Koalitionsstreit über Klagebefugnis Gesetzentwurf für Musterfeststellungsklage verzögert sich weiter

Das Koalitionsgezerre um neue Verbraucher-Klagerechte geht weiter. Ein geplanter Kabinettsbeschluss wurde kurzfristig wieder abgesagt.

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Durch die Musterfeststellungsklage sollen in Deutschland geschädigte Verbraucher erstmals gemeinsam vor Gericht auftreten können.  Quelle: dpa

Berlin Die Gesetzespläne für die Einführung neuer Klagerechte in Fällen mit vielen betroffenen Verbrauchern wie beim Diesel-Skandal verzögern sich weiter. Die Abstimmungen über den Gesetzentwurf für die sogenannte Musterfeststellungsklage innerhalb der Regierung dauerten an, es gebe noch „in kleineren Punkten Beratungsbedarf“, erfuhr das Handelsblatt aus Regierungskreisen.

Demnach steht in der Frage der Klagebefugnis eine Einigung noch aus. Daher sei ein Kabinettsbeschluss auf Anfang Mai vertagt worden. Der Zeitplan für das geplante Inkrafttreten des Gesetzes sei aber nicht gefährdet, hieß es in den Kreisen weiter. Trotz der Verzögerung reiche die Zeit aus, um das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abzuschließen.

Durch die Musterfeststellungsklage sollen in Deutschland erstmals Verbraucher mit gleichen Schadensfällen gemeinsam vor Gericht Ersatz einfordern können. Allerdings wollen Union und SPD keine Sammelklage einführen, sondern Verbänden das Recht zu einer Musterfeststellungsklage im Namen der Geschädigten einräumen.

An diesen klageberechtigten Verbänden ist bislang eine Einigung gescheitert. Union und Wirtschaftsverbände fürchten, der Gesetzentwurf öffne den Weg für Missbrauch. Demnach könnten Anwälte eine Klage erzwingen, um vor allem Prozesskosten zu kassieren. Die Union will deshalb die Klagebefugnis deutlich enger fassen, was die SPD bisher ablehnte.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte zuletzt wenig Verständnis für die Vorbehalte der Union gezeigt. Die Musterklage werde sich nicht so auswirken wie Sammelklagen in den USA, sagte die SPD-Politikerin am Wochenende der Funke-Mediengruppe. Solche Befürchtungen seien unbegründet. „Wir haben hier klare Leitplanken eingezogen, die eine Klageindustrie verhindern.“

Barley rief die Union dazu auf, den Widerstand gegen den Gesetzentwurf aufzugeben. „Die Zeit drängt - gerade mit Blick auf den VW-Dieselskandal. Die Ansprüche verjähren.“
Laut Koalitionsvertrag soll das neue Klageinstrument spätestens Anfang November in Kraft treten. Damit soll eine Verjährung der Schadenersatzansprüche der Besitzer von VW-Diesel-Pkw verhindert werden. Die Ansprüche wegen manipulierter Abgas-Werte laufen Ende 2018 aus.

Barley sagte mit Blick auf den engen Zeitplan: „Die Geschädigten dürfen am Ende nicht die Dummen sein.“

Vor allem die Wirtschaft fürchtet aber eine Prozessflut. „Uns treibt die Sorge um, dass mit Musterfeststellungsklagen von Verbrauchern auch in Deutschland eine Klageindustrie nach US-Vorbild mit Erpressungspotential gegenüber Unternehmen entsteht“, sagte der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, dem Handelsblatt.

Ähnlich äußerte sich der Handelsverband Deutschland (HDE). „Ein Missbrauch der Klagebefugnis muss durch gesetzliche Regelungen von vornherein vermieden werden“, sagte HDE-Experte Peter Schröder.

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