Konsumausgaben Ein Einzelkind kostet 584 Euro im Monat

Eltern geben für ihre Kinder immer mehr Geld aus. Eine neue Studie zeigt: Davon profitieren vor allem Einzelkinder und Kinder reicher Eltern.

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Für den Nachwuchs greifen vor allem Eltern mit nur einem Kind tief in die Tasche. Quelle: dpa

584 Euro geben Paare mit einem Kind für ihren Nachwuchs pro Monat aus - 2003 waren es noch 35 Euro weniger. Das ergibt sich aus der Studie "Konsumausgaben von Familien für Kinder" des Statistischen Bundesamtes, an der seit 2008 60.000 Haushalte teilnehmen.

Die Auswertung dauerte so lange, weil der Datensatz groß ist und die Auswertungsmethoden kompliziert sind. Grundlage war eine groß angelegte Einkommensbefragung innerhalb der Europäischen Union.

Familien vor Gericht
Ex-Mann bleibt auf Kosten für GPS-Bespitzelung sitzenDie totale Überwachung der Ex-Frau ging dem Bundesgerichtshof (BGH) dann doch zu weit: Ein Mann hatte seine Ex-Frau von einem Detektiv überwachen lassen, weil er wegen des neuen Partners der Frau den Unterhalt nicht zahlen wollte. Dafür ließ er am Auto der Frau einen GPS-Sender anbringen. Vor Gericht bekam er Recht, und die Frau musste auf den Unterhalt verzichten und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Außerdem sollte sie die Detektivkosten des Klägers erstatten. In einer am 12. Juli in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung betonte der BGH zwar, dass zu den Prozesskosten auch Detektivkosten gehören können, „wenn sie auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig waren“ (Az.: XII ZB 107/08). Der heimlich angebrachte GPS-Sender am Auto der Frau, der ihre Fahrten überwachen sollte, sei aber unverhältnismäßig gewesen. Das umfassende personenbezogene Bewegungsprofil verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Mann hätte aus Sicht des BGH die neue Beziehung auch „mit einer punktuellen persönlichen Beobachtung“ nachweisen können. Er bleibt deshalb auf den Kosten für die GPS-Bespitzelung sitzen. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Eltern müssen Ausbildung auch bei späterem Beginn finanzierenEltern müssen die Erstausbildung ihrer Kinder auch dann finanzieren, wenn zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn drei Jahre liegen. Das entschied der BGH in einem am 3. Juli verkündeten Urteil (Az. : XII ZB 220/129). Im Streitfall hatte das Gericht einer jungen Frau monatliche Zahlungen durch ihren Vater zugebilligt, obwohl sich der Beginn ihrer Ausbildung als Verkäuferin um drei Jahre verzögert hatte. Doch: Eltern müssen ihren Kinder eine Erstausbildung nicht in jedem Fall und nicht ewig finanzieren: Der Elternpflicht steht laut BGH die "Obliegenheit" der Kinder gegenüber, ihre Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und sie in angemessener Zeit zu beenden. Keinen Ausbildungsunterhalt müssen die Eltern zahlen, wenn ihre Sprösslinge sich beim Studium zu viel Zeit lassen oder die Ausbildung abbrechen, um eine andere in einer anderen Branche zu beginnen. Quelle: dpa
Doppeltes Elterngeld bei ZwillingenBerufstätige Eltern können bei Zwillingen doppeltes Elterngeld erhalten. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gab am 27. Juni einer Familie aus Bayern Recht. Im vorliegenden Fall wollten beide Elternteile zu Hause bleiben: Der Vater hatte zwölf Monate Elterngeld für seinen Sohn Robin und weitere zwei Monate für seine Tochter Enya beantragt, die Mutter zwölf Monate für Enya und zwei weitere für Robin. Das Amt hatte das Elterngeld zunächst für nur 14 Monate für beide Kinder und beide Eltern zusammen bewilligt. Einen grundsätzlichen Anspruch gebe es aber bis zum 14. Lebensmonat, urteilte das BSG (Az.: B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R). Das Elterngeld sei auf das jeweilige Kind begründet, betonte der Vorsitzende Richter. Zudem stehen dem Beamtenpaar jeweils 300 Euro monatlich als Elterngeld-Erhöhung für Mehrlingsgeburten zu. Quelle: dpa
Einkommen des Stiefvaters wird bei Hartz IV angerechnetKinder haben weiterhin keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, wenn sie mit ihrer Mutter und einem „unechten Stiefvater“ mit ausreichendem Einkommen zusammenleben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss ab - überwiegend allerdings aus formalen Gründen. (Az.: 1 BvR 1083/09). Es nahm die Verfassungsbeschwerde eines im Streitjahr 2006 13-jährigen Mädchens nicht zur Entscheidung an. Es lebte mit seiner Mutter und deren neuem Partner zusammen und bezog zunächst Hartz-IV-Leistungen für Kinder. Das Jobcenter in Hamm strich dieses sogenannte Sozialgeld zum 1. August 2006, denn die 13-Jährige sei nicht mehr bedürftig. Quelle: dpa
Ehegattensplitting gilt auch für Eingetragene LebensgemeinschaftenDas Bundesverfassungsgericht hat die Partner einer Homo-Ehe im Steuerrecht mit Eheleuten gleichgestellt. Der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting benachteiligt Homosexuelle wegen ihrer sexuellen Orientierung und ist deshalb verfassungswidrig, entschieden die Karlsruher Richter in drei am 6. Juni veröffentlichen Beschlüssen (Az.: 2 BvR 909/06 u.a.). Das Bundesverfassungsgericht stellte damit gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht mit Eheleuten völlig gleich, weil es seiner Auffassung nach keine „gewichtigen Sachgründe für eine Ungleichbehandlung“ gibt. Quelle: dpa
Bett ist Erstausstattung für wachsende KinderHartz-IV-Familien steht für ihre Kinder ein Jugendbett als Erstausstattung zu, wenn das Kinderbett zu klein wird. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Geklagt hatte eine alleinerziehende Mutter aus Freiburg, weil ihr dreijähriger Sohn nicht mehr in das Gitterbett passte (Az: B 4 AS 79/12 R). Ein Jugendbett sei eine erstmalige Anschaffung und dem Grunde nach angemessen, urteilte das höchste deutsche Sozialgericht. „Der Kläger benötigt zum ersten Mal in seinem Leben ein größeres Bett“, sagte der Vorsitzende Richter. Durch die Entscheidung des BSG könnten auf den Staat Mehrkosten zukommen. Quelle: dpa
Kein Anspruch auf Unterhalt bei anonymer SamenspendeFür ein Kind, das mittels einer anonymen Samenspende aus dem Ausland gezeugt wurde, kann die Mutter vom deutschen Staat keine Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beanspruchen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Eine Frau hatte für ihren 2005 geborenen Sohn Unterhaltsleistungen gefordert. Wer der Samenspender und damit der Vater war, lässt sich nicht herausfinden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes habe der Junge zwar Anspruch auf Unterhalt, weil der unbekannte Vater nicht zahlt. Allerdings sei der Grundgedanke der staatlichen Unterhaltsleistungen, dass sie als Vorschuss gezahlt und vom säumigen Unterhaltspflichtigen zurückgefordert werden können. „Die Gewährung von Unterhalt als Ausfallleistung für den Fall, dass ein Rückgriff auf den anderen Elternteil nicht möglich ist, soll die Ausnahme sein“, erklärte das Gericht. Quelle: dpa

