Kohlekraftwerke Ministerium prüft, ob vorzeitiger Kohleausstieg rechtlich zulässig ist

Das Bundesumweltministerium prüft, ob eine vorzeitige Abschaltung von Kohlekraftwerken verfassungsrechtlich zulässig ist. Quelle: dpa

Ist die vorzeitige Abschaltung von Kohlekraftwerken verfassungsrechtlich zulässig? Diese Frage prüft das Bundesumweltministerium derzeit mithilfe von zwei Kanzleien und einem Rechtsprofessor.

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Das Bundesumweltministerium prüft, ob eine vorzeitige Abschaltung von Kohlekraftwerken verfassungsrechtlich zulässig ist. Dazu werden zwei Kanzleien und der Rechtsprofessor Thomas Schomerus von der Leuphana Universität in Lüneburg bis zur Sommerpause ein Gutachten vorlegen.

Geprüft wird, ob die Abschaltung rechtlich zulässig ist, welche Übergangsfristen bei einer vorzeitigen Abschaltung einzuhalten wären, und ob die betroffenen Unternehmen entschädigt werden müssten. Das bestätigte ein Sprecher des Ministeriums der WirtschaftsWoche. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen Grundlage für ein Kohle-Ausstiegsgesetz sein. Die gerade eingesetzte Kohle-Kommission soll bis Ende des Jahres entscheiden, wann der Ausstieg aus der Kohle kommen soll.

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