Krankenhausreform: Eine Einigung, die noch gar keine ist
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
Foto: imago imagesBundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat das Wort schon zu oft benutzt, als das es noch Wucht entfalten könnte. Als er am Montagnachmittag die Krankenhausreform für Deutschlands rund 1800 Hospitäler vorstellte, nahm er es dennoch wieder in den Mund. „Es ist eine Revolution“, sagte Lauterbach nach einem von vielen Treffen mit seinen Länderkollegen und -kolleginnen.
Damit stellte der Gesundheitsminister die Eckpunkte für eine Reform vor, die die Häuser retten soll, die nicht mehr wirtschaftlich zu führen sind – und die zugleich den Überhang an Betten abbauen soll, der in vielen Ballungsgebieten herrscht. Hinzu kommt das Versprechen einer besseren Versorgung. Bisher bringt das deutsche System im Vergleich zu moderneren Kliniksystemen in Nachbarländern nicht immer zufriedenstellende Ergebnisse.
Die Kliniken haben weniger Patienten und höhere Kosten
In der Klemme sind die Hospitäler zudem, weil die Energiepreise gestiegen sind, die Vergütung allerdings nicht. Es fehlen Ärztinnen und Pfleger, zudem sind seit der Coronapandemie die Betten weniger ausgelastet, da die Menschen sich seltener am Knie oder der Hüfte operieren oder sich ambulant behandeln lassen.
Geeinigt haben sich die Länder mit dem Bund nun darauf, dass künftig mehr als die Hälfte der Bezahlung daran orientiert wird, welche Ausstattung ein Haus bereithält. Nur noch etwas weniger als die Hälfte kommt von den Fallpauschalen, die nach Behandlung abgerechnet werden, die die Abteilungen zu vielen und teils überflüssigen Operationen verleiteten.
„Der Hamsterradeffekt ist weg“, lobte Lauterbach. Das stimmt. Doch die grundsätzliche Einigung, als die er die Absprachen vermitteln wollte, ist es nicht. Weder sind im Gesundheitsetat 2024 irgendwelche Beträge zur Schließung von Kliniken oder gar zum Umbau in regionale Gesundheitszentren vorgesehen. Auch Schrumpfen nach Plan kostet nämlich erst mal Geld. Zudem ist unter einer Reihe von ungenauen Formulierungen und noch offenen Prüfaufträgen verborgen, dass Bund und Länder sich immer noch vor allem einig sind, dass sie uneins sind.
„Leider gilt: Es ist nichts geeint, bis nicht alles geeint ist“
Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge, legt den Finger in die Wunde: „Leider gilt, und das wird in den Eckpunkten auch explizit klargestellt: Es ist nichts geeint, bis nicht alles geeint ist.“
Beide Seiten brauchen sich und blockieren sich an vielen Stellen – immer noch. Der Bund bestimmt die Bezahlungen der Behandlungen für die rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten. Immerhin jeder dritte Euro der gesetzlichen Kassen fließt in die stationäre Behandlung. Die Länder planen, wo eine Versorgung gebraucht wird und finanzieren die Bauten an sich. Eine greifbare Einigung, die Planungssicherheit vor Ort in vielen von der Pleite bedrohten Einrichtungen bedeuten würde, ist nun wohl erst im Herbst zu erwarten.
Bayern hat zunächst nicht zugestimmt, dort wird im Oktober gewählt. Die übrigen Länder haben sich auf die Zusage Lauterbachs bei der Bezahlung eingelassen und sonst noch ziemlich viel offengelassen. Nun soll überhaupt erst mal ein Gesetzentwurf erarbeitet werden.
Lauterbach kündigte an, dass er Patientinnen und Patienten über die Qualität der Kliniken informieren möchte. Darüber besteht Uneinigkeit mit den Ländern. Die sorgen sich, dass dann viele Kliniken gemieden würden.
Endlich sollen Mindeststandards gelten – eigentlich selbstverständlich
Geld für Eingriffe sollen die Häuser künftig nur noch erhalten, wenn sie über die erforderliche Ausstattung und geschultes Personal verfügen, das auch die nötige Erfahrung vorweisen können. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist es in Deutschland allerdings nicht.
Dafür soll es künftig Leistungsgruppen geben – also etwa für „Kardiologie“. Das bedeutet dann einheitliche Qualitätsvorgaben. Doch hier ist noch vieles offen und manche Länder haben auf Ausnahmen bestanden. Schließlich sollen auch die kleinen Häuser auf dem Land erhalten bleiben, die das alles nicht immer einhalten.
Dass die Länder nun mehrheitlich zustimmen, liegt wohl daran, dass es der kleinste und ungenaue Kompromiss geworden ist. Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sagte: „Das ist ein sehr ordentlicher Kompromiss, dem ich guten Gewissens zustimmen konnte“. Aber eigentlich geht das Ringen weiter. Über den Sommer soll nun eine gemeinsame Bund-Länder-Gruppe einen Gesetzentwurf erarbeiten. Daran werden Lauterbach zufolge auch die Bundesländer Hamburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen mitarbeiten.
Unklar ist zum Beispiel weiter, wie der Bund den Prozess finanziert. Es droht immer noch eine ‚kalte Strukturbereinigung‘, weil einige Kliniken bereits in die Insolvenz gerutscht sind und weitere folgen werden. Das sind oft Häuser, die in dünner besiedelten Regionen gebraucht werden. „Es bleiben mehr Fragen offen, als Antworten gegeben werden“, kritisiert Oppositionspolitiker Sorge (CDU).
Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten.
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