Koalitionsverhandlungen Was nach einem Scheitern der GroKo folgen würde

Bisher gibt es immer steht eine Einigung bei den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD aus – trotz bereits zwei Verlängerungen. Was passiert, wenn eine Neuauflage der großen Koalition scheitern sollte.

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Berlin Die GroKo-Verhandlungen ziehen sich zäh wie Kaugummi. CDU, CSU und SPD haben bereits zwei Zusatzschichten eingelegt. Und ein Ende ist noch nicht erreicht. Angenommen, ihre Bemühungen um eine Neuauflage der großen Koalition scheitern noch - was bliebe dann an Optionen? Wie ginge es weiter?

Minderheitsregierung: Ein riskantes Projekt, aber weiterhin möglich - auch wenn Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dies bisher abgelehnt hat. Sie müsste sich in diesem Fall im Bundestag ständig neue Mehrheiten suchen und könnte jederzeit durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden. Denkbar wäre auch eine Tolerierung. Ein Modell: Die Union bekäme alle Ministerien, die SPD würde bei einigen Themen wie der Verabschiedung des Haushalts oder der Außenpolitik Zustimmung zusichern. Union und FDP fehlen 29 Sitze zu einer schwarz-gelben Mehrheit im Bundestag. Schwarz-Grün fehlen 42 Sitze. Eine Minderheitsregierung hat es in Deutschland noch nie gegeben.

Jamaika 2.0: Gut möglich, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier versuchen würde, CDU, CSU, Grüne und FDP doch noch zu einem Neuanlauf zu bewegen. Die Grünen haben sich offen für neue Gespräche gezeigt. FDP-Chef Christian Lindner lehnt dies allerdings bislang ab.

Neuwahl: Scheitern alle Optionen, liefe es auf eine Neuwahl hinaus. Der Weg dorthin ist verschlungen und würde über die Kanzlerwahl führen - weil es die Verfassung so will. Der Bundespräsident müsste zunächst jemanden für das Amt des Bundeskanzlers vorschlagen. Diese Person würde Kanzler(-in), wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages für sie stimmt („Kanzlermehrheit“). Bisher wurden alle Kanzler der Bundesrepublik in diesem ersten Wahlgang gewählt.

Findet der Vorschlag des Bundespräsidenten keine Mehrheit, begänne die zweite Wahlphase. Der Bundestag hätte jetzt zwei Wochen Zeit, sich mit absoluter Mehrheit auf einen Kanzler oder eine Kanzlerin zu einigen. Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt, ebenso wenig die Zahl der Kandidaten. Kommt auch in diesen zwei Wochen keine Kanzlermehrheit zustande, ginge man in die dritte Wahlphase. In diesem letzten Wahlgang reicht schon die relative Mehrheit. Gewählt wäre also, wer von allen Kandidaten die meisten Stimmen gewinnt.

Nun wäre wieder der Bundespräsident am Zug: Würde jemand nur mit relativer Mehrheit gewählt, könnte der Bundespräsident ihn zum Kanzler einer Minderheitsregierung ernennen - er könnte aber auch den Bundestag auflösen. Dann müsste innerhalb von 60 Tagen eine Neuwahl stattfinden - auch das wäre ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik. Steinmeier hat bisher deutlich gemacht, dass er eine Neuwahl mehr als skeptisch sieht - sicherlich auch, weil es ein ähnliches Ergebnis wie bei der Bundestagswahl im September geben könnte und dann wieder nur die Optionen Jamaika und GroKo blieben.

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