Kriminalstatistik Die Krux mit der Herkunft von Kriminellen

Die Kriminalstatistik erfasst die Herkunft von Straftätern nur bruchstückhaft – von Polizeiforschern kommt daher Kritik. Doch für Zurückhaltung bei der Angabe der Nationalität von Kriminellen gibt es gute Gründe.

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Wie umgehen mit der Herkunft von Straftätern in den Polizeiberichten und in der Öffentlichkeit? Quelle: dpa

Nicht erst seit der Silvesternacht gibt es solche Vorwürfe: Auf die Polizei werde Druck ausgeübt, Ausländerkriminalität soll bewusst heruntergespielt werden, weil die Veröffentlichung politisch nicht erwünscht ist. Ein ehemaliges Mitglied des Polizeibeirates der Bezirksregierung Düsseldorf, sagt, er habe die Erfahrung gemacht die Polizei habe Angst die Nationalität von Tatverdächtigen zu nennen, weil es nicht gewünscht ist.

Der Vorsitzende der deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, äußerte sich in einer Talkshow ähnlich: Jeder Beamte wisse, dass er eine „bestimmte politische Erwartungshaltung zu erfüllen hat“. Kritisch sehen Experten auch die polizeiliche Kriminalstatistik. Die unterscheidet lediglich zwischen Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Nichtdeutschen

Der Kriminologe Frank Neubacher findet, die Unterscheidung in der Statistik sei „natürlich viel zu grobschlächtig“. So könne etwa auch „ein Migrationshintergrund ein statistisches Merkmal sein.“

Die Politik wehrt die Behauptungen einer gezielten Einflussnahme ab. Hingegen teilte der Innenminister von NRW, Ralf Jäger,  am Montag in einer schriftlichen Stellungnahme mit, die Polizei halte sich bei Medienauskünften an den Pressekodex. Darin steht geschrieben: „In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“  

Ähnlich lautet ein Erlass der Landesregierung für die Pressearbeit aus dem Jahr 2008 unter der Überschrift „Leitlinien für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz nationaler Minderheiten vor Diskriminierungen“ – in Deutschland gibt es vier nationale Minderheiten: Sorben, Sinti und Roma, die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe.

Doch offenbar verunsichern die Hinweise die Polizeidirektionen. Tatsächlich wird bisher nur selten in  Pressemitteilungen der Polizei die Nationalität eines Tatverdächtigen genannt.  Ein Sprecher der Polizeigewerkschaft NRW sagte dem Handelsblatt: „Wir wünschen uns bei dieser Passage im Pressekodex mehr Klarheit.“  

Dass es den Pressekodex gibt, hat einen guten Grund, findet der Polizeiwissenschaftler Thomas Feltes. Ein Delikt direkt mit der Herkunft eines Täters in Verbindung zu bringen sei „kriminologisch fatal“, weil es zu dem Irrglauben führe, dass eine Ethnie krimineller sei als eine andere – und eben die soziale Lage nicht berücksichtigt werde.

Um der Stigmatisierung durch rechte Gruppen vorzubeugen, macht der Pressekodex Sinn, da sind sich die Kriminologen einig. Das Problem ist jedoch, dass die örtliche Polizei nach eigenen Ermessen entscheidet, wann sie die Herkunft zum Thema macht berichtet. Dies erfordert Feingefühl und kluges Abwägen. Dass dies offenbar auch schief gehen kann, zeigt die Silvesternacht in Köln.

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