Korvettenauftrag Kartellamt stoppt Bestellung der Bundeswehr

Das Bundeskartellamt stellt sich der geplanten Anschaffung von fünf Korvetten in den Weg: Die Vergabe des Auftrages sei als Nachbestellung nicht zulässig. Die Konkurrenzwerft hatte eine Ausschreibung gefordert.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Kieler Werft German Naval Yards wandte sich an das Kartellamt, weil das Ministerium auf eine Ausschreibung verzichtete. Quelle: dpa

Kiel Die geplante Anschaffung von fünf Korvetten für die Marine noch vor der Bundestagswahl droht wegen Bedenken des Bundeskartellamtes zu scheitern. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf eine Entscheidung der Vergabekammer. Demnach sei die Vergabe des Auftrags als Nachbestellung – statt einer Ausschreibung, wie von Konkurrenzwerften gefordert - nicht zulässig.

Das Bundeskartellamt wollte sich am Mittwoch nicht zu dem Bericht äußern. In einem Verfahren müssten erst die Beteiligten informiert werden, sagte ein Sprecher. Bauen sollen die Korvetten die Werften Lürssen und Thyssenkrupp Marine Systems - für mindestens 1,5 Milliarden Euro. Das Ministerium hatte aber auf eine Ausschreibung verzichtet, weil es sich bei dem Auftrag um Nachbestellungen handele. Die beiden Werften hatten bereits 2008 bis 2013 fünf Korvetten gebaut. Die Kieler Werft German Naval Yards wandte sich deshalb an das Kartellamt.

Laut „Süddeutscher Zeitung“ heißt es in der der Zeitung vorliegenden Begründung des Beschlusses, dass die 2001 mit den ersten Korvetten beauftragte Bietergemeinschaft „nicht personenidentisch“ mit dem Konsortium sei, das jetzt beauftragt werden sollte. Es sei nicht geprüft worden, ob nicht auch andere Firmen infrage kämen. Das Ministerium hat zwei Wochen Zeit, den Beschluss anzufechten. Nächste und letzte Instanz wäre das Oberlandesgericht Düsseldorf

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%