Nach der nächtlichen Einigung der Koalitionsspitzen auf das Rentenpaket von Arbeitsminister Hubertus Heil hat auch das Bundeskabinett für die Reform grünes Licht gegeben. Bei einem Treffen im Kanzleramt hatten sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD am späten Dienstagabend auf eine kräftigere Entlastung beim Arbeitslosenbeitrag und auf ein Rentenpaket geeinigt. Noch im September sollen das Baukindergeld für Familien, Vorhaben für mehr bezahlbare Wohnungen sowie eine bessere Kita-Betreuung und ein Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz folgen. Alle Rentner sollen vom Reformpaket von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) profitieren – vor allem aber Millionen Mütter, krankheitsbedingte Frührentner sowie Geringverdiener. Kosten in Milliardenhöhe müssen Beitrags- und Steuerzahler tragen.
Mit Blick auf Rente und Arbeitsmarkt sagte Heil: „Wir haben es geschafft, das gemeinsam hinzukriegen. Die Koalition ist handlungsfähig.“ Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte nach den rund vierstündigen Beratungen am frühen Mittwochmorgen: „Wir haben uns auf ein größeres Paket verständigt und können damit auch zeigen, dass wir in diesem Land regieren.“ SPD-Partei- und Fraktionschefin Andrea Nahles sprach von einem „wirklichen Durchbruch“ in wesentlichen sozialpolitischen Fragen. „Damit haben wir für viele Millionen Menschen in Deutschland mehr Sicherheit geschaffen.“ CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hob Entlastungen für Arbeitnehmer angesichts guter Steuereinnahmen hervor.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Vereinbarungen im Überblick:
Was sind die Rentenziele der Koalition?
Stabilität bei der Rente, Honorierung von Lebensleistung und Bekämpfung von Altersarmut - so der Koalitionsvertrag. Anfang 2019 soll das Rentenpaket Heils in Kraft treten: mit der Mütterrente II, Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner, einer Entlastung von Geringverdienern bei Sozialbeiträgen und Haltelinien beim Rentenniveau und Beitragssatz bis 2025. Die Rentenstruktur über 2025 hinaus soll eine Kommission klären. Die Gesellschaft wird älter. Auf weniger Einzahler kommen mehr Empfänger. Und diese leben im Schnitt länger.
Wer profitiert von der Mütterrente II?
Eigentlich wollte die CSU, dass erziehende Mütter (Väter müssen das gesondert mit Einverständnis der Mütter beantragen), deren Kinder vor 1992 geboren sind, pro Kind ein weiteres Erziehungsjahr und damit einen weiteren Rentenpunkt angerechnet bekommen. Die SPD war dagegen. Im Koalitionsvertrag schränkte man dann ein, dass nur Mütter, die drei und mehr Kinder vor 1992 geboren haben, in den Genuss eines weiteren Erziehungsjahres kommen. Heil schlug dann aber vor, allen Müttern mit vor 1992 geborenen Kindern einen halben Rentenpunkt zu geben. Das wäre in der Summe ungefähr so viel, wie die 3,7 Milliarden Euro für die Variante der CSU. Heil setzte sich hier gegen die CSU durch. Nun profitieren nicht drei Millionen, sondern rund sieben Millionen Mütter, wobei der Zuschlag geringer ist.
Wie profitieren jüngere und ältere Mütter?
Die Gesetzeslage vor der letzten großen Koalition war die, dass Mütter (und Väter) deren Kinder nach 1992 geboren wurden, pro Kind drei Erziehungsjahre anerkannt bekommen haben. Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden nur eines. Die CSU setzte für diese Mütter in der vergangenen Legislaturperiode einen weiteren Rentenpunkt durch. Künftig bekommen alle Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, pro Kind einen halben Rentenpunkt, macht also insgesamt zweieinhalb Punkte pro Kind, während jüngere Mütter drei Punkte pro Kind anerkannt bekommen.
Wie hoch ist der halbe Rentenpunkt?
Ein Rentenpunkt im Osten liegt seit 1. Juli 2018 bei 30,69 Euro im Monat. Ein halber Rentenpunkt macht hier also rund 15,35 Euro aus. Im Westen liegt der Rentenpunkt zur Zeit bei 32,03 Euro. Ein halber Rentenpunkt West entspricht also rund 16,02 Euro im Monat.
Das Sozialpaket der schwarz-roten Koalition
Erstmals will der Bund eine Garantie für eine bestimmte Höhe des Rentenniveaus und des Beitragssatzes geben - und dafür notfalls auch mit Geld aus dem Bundeshaushalt einstehen. Diese "doppelte Haltelinie" gilt bis zum Jahr 2025. Eine „Niveausicherungsklausel“ stellt sicher, dass die Rentenerhöhungen bis dahin in jedem Jahr ausreichen, um ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent - bezogen auf einen Durchschnittslohn - zu erreichen. Für den Beitragssatz soll im selben Zeitraum eine Obergrenze von 20 Prozent gelten.
