Die neue WiWo App Jetzt kostenlos testen
Download Download

Kohl-Biografie Altkanzler gewinnt gegen Heribert Schwan

Neuer Erfolg für Helmut Kohl: Der Bestseller von Heribert Schwan mit offenherzigen Äußerungen des Altkanzlers über andere Politiker bleibt verboten. Für Verlag und Autoren könnte es teuer werden.

  • Artikel teilen per:
  • Artikel teilen per:
"Merkel konnte ja nicht mit Messer und Gabel essen"
Altkanzler Helmut Kohl darf die Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen behalten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit scheiterte der Publizist Heribert Schwan mit seiner Revision in Karlsruhe. Der Journalist hatte mit Kohl darum gestritten, wem die Bänder gehören. Ihnen wird ein erheblicher historischer Wert zugestanden. Kohl habe einen Herausgabeanspruch gegen den Publizisten, sagte die Vorsitzende Richter Christina Stresemann in Karlsruhe. Die Bänder befinden sich bereits im Besitz von Kohls Anwalt. Der Journalist Schwan hatte in den Jahren 2001 und 2002 lange Gespräche mit Kohl aufgezeichnet. Auf der Grundlage dieser Gespräche verfasste Schwan drei Memoirenbände, in denen jedoch nur Kohl als Autor genannt wird. Während der Arbeiten zum vierten und letzten Band kam es zum Zerwürfnis und Kohl beendete die Zusammenarbeit. Der ehemalige Bundeskanzler klagte auf Herausgabe der Bänder und bekam in den Vorinstanzen recht, zuletzt beim Oberlandesgericht Köln. Schwan legte Revision ein. „Die Revision wird zurückgewiesen“, entschied der BGH nun. Nachfolgend einige Zitate im Überblick: Quelle: AP
Die damalige Umweltministerin Angela Merkel mit dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl im April 1995: „Frau Merkel konnte ja nicht richtig mit Messer und Gabel essen. Sie lungerte bei den Staatsessen herum, sodass ich sie mehrfach zur Ordnung rufen musst“, zitiert der „Spiegel“ den Ex-Kanzler. Quelle: REUTERS
Diese und weitere Zitate hat Heribert Schwan an die Öffentlichkeit gegeben. Kohls Ghostwriter verfasste die Memoiren des Altbundeskanzler, die unter dem Titel „Kanzler der Einheit“ erschienen sind. Von 2001 bis 2002 zeichnete der WDR-Journalist die Gespräche mit Kohl auf – in 105 Sitzungen kam er auf über 600 Stunden Material. In den Gesprächsprotokollen soll Kohl deutliche Worte für seine Parteifreunde gefunden haben, Schwan veröffentlicht einen Teil der Gesprächsprotokolle in seinem Band „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“. Das Nachrichtenmagazin der „Spiegel“ zitiert daraus vorab in seiner aktuellen Ausgabe. Quelle: dpa
Friedrich Merz und Angela Merkel im Bundestag 2000: Über die beiden soll Kohl gesagt haben „Die Merkel hat keine Ahnung, und der Fraktionsvorsitzende ist ein politisches Kleinkind.“ Quelle: AP
Christian Wulff mit Helmut Kohl 1998: „Das ist ein ganz großer Verräter. Gleichzeitig ist er auch eine Null.“ Das soll Kohl in den Gesprächen mit dem WDR-Journalisten Schwan über den Ex-Bundespräsidenten gesagt haben. Quelle: AP
Kohl soll seinen damaligen CDU-Generalsekretär Heiner Geißler als „hinterfotzig“ bezeichnet haben – ebenso wie Arbeitsminister Norbert Blüm und Finanzminister Gerhard Stoltenberg. Die Partei habe Kohl in Freunde und Feinde eingeteilt, schwarz und weiß, etwas dazwischen habe es kaum gegeben. Quelle: imago images
So harmonisch wie in diesem Foto 1997 war das Verhältnis von Altbundeskanzler Kohl und dem damaligen Sozialminister Norbert Blüm offenbar nicht. „Da muss bei Blüm das Wort rein: Verräter. In irgendeiner Form“, so Kohl. In den Memoiren hieß es schließlich, es sei falsch gewesen, bis zum Ende an Blüm als Minister festzuhalten. Und: „Im Lichte der Ereignisse frage ich mich heute, wie ich mich so in seinem Charakter täuschen konnte.“ Quelle: AP

Ein Bestseller mit nicht freigegebenen Äußerungen von Helmut Kohl über andere Politiker war unrechtmäßig und darf nicht mehr ausgeliefert werden. Das hat am Dienstag das Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz bestätigt. Da es um ein einstweiliges Verfügungsverfahren ging, ist keine Berufung gegen die Entscheidung möglich. Kohls Anwälte kündigten an, den Heyne-Verlag und die beiden Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens nun auf Entschädigung in Millionenhöhe verklagen zu wollen.

Die Veröffentlichung der Kohl-Zitate war nach Auffassung des Gerichts unrechtmäßig, weil zwischen Kohl und Schwan eine „stillschweigende Geheimhaltungsvereinbarung“ bestanden habe. Die Äußerungen stammen aus Gesprächen, die Kohl vor mehr als zehn Jahren mit Schwan geführt hat. Auf der Grundlage dieser Gespräche schrieb der Journalist in Kohls Auftrag als Ghostwriter dessen Memoiren. Bevor der vierte und letzte Band erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden. Schwan veröffentlichte daraufhin im vergangenen Jahr zusammen mit Jens das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“. Darin sagt Kohl zum Beispiel über Bundeskanzlerin Angela Merkel, sie habe anfangs nicht mit Messer und Gabel essen können.

Während das Landgericht Köln in erster Instanz nur die Mehrzahl der Zitate verboten hatte, ging das Oberlandesgericht nun noch weiter und verbot sämtliche der von Kohl im Berufungsverfahren beanstandeten Passagen. Darunter waren Äußerungen über die Politiker Christian Wulff, Richard von Weizsäcker, Klaus Töpfer und Palästinenserführer Jassir Arafat. Schwan äußerte sich nach der Entscheidung empört. „Es ist lächerlich“, sagte er. „Dieses Gericht hat keine Ahnung.“ Er werde sich von niemandem „das Maul verbieten“ lassen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%