Koalition Einigung über Autobahngesellschaft und Bund-Länder-Finanzpakt

Es geht noch etwas in der Koalition: Der Konflikt über die künftige Autobahngesellschaft des Bundes ist beigelegt. Im Grundgesetz soll es weitgehende Privatisierungsschranken geben.

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Mit der geplanten Infrastrukturgesellschaft will der Bund für mehr Effizienz in Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen und Bundesbahnen sorgen. Quelle: dpa

Berlin Union und SPD haben sich über letzte strittige Punkte zur geplanten Autobahngesellschaft des Bundes verständigt und damit den Weg für den historischen Bund-Länder-Finanzpakt frei gemacht. Das verlautete am Mittwoch aus Koalitionskreisen in Berlin. Die Koalitionspartner wollten sich auf zusätzliche Privatisierungsschranken im Grundgesetz einigen, um eine Veräußerung der künftigen Infrastrukturgesellschaft und von Autobahnen auch durch die Hintertür zu verhindern.

Mit der Einigung steht einer Abstimmung des Bundestages über die mühsam ausgehandelte Reform der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern nichts mehr im Wege. Die Reformpläne einschließlich Grundgesetzänderungen sollten eigentlich am Freitag abschließend beraten werden. Die Koalition hatte sich aber darauf verständigt, die Abstimmung noch einmal zu vertagen. Für die Grundgesetzänderungen ist in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.

Bund und Länder hatten sich im Oktober nach langen Verhandlungen auf eine Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen verständigt. Danach sollen die Länder von 2020 an jährlich 9,75 Milliarden Euro vom Bund erhalten - Tendenz steigend. Das ist deutlich mehr Geld als bisher. Der Bund bekommt dafür mehr Eingriffsrechte - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung und bei Investitionen in Schulen.

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