Koalitionsverhandlungen Arbeitgeber warnen vor Rentenplänen

Deutschlands Arbeitgeber kritisieren die Rentenpläne von SPD und Union scharf. Zu teuer und teilweise überflüssig seien die Ideen. Nur die Versicherungspflicht für Selbstständige findet Zustimmung bei der Wirtschaft.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die deutschen Arbeitgeber haben nicht viel übrig für die Rentenpläne von Union und SPD. Quelle: dpa

Zu teuer und schlecht durchdacht. Auf diese Formel lässt sich die Kritik der Wirtschaft an den vereinbarten Änderungen im Rentenrecht bringen, auf die sich die Sonderierer der Großen Koalition verständigt haben. Die meisten Änderungen halten die Unternehmen zudem für entbehrlich. Dies ergibt sich aus einer internen Bewertung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die dem Handelsblatt vorliegt.

Bislang sieht es allerding nicht so aus, als würden Union oder SPD bei den am Freitag begonnenen Koalitionsverhandlungen das Rentenpaket noch einmal aufschnüren. Kritisch sehen die Arbeitgeber vor allem die Absicht, auf Druck der SPD das seit 2001 von 53 auf 48 Prozent geschrumpfte Rentenniveau bis 2025 nicht weiter absinken zu lassen. Eine solche Zusicherung würde bedeuten, dass alle demografischen Veränderungen voll zu Lasten der Beitragszahler gehen würden, nur um das Rentenniveau stabil zu halten, heißt es in dem Papier.

Das Argument der Befürworter, dass eine Stabilisierung des Niveaus wegen der guten Arbeitsmarktentwicklung kaum zusätzliche Kosten verursachen dürfte – und dass nach aktuellen Prognosen das Niveau auch ohne Rechtsänderung bis 2014 stabil bleiben dürfte, lässt die BDA nicht gelten. Selbst wenn es ökonomisch gut läuft, läge die finanzielle Mehrbelastung allein für das Jahr 2025 bei vier Milliarden Euro. Und bei einer auch nur geringfügig schlechteren Wirtschaftsentwicklung werde es deutlich teurer. Würden statt der aktuellen optimistischen Prognosen beispielsweise nur die Entwicklungen von vor drei Jahren zu Grunde gelegt, ergäben sich im Jahr 2025 Mehrbelastungen von rund 15 Milliarden Euro.

Die geltende Rentenformel sorgt über den so genannten Nachhaltigkeitsfaktor dafür, dass immer dann, wenn sich die Relation von Beitragszahlern und Rentnern verändert, die Renten im Folgejahr stärker oder weniger stark als die Löhne angehoben werden. Stärker werden sie angehoben, wenn die Relation sich zu Gunsten der Beitragszahler verschiebt, deren Zahl also schneller als die Zahl der Rentner wächst. Weniger stark als die Löhne würden sie steigen, wenn die Zahl der Rentner schneller wächst.

Nach der Vereinbarung zwischen SPD und Union müsste dieser Faktor zumindest bis 2025 ausgesetzt werden. Die Arbeitgeber halten das grundsätzlich für falsch, weil damit der Grundsatz der bisherigen Rentenpolitik aufgegeben würde, nach dem die Lasten der demografischen Entwicklung zu gleichen Teilen zwischen Rentnern und Arbeitnehmern aufgeteilt wird. Außerdem weisen sie darauf hin, dass es auch bei Beibehaltung des geltenden Rechts bis 2025 zu keinen unvertretbaren Belastungen der Rentner kommen würde. Nach den Prognosen der Rentenversicherungsberichts aus dem vergangenen Jahr, würden die Renten auch bei Beibehaltung des rechtlichen Status quo bis 2031 um durchschnittlich 2,2 Prozent im Jahr steigen, also auch real weiter wachsen.

Kein gutes Haar lässt die BDA an der geplanten Grundrente für langjährig Versicherte. Der Plan ist, dass langjährig Versicherte künftig eine Mindestrente erhalten, die zehn Prozent über der örtlichen Grundsicherung liegt, sofern sie über keine anderen Einkommen verfügen – also bedürftig sind. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen 35 Jahr lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben. Die BDA glaubt nicht, dass eine solche Grundrente eine relevante Minderung der Altersarmut bringen wird. Dies ganz einfach deshalb, weil auch heute noch die meisten Menschen, die 35 Jahre eingezahlt haben, auf eine reguläre Rente oberhalb der Grundsicherung kommen. Begünstig wären allenfalls Menschen, die ein Leben lang Teilzeit gearbeitet haben.

Hier würde es aber zu einer schwer vertretbaren Ungleichbehandlung kommen: Arbeitnehmer die immer Vollzeit gearbeitet haben, hätten im Zweifel am Ende kaum mehr Rente als der teilzeitbeschäftigte Nachbar. Insgesamt verstoße die Grundrente gegen den Grundsatz der Beitragsäquivalenz, nach der derjenige eine höhere Rente erhält, der höhere Beiträge eingezahlt hat. Sollten die Koalitionäre trotzdem an der Grundrente festhalten, müsste diese auf jeden Fall aus Steuern bezahlt werden. Denn für diese zusätzlichen Rentenleistungen sei in der Vergangenheit kein einziger Beitrag gezahlt worden.

Dies gelte im Übrigen auch für den Plan, die Mütterrente weiter auszubauen. Auch dafür seien keine Beiträge gezahlt worden. Die Kosten von vier Milliarden Euro im Jahr müssten daher aus Steuern finanziert werden. Außerdem hält die Wirtschaft die Erweiterungspläne für ungerecht.

Derzeit erhalten Mütter für nach 1992 geborene Kinder pro Kind drei Babyjahre auf dem Rentenkonto gut geschrieben. Für vor 1992 geborene Kinder gibt es seit 2014 zwei Babyjahre. Die CSU hatte ursprünglich gefordert, generell auch hier drei Babyjahre anzurechnen, was rund sieben Milliarden Euro zusätzlich gekostet hätte. Aus Kostengründen soll es diese Verbesserung nun erst ab dem dritten Kind geben.

Dies führe zu einer schwer vertretbaren Ungleichbehandlung warnt die BDA. „So würden einem Elternteil mit zwei vor 1992 geborenen Kindern weiter maximal vier Jahre anerkannt, während ein Elternteil mit drei vor 1992 geborenen Kindern neun Jahre anerkannt bekäme. Die Erziehung eines dritten Kindes würde damit höher bewertet als die Erziehung von zwei Kindern.“

Noch aberwitziger werde die Lage, wenn eine Frau drei Kinder hat, von denen zwei vor 1992 geboren wurden, eines danach. Für das dritte Kind erhielte sie nämlich drei Jahr gut geschrieben, für die anderen beiden aber nur zwei Jahre. Dass sie damit schlechter behandelt wird, als eine Mutter die alle drei Kinder entweder vor oder nach 1992 geboren hat, sie beim besten Willen nicht nachvollziehbar.

Auf Zustimmung stößt bei der Wirtschaft allein die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Besonders positiv wertet die BDA, dass die Selbstständigen ein Wahlrecht haben sollen, ob sie sich gesetzlich oder privat rentenversichern. Doch auch dieses Lob verbinden die Arbeitgeber mit einer Warnung: Die künftige Koalition solle auf jeden Fall der Versuchung widerstehen, die durch die Beiträge der Selbstständigen entstehenden Mehreinnahmen in der Rentenversicherung für weitere Leistungsverbesserungen auszugeben. Schließlich stünden diesen zusätzlichen Einnahmen auch neue Rentenansprüche gegenüber, die mittel- bis langfristig finanziert werden müssten.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%