Das Bundesumweltministerium prüft, ob eine vorzeitige Abschaltung von Kohlekraftwerken verfassungsrechtlich zulässig ist. Dazu werden zwei Kanzleien und der Rechtsprofessor Thomas Schomerus von der Leuphana Universität in Lüneburg bis zur Sommerpause ein Gutachten vorlegen.
Geprüft wird, ob die Abschaltung rechtlich zulässig ist, welche Übergangsfristen bei einer vorzeitigen Abschaltung einzuhalten wären, und ob die betroffenen Unternehmen entschädigt werden müssten. Das bestätigte ein Sprecher des Ministeriums der WirtschaftsWoche. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen Grundlage für ein Kohle-Ausstiegsgesetz sein. Die gerade eingesetzte Kohle-Kommission soll bis Ende des Jahres entscheiden, wann der Ausstieg aus der Kohle kommen soll.
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