionen Euro jährlich bei der Bahn gegenfinanzieren kann. Dazu hat das Finanzministerium bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der kommende Woche im Kabinett sein soll.

Strompreis und weitere Entlastungen: Der Strompreis soll im Gegenzug zur Belastung von Sprit und Heizöl sinken. Ab 2021 soll dafür die Umlage zur Förderung des Ökostroms (EEG), die auf den Strompreis aufgeschlagen wird, um 0,25 Cent pro Kilowattstunde fallen. 2022 wird sie um den gleichen Betrag gekürzt und 2023 dann um insgesamt 0,625 Cent. Die Umlage beträgt derzeit 6,4 Cent pro Kilowattstunde und macht gut ein Fünftel des Strompreises aus.

Ein Durchschnittshaushalt muss im Jahr für die EEG-Umlage gut 200 Euro aufbringen. Die Entlastung würde 2023 also nicht einmal 30 Euro betragen.

Hilfen soll es für ärmere Haushalte etwa über das Wohngeld geben. Hartz-IV-Empfänger sollen ebenfalls einen Ausgleich für höhere Benzin- oder Heizölpreise bekommen.

Erneuerbare Energien: Der Ausbau erneuerbarer Energien soll erleichtert werden. Die bestehende Begrenzung einer Ausbauförderung auf den Zeitpunkt, sobald 52 Gigawatt Leistung erreicht sind, wird aufgehoben. Zudem soll der Ausbau der Windenergie auf hoher See um fünf Gigawatt auf mindestens 20 Gigawatt bis 2030 beschleunigt werden.

Um den Widerstand gegen den Windrad-Bau an Land zu überwinden, sollen Windräder generell nur noch im Abstand von 1000 Metern von Siedlungen entfernt gebaut werden dürfen. Länder können aber auch niedrigere Abstände erlauben. Kommunen sollen künftig eine finanzielle Beteiligung an den Erlösen der Windparks bekommen.

Gebäudesanierung: Dämmung und Sanierung von Gebäuden für den Klimaschutz werden ab 2020 steuerlich gefördert. Nicht nur eine Komplettsanierung, auch Teilsanierungen wie ein neues Dach oder neue Fenster können von der Steuer abgesetzt werden.

Ölheizungen: Sie gelten als wichtiger Faktor bei den Emissionen im Gebäudesektor. Der Austausch alter Heizungen soll mit bis zu 40 Prozent gefördert werden. Ab 2026 dürfen Ölheizungen dann gar nicht mehr eingebaut werden.

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