Beschlossen wurde auch die Ausweitung der Mütterrente: Allen Erziehenden von vor 1992 geborenen Kindern soll jeweils ein halber Rentenpunkt angerechnet werden. Ursprünglich war im Gesetzentwurf vorgesehen, dass nur Mütter mit mindestens drei vor 1992 geborenen Kindern einen ganzen zusätzlichen Rentenpunkt erhalten.
Krankheitsbedingte Frührentner werden bei der Berechnung ihrer Rente so gestellt, als ob sie bis zum regulären Renteneintrittsalter gearbeitet hätten. Rund drei Millionen Geringverdiener profitieren zudem von einer Entlastung bei den Sozialabgaben.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte gesenkt. Zurzeit liegt der Beitragssatz bei 3,0 Prozent des Bruttolohns. Eine Senkung um 0,4 Punkte wird per Gesetz festgeschrieben. Der Entwurf dazu soll am 19. September vom Kabinett beschlossen werden. Eine Absenkung um weitere 0,1 Punkte soll bis Ende 2022 befristet und durch eine Verordnung umgesetzt werden.
Künftig wird zudem ein Automatismus zu einer weiteren möglichen Beitragssenkung eingebaut. So soll es laut dem gemeinsam beschlossenen Papier eine allgemeine Rücklage im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 0,65 Prozent des BIP geben. Das entspricht derzeit rund 22,5 Milliarden Euro. Wenn die Rücklage diesen Wert dauerhaft um einen Betrag übersteigt, der mehr als 0,1 Prozentpunkten des Beitrages entspricht, soll der Arbeitsminister per Verordnung erneut aktiv werden.
Das Bundesarbeitsministerium wird ein Gesetz vorlegen, um Qualifizierung und Weiterbildung auf Kosten der BA auszubauen. Eine berufliche Weiterbildung soll denjenigen Arbeitnehmern zugute kommen, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder die in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind.
Künftig sollen auch diejenigen Arbeitslosengeld I beziehen können, die innerhalb von 30 Monaten zwölf Monate gearbeitet und Beiträge bezahlt haben. Bislang besteht nur Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn man innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.
Die 70-Tage-Regelung für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung, die bereits seit 2015 gilt, soll unbefristet verlängert werden.
Bis zum Wohnungsbaugipfel am 21. September will die Bundesregierung im Kabinett das Mieterschutzgesetz und den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus beschließen, Grundsätze zur Weiterentwicklung des Mietspiegels entwickeln und das Baukindergeld als Förderprogramm der Förderbank KfW starten.
Welche Verbesserung gibt es bei der Erwerbsminderungsrente?
Menschen, die wegen Krankheit in Frührente müssen, bezogen 2016 zu 14,7 Prozent Grundsicherung, Altersrentner nur zu 2,6 Prozent. Seit Anfang 2018 soll die Zurechnungszeit bei Rentenneuzugängen schrittweise um weitere drei Jahre verlängert werden. Künftig sollen Betroffene, anders als heute, so behandelt werden, wie wenn sie bis zum aktuellen Rentenalter gearbeitet hätten. Davor wurde nur bis zum 62. Geburtstag angerechnet.
Was bringt die Stabilisierung des Rentenniveaus?
Das Rentenniveau, das Verhältnis der Rente zum Durchschnittslohn, soll bis 2025 bei 48 Prozent gesichert werden. Und der Beitrag zur Rentenversicherung soll die 20-Prozentmarke nicht überschreiten. Derzeit liegt er bei 18,6 Prozent vom Brutto. Wenn ein Absinken des Niveaus verhindert wird, dann kommt das allen Rentnern zugute - je nach ihrer Rente prozentual unterschiedlich.
Was ist für Geringverdiener geplant?
Die Einkommensgrenze, ab der volle Sozialbeiträge gezahlt werden müssen, soll von 850 auf 1300 Euro steigen. Und wer Jahrzehnte gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat, soll nach 35 Beitragsjahren eine Grundrente zehn Prozent über der Grundsicherung erhalten.
Wie teuer könnte die Reform werden?
Für die Rentenversicherung sollen die Verbesserungen bis 2025 mit knapp 32 Milliarden Euro zu Buche schlagen, am teuersten ist die verbesserte Mütterrente. Auch soll ein milliardenschwerer Fonds geschaffen werden, damit die Beitragssatzgrenze von 20 Prozent eingehalten werden kann. Wenn die Einnahmen der Rentenkasse bei schlechterer Konjunktur wieder sinken sollten, braucht es mehr Steuergeld.
Was bringt die Absenkung der Arbeitslosenversicherung?
Seit 2011 liegt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bei 3 Prozent vom beitragspflichtigen Brutto. Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 3156 Euro im Monat (Angaben der Rentenversicherung für 2018) würden 94,68 Euro an Arbeitslosenversicherungsbeitrag anfallen. Wird er im nächsten Jahr um 0,5 Prozent gesenkt wird, macht dies nur noch 78,9 Euro aus. Übrigens: 2006 lag der Beitragssatz noch bei 6,5 Prozent.




