Koalitionsvertrag Wie viel Union, wie viel SPD steckt in der Großen Koalition?

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Energie und Bildung

Energie

Offiziell bekennen sich beide Seiten zur Energiewende. Doch heraus kommen nicht unbedingt eine effizientere Förderung für Erneuerbare oder klare Ziele, wie die Versorgung in Zukunft aussehen soll. Jede Partei hat Zugeständnisse bekommen und vieles wurde addiert, was nicht unbedingt zusammenpasst.

Der Anteil erneuerbarer Energien an der Erzeugung soll bis 2025 auf bis zu 45 Prozent steigen. Bis 2035 sollen es bis zu 60 Prozent sein. Das ist deutlich weniger, als die SPD wollte. Dafür bekamen die Genossen die Zusage, dass auch noch Windräder an windärmeren Standorten subventioniert werden sollen. Diese Orte meist im Süden der Republik produzieren zu höheren Kosten als Mühlen an der Küste. Doch vor allem rot-grüne Regierungen etwa in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen wollen den Ausbau forcieren, der ohne höhere Vergütung nicht mehr stattfinden würde.

Was Ökonomen zum Koalitionsvertrag sagen

Am Ende einigten sich die Verhandler also auf eine Bremse beim Ausbau, dafür wird der Ausbau jedoch keineswegs effizient oder sparsamer im Umgang mit dem Geld der Stromverbraucher.  Die bis zuletzt zwischen Union und SPD umstrittenen Ausbauziele liegen deutlich näher an den Unionsvorstellungen. Die SPD war mit der Forderung von 75 Prozent bis 2030 in die Gespräche gegangen. Derzeit beträgt der Ökostrom-Anteil knapp 25 Prozent. Bisheriges Regierungsziel bis 2020 sind mindestens 35 Prozent.
Nicht durchsetzen konnte sich die SPD mit der Forderung nach Hilfe für bestehende Gas- oder Kohlekraftwerke. Im Vertrag ist nur von einem mittelfristigen Kapazitätsmechanismus die Rede. Der soll kosteneffizient ausfallen. Damit sind Subventionen für Reserve-Kraftwerke, die bei Flaute und Wolken einspringen, nicht ausgeschlossen, aber auch noch nicht fixiert.

Fazit: Auch beim gewaltigen Umbau der Energieversorgung hat es die große Koalition nur zu einem entschiedenen Sowohl-Als-Auch gebracht. Billiger wird es nicht, eher unübersichtlicher. Viel wird davon abhängen, ob die Zuständigkeit für Energie in einem Ministerium gebündelt wird und ob der oder die Ministerin durchsetzungsfähig ist.

Bildung: Wer die Fachpolitiker in der Arbeitsgruppe Bildung sprach, gewann den Eindruck, dass der Bund künftig dauerhaft in die Finanzierung der Hochschulen einsteigen darf. Bislang verbietet dies das Grundgesetz. Doch das wollten die Verhandler ändern, offen sei lediglich die „Ausgestaltung der Grundgesetzänderung“, hieß es in einem früheren Entwurf des Koalitionsvertrages. Nun ist das Ende des Kooperationsverbotes ganz vom Tisch. Hochschulen und  außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sollen zwar insgesamt drei Milliarden Euro zusätzlich erhalten, doch nur für diese Legislaturperiode. Verlierer sind damit die Hochschulen, die sich mehr Kontinuität in der Grundfinanzierung gewünscht haben. Aber auch die SPD, die das Kooperationsverbot sogar zusätzlich für die Schulen kippen wollte. Ein neues Bundesprogramm zum Ausbau der Ganztagsschulen ist ebenfalls nicht vorgesehen. Dies hatte die SPD gefordert. Auch beim Bafög muss die SPD kleinbeigeben. Die Sozialdemokraten wollten, dass der Bund die Ausgaben der Länder in Höhe von rund eine Milliarde Euro pro Jahr übernimmt – gestrichen.

Fazit: Hochschulen und Schulen bleiben Sache der Länder. Der Bund gibt zwar mehr Geld – eine dauerhafte Lösung ist damit nicht in Sicht. SPD ist klarer Verlierer.

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