Koalitionsverhandlungen Arbeitgeber zahlen erst ab 2019 wieder die Hälfte des Beitragssatzes

55 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden um sieben Milliarden Euro entlastet.

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Arbeitgeber zahlen ab 2019 wieder die Hälfte des Beitragssatzes Quelle: dpa

Der 2005 von einer rot- grünen Bundesregierung eingeführte, allein von den Versicherten zu zahlende Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ist endgültig Geschichte. Die zuständige Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege verständigte sich darauf, die paritätische Finanzierung der Kassenbeiträge wiederherzustellen – und bestätigte damit ein Ergebnis der Sondierungsgespräche.

Das heißt, dass die Arbeitgeber wieder die Hälfte des Beitragssatzes zahlen. Aus organisatorischen Gründen soll die Umstellung aber erst zum 1. Januar 2019 kommen. Für die 55 Millionen Beitragszahler bedeutet dies eine Entlastung von sieben Milliarden Euro oder pro Kopf etwas mehr als 120 Euro im Jahr. Unternehmen und gesetzliche Rentenversicherung, die den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung zahlen, werden entsprechend zusätzlich belastet.

Keine Einigung wurde bisher darüber erzielt, wie die Parität technisch hergestellt werden soll. Die SPD plädiert dafür, den Zusatzbeitrag von derzeit einem Prozent im Durchschnitt ganz abzuschaffen. Er würde dann in den bisherigen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent integriert, der bereits zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen wird.

Eine Kasse mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von einem Prozent würde also in Zukunft einen Beitragssatz von 15,6 Prozent ausweisen. CDU und CSU wollen dagegen den Zusatzbeitrag erhalten. Er müsste von den Krankenkassen weiterhin separat ausgewiesen werden. Im Beispielfall müsste der Arbeitgeber also 0,5 Prozent Zusatzbeitrag separat überweisen. Vorteil wäre, dass der Zusatzbeitrag als Preissignal erhalten bliebe. Endgültig soll diese Frage in der Spitzenrunde entschieden werden.

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