Kraft-Wärme-Kopplung KWK-Betreiber sehen sich von Politik „bitter enttäuscht“

Betreiber von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung fühlen sich von der Bundesregierung im Stich gelassen. Eine Förderung ist ausgelaufen – ohne Ersatz.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Effiziente KWK-Anlagen produzieren nicht nur Strom, sondern auch Wärme. Diese Wärme geht nicht verloren, sondern kann zum Heizen oder für die Industrieproduktion genutzt werden. Quelle: dpa

Anlagen, die nachdem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) arbeiten, sind nach Überzeugung der Bundesregierung integraler Bestandteil einer effizienten und klimafreundlichen Energieversorgung. Das jedenfalls wird in Reden und Stellungnahmen immer wieder betont. Doch in der Praxis haben die Betreiber von KWK-Anlagen mit massiven Problemen zu kämpfen, weil die Bundesregierung in einem Streit mit der EU-Kommission nicht weiterkommt.

KWK-Anlagen sind konventionellen Kraftwerken hinsichtlich des Wirkungsgrades überlegen: Während in konventionellen Kraftwerken Strom erzeugt wird, die dabei entstehende Wärme aber meistungenutzt verpufft, wird bei KWK-Anlagen die Wärme für das Heizen von Gebäuden oder für industrielle Prozesse genutzt. KWK-Anlagennutzen verwerten die eingesetzte Energie daher besonders effizient.

Bis Ende des vergangenen Jahres war für Betreiber hocheffizienter KWK-Anlagen, die ab dem 1.August 2014 in Betrieb gegangen waren, die Welt noch in Ordnung. Auf selbst verbrauchten Strom wurden nur 40 Prozent der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fällig. Ein Privileg, das die Anlagen rentabel machte.

Doch seit dem Jahreswechsel ist es damit vorbei. Die EU-Kommission hat die Ausnahmeregelung, die von vornherein bis Ende 2017 befristet war, nicht wieder verlängert. Bestrebungen des Bundeswirtschaftsministeriums, die Brüsseler Behörde zu einem Umlenken zu bewegen, fruchteten bislang nicht. Aus Sicht der Kommission stellt die 40-Prozent-Regelung eine Überförderung dar. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager verlangt von der deutschen Seite daher erhebliche Zugeständnisse.

„Konstruktive Gespräche“ mit der EU-Kommission

Offiziell hält sich das Bundeswirtschaftsministerium bedeckt. Man befinde sich in „konstruktiven Gespräche“ mit der EU-Kommission. Die Gespräche dauerten im Moment noch an, heißt es im Haus von Minister Peter Altmaier.

In Verhandlungskreisen heißt es, das Wirtschaftsministerium setze sich dafür ein, dass für die überwiegende Mehrheit der betroffenen Anlagen die reduzierte Umlagepflicht von 40 Prozent erhalten bleibt. Dies gelte für Anlagen, deren installierte Leistung den Wert von einem Megawatt unterschreitet sowie für Anlagen, die nach dem EEG zu stromintensiven Unternehmen gehören. Sollte sich das Ministerium damit durchsetzen, würden von den insgesamt betroffenen rund 10.000 KWK-Anlagen nur 200 mit einer höheren Umlage belastet.

Chemieindustrie ist enttäuscht

Die Unternehmen sind skeptisch. „Viele Unternehmen unserer Branche haben im Vertrauen auf die Regelung erhebliche Investitionen in hochmoderne KWK-Anlagen getätigt. Dieses Vertrauen wird nun bitter enttäuscht. Die EU-Kommission hätte viel früher damit beginnen müssen, eine Lösung zu suchen“, sagte Utz Tillmann, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI). Tillmann hält die angestrebte Obergrenze von einem Megawatt für falsch. Der Chemieverband setze sich dafür ein, dass Anlagen bis zwei Megawatt in vollem Umfang privilegiert blieben, sagte Tillmann.

Fachleute warnen vor einem erheblichen Vertrauensverlust für die Politik. „Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Anlagenbetreibern ein X für ein U vorgemacht. Das Vertrauen der Unternehmen in die Politik und vor allem in verlässliche Rahmenbedingungen für millionenschwere umweltfreundliche Investitionen in hocheffiziente KWK-Anlagen wurde zum wiederholten Male tief enttäuscht“, sagt Energierechtsexperte Gernot Engel von der Kanzlei Luther. Ohne eine glaubwürdige und langfristig orientierte politische Strategie sei die Energiewende zum Scheitern verurteilt, warnte Engel.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%