Klimaschutzgesetz Aufstand gegen den Wettlauf beim Klimaschutz

Die Industrie wehrt sich mit Händen und Füßen gegen das neue Klimaschutzgesetz. Quelle: dpa

Mit dem Klimaschutzgesetz reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Industrie wehrt sich dagegen – schließlich muss sie das Ziel umsetzen, nicht die Politik.

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Siegfried Russwurm ist ein Freund der klaren Worte. Der BDI-Präsident weiß, dass er als Stimme der deutschen Industrie vor allem in Wahlkampfzeiten besonders viel Gehör findet. Und deshalb gibt sich der gewichtige Bayer auch wenig Mühe, seinen Unmut über den aktuellen Wettlauf der Politiker in Sachen Klimaschutz zu verbergen. „Es reicht nicht, Klimaneutralität per Gesetz vorzuschreiben“, schrieb Russwurm den anwesenden Parteispitzen beim Tag der deutschen Industrie ins Stammbuch. „Die Politik muss auch dringend etwas dafür tun, dass das Ziel erreicht werden kann.“ Schließlich seien es die Unternehmen, die alle politischen Festlegungen umsetzen müssten, die in Berlin getroffen werden. „Über einen Großteil der Produktionsanlagen des Jahres 2045 wird bereits heute entscheiden“, warnt der BDI-Präsident mit Blick auf das Klimaschutzgesetz, das der Bundestag in der letzten Sitzung vor Sommerpause und Wahlkampf beschließt.

Die Koalition hatte sich in zentralen Streitpunkten verständigt. Das Gesetz sieht unter anderem eine Entlastung von international konkurrierenden Unternehmen beim CO2-Preis vor. Außerdem sollen alte Windräder künftig leichter durch neue und auch größere ersetzt werden können, das so genannte Repowering. Ausschlaggebend ist dabei, ob durch die neue Anlage zusätzliche Belastungen entstehen. Ferner sollen Kommunen künftig mehr Möglichkeiten erhalten, sich an Ökostromproduktionen zu beteiligen. Auch der Ausbau von Wasserstoff soll forciert werden.

Höhere Heizkosten bleiben bei Mietern

Keine Einigung gab es dagegen bei der Aufteilung der steigenden CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern. Zur Begründung hieß es in der Unionsfraktion, dass die Teilung der Mehrkosten kontraproduktiv wäre, weil mit dem CO2-Preis eine Verhaltensänderung erzielt werden solle. Die SPD hingegen zeigte sich enttäuscht, dass an dieser Stelle kein Konsens möglich gewesen sei. „Wir haben uns höhere Ziele gesetzt“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Dennoch sei das Regelwerk eine „Brücke in die nächste Legislaturperiode“

Das neue Klimaschutzgesetz war schon Mitte Mai vom Kabinett auf den Weg gebracht worden. Danach soll bis 2030 der Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent sinken statt wie bislang geplant um 55 Prozent. Für das Jahr 2040 wird ein Zwischenziel von minus 88 Prozent festgesetzt. Damit hatte die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert, das konkretere Maßnahmen verlangt und die bisherige Klimapolitik als unzureichend verworfen hatte.  

Stahlindustrie besonders betroffen

Es ist vor allem die schnelle Steigerung der Ziele, die von der Wirtschaft kritisiert wird. Besonders in der Stahlindustrie ist die Reaktion verhalten. Klimaschutzverträge seien „ein Schlüssel für das Gelingen der Transformation hin zu einer klimaneutralen Stahlindustrie“, sagte Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl, der WirtschaftsWoche. Es sei auch gut, dass die Grünen das ins Zentrum ihrer industriepolitischen Überlegungen stellen würden. Für die Stahlindustrie in Deutschland sei nun aber entscheidend, dass die finanziellen Mittel im vom Bundesumweltministerium bereits angekündigten Pilotprogramm zu Klimaschutzverträgen auch aufgestockt und tatsächlich ab 2022 zur Verfügung stehen würden.

Aber, so Kerhoff weiter, die im Fachjargon „Carbon Contracts for Difference“ genannten Verträge allein böten noch keine ausreichende Planungssicherheit mit Blick auf eine CO2-arme Stahlproduktion. Besonders wichtig sei ein verlässlicher Schutz vor Carbon Leakage, also dem Abwandern von Unternehmen in Regionen ohne strenges Klimaschutzregime oder der Konkurrenz aus solchen Ländern. „Die bisher diskutierten Ansätze eines CO2-Grenzausgleichs können dies allein nicht leisten“, warnt Kerkhoff. „Daher bleibt die freie Zuteilung im Rahmen des EU-Emissionsrechtehandel unverzichtbar „auch um die internationale Wettbewerbsfähigkeit herkömmlicher Anlagen für den Übergangszeitraum bis zur klimaneutralen Stahlindustrie sicherzustellen“.



Keine Vorgaben bei Technologie

Das unterstreicht auch BDI-Präsident Russwurm. Wichtig seien „realistische Übergangspfade und ein ausreichender und international plausibel zu vertretender Carbon-Leakage-Schutz“. Als dringend sieht er nicht zuletzt Anreize für „möglichst umfangreiche private Investitionen in den Transformationsprozess“ sowie eine „schnellere Umsetzung öffentlicher Investitionen insbesondere in die Infrastruktur“. Hier sei Deutschland einfach zu langsam. Was die Industrie nicht braucht sagte Russwurm auch sehr deutlich: Weder „detaillierte Technologievorgaben“ noch „konkrete Technologieverbote“ seien hilfreich. „Die Entscheidung darüber, welche Innovation auch wirtschaftlich sinnvoll sind, können nur die Unternehmen treffen“.

Mehr zum Thema: Wie sehr wird die Wirtschaft und jeder Einzelne von uns beim Klimaschutz zur Kasse gebeten? Was wissen wir schon? Diese und weitere Fragen beantworten Ihnen unsere Experten aus der WiWo-Redaktion an diesem Donnerstag.

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