Kriminalität Bundesrat stimmt Reform des Geldwäsche-Paragrafen zu

Bisher war der Tatbestand der Geldwäsche an bestimmte „Vortaten“ wie Drogenhandel oder Schutzgelderpressung geknüpft. Das ändert sich jetzt.

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Das Verschleiern von kriminellen Profiten ist künftig grundsätzlich strafbar – unabhängig davon, durch welche Straftat diese erworben wurden. Quelle: Reuters

Geldwäsche soll künftig besser bekämpft und Täter leichter vor Gericht gebracht werden. Der Bundesrat billigte am Freitag eine entsprechende Reform des Geldwäsche-Paragrafen. Demnach ist das Verschleiern von kriminellen Profiten künftig grundsätzlich strafbar - unabhängig davon, durch welche Straftat diese erworben wurden.

Ein besonderer Bezug zur organisierten oder schweren Kriminalität und zu bestimmten Straftaten wie Drogenhandel, Menschenhandel oder Schutzgelderpressung muss nicht mehr vorliegen. Die Neuerungen waren zuvor vom Bundestag beschlossen worden.

Von Geldwäsche spricht man, wenn illegal erworbenes Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust wird, um dessen Herkunft zu verschleiern. Dass der Tatbestand bisher an bestimmte „Vortaten“ geknüpft war, deren Nachweis oft schwierig ist, blockierte in vielen Fällen die Verfolgung der Täter. Am Strafrahmen ändert sich durch die Reform allerdings nichts: Den Tätern drohen unverändert bis zu fünf Jahre Gefängnis.

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