Die höheren Kosten für Einzelkinder ergeben sich unter anderem aus höheren Erstanschaffungskosten - vom teuren Markenkinderwagen bis zum Strampelanzug. In Familien mit mehreren Kindern könnten Spielzeuge und Kleidung weitergegeben werden. Das senkt die Kosten insgesamt.

Doch auch Eltern von zwei Kindern geben im Schnitt 40 Euro mehr aus als in der letzten Befragung. Die Summe liegt derzeit bei 515 Euro. Eltern mit drei Kindern stecken im Schnitt 484 Euro in den Nachwuchs.

Außerdem ist das Alter der Kinder entscheidend: Je älter die Kinder sind, umso höher sind auch die Kosten. Eltern geben für ein Kind bis sechs Jahre 519 Euro im Monat aus. Zwischen sechs und zwölf Jahren steigt die Summe auf 619 Euro. Zwischen zwölf und 18 Jahren sind es sogar 700 Euro.

Dabei sind die getätigten Investitionen längst nicht immer nötig. Vor allem wer das Geld hat, investiert es auch in den Nachwuchs. Menschen mit weniger Geld kommen auch mit weniger aus.

In der Studie unterteilen die Forscher Haushalte in Deutschland in zehn gleich große Gruppen, nach Einkommen gestaffelt. Die Kategorisierung zeigt, dass die ärmsten zehn Prozent für ein Einzelkind lediglich 328 Euro im Monat ausgeben. Die reichsten Eltern legen mit 900 Euro das Dreifache hin.

Dabei investieren die Wohlhabenden sowohl im Bereich Lebensmittel als auch bei Luxusgütern wie Urlaub, Restaurantbesuchen und Pflegeprodukten. Die reichsten Familien wenden im Vergleich zur unteren Einkommensklasse das Acht- bis Zehnfache für die Gesundheitspflege insgesamt auf. Für Bücher und Schreibwaren geht der vierfache Betrag drauf.

Vor allem Alleinerziehende müssen auf höhere Ausgaben verzichten. Je nach Alter geben Alleinerziehende bis zu 80 Euro weniger aus als Paare.

Nicht berücksichtigt wurden in der Studie allerdings Kosten für den Versicherungsschutz und die Vorsorge. Auch die Opportunitätskosten, die entstehen, wenn ein Elternteil zugunsten der Kinder beruflich kürzer tritt und dadurch auf Erwerbseinkommen verzichtet, wurden nicht einkalkuliert.

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