Kompromiss Bund und Länder einigen sich bei Flüchtlingskosten

Monatelang haben Bund und Länder über die Verteilung der Flüchtlingskosten gestritten. Nun haben sich beide Seiten geeinigt – und zeigen sich halbwegs zufrieden.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel und Hamburgs Oberbürgermeister Peter Tschentscher zeigten sich mit dem Kompromiss zu den Flüchtlingskosten zufrieden. Quelle: dpa

Berlin Nach monatelangem Streit haben sich Bund und Länder über die Aufteilung der Flüchtlingskosten geeinigt. Das sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag in Berlin nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder.

„Das ist, glaube ich, ein Kompromiss, der beide Seiten in die Verantwortung nimmt“, sagte Merkel. Die Länder hätten damit noch Einiges zu schultern. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), der derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz hat, sagte: „Das ist ein sehr großer Erfolg.“ Die Länder hätten bis vor kurzem keine Sicherheit gehabt, wie es in den nächsten Jahren weitergehe.

Ende 2019 wären eigentlich mehrere Regelungen der Kostenübernahme für Flüchtlinge ausgelaufen: die 670-Euro-Pauschale für Ausländer im Asylverfahren, die Integrationspauschale und die Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge.

Der Bund will sich nun nach Angaben aus Verhandlungskreisen auch 2020 und 2021 weiter an den Flüchtlingskosten zu beteiligen. Demnach will er Kosten für die Unterkunft vollständig erstatten. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen die Länder 350 Millionen Euro bekommen.

Für die Dauer des Asylverfahrens übernimmt der Bund pro Flüchtling für diesen Zeitraum pro Monat 670 Euro. Hinzu kommt eine Pauschale für Flüchtlingszwecke von 700 Millionen Euro für 2020 und von 500 Millionen Euro für 2021.

Mehr: Der Bund hat im vergangenen Jahr 23 Milliarden Euro für Geflüchtete ausgegeben. Davon waren 7,9 Milliarden zur Bekämpfung von Fluchtursachen.

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